Nochmals danke für die schnelle Antwort. Bei der Rechtsberatung wurde mir empfohlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Der hilft allerdings nur zur Eintreibung des Geldes und nicht bei dem Räumungsproblem, oder sehe ich das falsch?
das stimmt, der mahnbescheid hat aber den "nachteil" das durch einfaches ankreuzen widerspruch eigelegt werden kann. als erfahrener mietpreller wird das wissen
aber das sollte dich nicht abhalten