Beiträge von Capitano

    Na ja, wenn Du meinst Du müßtest renovieren, ich will Dich nicht davon abhalten.
    Ich würde nach der neuen rechtsprechung nicht renovieren.
    Und denjenigen den ich das gesagt habe, haben des auch nicht getan.

    Und sie haben keine Probleme bekommen.

    Übrigens Recht ist nicht gleich Recht bei unserer Gesetzgebung.

    Vieleicht bestätigen ja Ausnahmen die Regeln.

    Schönen Abend noch.

    Hier ein Auszug aus dem Deutschen Mietrecht.

    "Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters."

    "Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren, immer nach seinem Auszug zu renovieren, oder die zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, oder das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen."

    Das jeder noch bestehende Vertrag egal in welcher Sache Klauseln zur Ansichtssache machen,wird meistens bei einer Rechtsprechung
    die einzelnen Klauseln außer Acht gelassen.

    Ich kenne persönlich zwei Fälle wo der Mieter nicht renovieren mußte.
    Da ich mir aber vorstellen kann, das einzelne Gerichte eine andere Auslegung bevorzugen ist auch ein Urteil gegen den Mieter für mich denkbar.

    Schönen Abend noch.

    Hallo deako,

    Finger weg.oder Vertrag anders aufsetzen.

    Betriebskosten zu allgemein. Muss herauslesbar sein, was für Kosten sich dahinter verstecken. Garantiert was faul, da Nebenkosten zu gering sind.
    Kündigungsklausel nicht gesetzlich.

    Geh nach einem Notar und lass den Mietvertrag abklären.
    Lieber jetzt mal Hundert Euro riskieren als hinterher monatlich
    zahlen was dann vertraglich für den Vermieter abgesichert ist.

    Der Mietvertrag ist ein allgemeines Schriftstück was planko im jeden Schreibwarengeschäft kaufen kannst. Also nicht auf das Haus
    sachbezogen abgestimmt.

    Mein Rat, entweder notariell abwägen lassen oder Finger weg.
    Z.B. könnte in Betriebskosten eine neue Heizung fallen, weil Nachtspeicheröfen,(Asbestverseucht)teuere Entsorgung der Nachtspeicher, fällt alles unter Betriebskosten.
    Hab nichts gelesen, das dies alles augeschlossen ist unter Betriebskosten.

    Mir scheint so, das der Vermieter das Haus auf Kosten eines Mieters sanieren will, und dann den Mieter wieder rausschmeißen will nach 3 Jahren. Bis dahin kann man ein Haus saniert haben.

    Der Mietvertrag könnte für ein Mehrfamilienhaus gelten, aber nicht für ein Einfamilienhaus.

    Gruß Capitano

    Rechtsanwalt aufsuchen der gegen die Abmahnung widerspruch einlegt.
    Danndie Straftatbestände auflisten, "z.B. Verleumdung, usw.

    Dann muss der Rechtsanwalt Unterlassungsklage gegen den Vermieter
    einreichen, zugleich gegen die Hausgemeinschaft mit Namensauflistung Klage wegen verleumdung, Nötigung ectr.einreichen.

    Würde was bringen, aber Du hättest bestimmt so lange wie Du da wohnst keine ruhge Minute mehr.

    Einn böses Unterfangen, egal was Du anstellst.

    Du musst jeden Punkt bei einer Anzeige beweisen.

    Tut mir leid, Dir kene andere Antwort geben zu können.

    Hallo Phina,

    Du musst feststellen, ob der Schimmel von der feuchten Wand kommt oder vom Lüften.

    Eine feuchte Wand kannst Du feststellen, wenn Du ein Loch in die Wand bohrst, an der Wand mit einem Meßgerät die Feuchtigkeit messen, und dann im Loch die Feuchtigkeit messen.
    Ist die Feuchtigkeit auch im loch messbar, dann liegt es an der Wand, und Du kannst die Miete mindern je nach Schimmelbefall bis zu 80%.Weil es ein bausubstanzieller Schaden vorliegt, was die meisten vermieter abweisen und es auf die Schuld des Mieter schieben wegem falschem Lüften.
    Kommt auf die Größe des Schimmelbefall an.
    Vor allen, wenn Du die Miete kürzt, überweise den gekürzten betrag auf ein Anderkonto, im Falle, wenn Du eventuell nachzahlen musst.

    Und wie schon erwähnt, am besten an den örtlichen Mietverein wenden, nur dauert das manchmal lange.