Beiträge von Tannhäuser

    Hallo liebe Forenleser,

    ich zweifel an meiner Betriebskostenabrechnung von 2014. Die Kosten für den Hausmeister in diesem 8-Parteien-Haus (Reinigung + Gartenarbeit) übersteigen nach meinen Recherchen deutlich jegliche Wirtschaftlichkeit. Für meine 2-Zimmer-Wohnung mit 90qm (inkl. überdachte Terrasse, zur Hälfte eingerechnet) soll ich für 2014 einen Anteil von 563€ zahlen. Laut Mietrechtslexikon heißt es:
    "Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen! (LG Wuppertal WM 99, 342). Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Beauftragung eines Hauswartdienstes bestehen nach Ansicht des AG Wezlar bereits dann, wenn die Hauswartkosten pro Wohnung gemäß Betriebskostenabrechnung 0,25 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat erreichen. AG Wetzlar, Urteil vom 25. März 2004, Az: 39 C 2607/03 (39), 39 C 2607/03. Fundstelle: WuM 2004, 339-340." (Quelle: Mietrechtslexikon.de)

    Da bin ich offenbar weit drüber (wenn ich geschätzte 7qm Terrasse abziehe). Bei der Verwaltungsgesellschaft für das Objekt habe ich mich beschwert. Zurück kommt lapidar:
    "2. Bei den Kosten in der Nebenkostenabrechnung handelt es sich um die tatsächlich angefallenen Kosten. Diese sind regulär mit den Mietern abzurechnen. Die von Ihnen aufgeführten Auszüge aus einem "Mietrechtlexikon" beruhen auf Einzelfallentscheidungen von Gerichten und sind für Ihre Abrechnung nicht relevant."

    Soso. Urteile eines Gerichts sind also "nicht relevant". :mad: Dann bemüht man sich um Ruhigstellung:
    "Wie Sie bereits in Ihrer eMail erwähnt haben, hat unsere Frau XYZ Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Hausmeisterkosten durch einen Dienstleisterwechsel gesenkt werden konnten, dies kommt Ihnen als Mieter selbstverständlich zu Gute."

    Wie ich sehe, wurde in den letzten Jahren immer so viel für Hausmeistertätigkeiten abgerechnet. Mitunter auch für völlig überdimensionierte Gartenarbeiten, die in den allermeisten Fällen gar nicht notwendig sind. Hier wird wöchentlich der Rasen gemäht - auch wenn der gar nicht sichtbar gewachsen ist. Denn es ist fast eh nur eine reine Moosfläche. Es sieht so aus, als würden die Gärtner den Rasen mit dem Mäher nur "staubsaugen". Aber das ist vielleicht eine andere Geschichte.

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?
    2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?

    Dann noch ein weiterer Punkt: Im letzten Jahr ist einfach mal so die Gebäudeversicherung auch zu meinen Lasten insgesamt um ca. 300 Euro kostspieliger worden. Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt:
    "1. Die Eigentümer haben auf der Eigentümerversammlung am 20.08.2013 den Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung beschlossen. Der erhöhte Versicherungsschutz verursacht die von Ihnen angesprochenen Mehrkosten."

    Dazu ist zu sagen, dass hier im Haus überwiegend Mietparteien wohnen, nur 2 oder 3 sind Eigentümer. Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Vielen Dank für eure Hinweise! :)

    Grüße
    Tannhäuser

    Moin.

    Ich wohne jetzt seit ca. 4 Jahren in dieser Wohnung zur Miete. Von Anfang an hatte ich Probleme mit dem (hellen) Parkettboden. Der liegt anscheinend seit dem Hausbau drin (1998/99) und ist mittlerweile so stark abgeschliffen, dass soweit ich weiß kein weiteres Schleifen mehr möglich ist. Nach meinem Einzug fiel mir auf, wie EXTREM empfindlich der Boden ist. Jegliche Feuchtigkeit zog sofort ins Holz ein. Habe mich beschwert. Vermieter hat seinen "Helfer" geschickt, der musste dann nochmals anschleifen und versiegeln (irgendeine milchige Flüssigkeit). :confused:

    Tja, der Boden war aber immer noch SEHR empfindlich. Hab mich dann nochmals beschwert. Vermieter kam, prüfte und sagte dann selbst zu seinem Helferlein "Herr XY, das ist okay aber sehr grenzwertig." Und damit war die Sache für ihn erledigt. Er meinte, ich solle halt vorsichtig sein und immer nur nebelfeucht wischen. Der Helfer hat mir noch erzählt, dass das Parkett offenbar Buche ist und die bei einer Fußbodenheizung gar nicht verlegt werden dürfte. :/

    Fortan musste ich alle Gäste auf den Boden hinweisen und sie bitten, nichts zu verschütten und keinen Dreck hereinzutragen. NERVIG! :mad: Wenn abends mal irgendetwas vom Teller gefallen ist, meinetwegen ein Chip oder eine Pommes (kommt ja mal vor), habe ich mindestens 2 Wochen lang nen sichtbaren Fettfleck im Holz.

    Nun aber endlich zu meiner Frage: Da der Boden bei meinem Einzug geschliffen und "versiegelt" war - muss ich bei meinem Auszug auch wieder schleifen und versiegeln lassen? Wenn das überhaupt noch geht. Momentan sieht er relativ okay aus, für 4 Jahre Wohnzeit. Ist es nicht so, dass der Vermieter nach X Jahren sowieso einen neuen Boden verlegen lassen muss? Ich meine, mal was von 10 Jahren gelesen zu haben. Kann es mir durch Bestätigung eines Gutachters von Vorteil sein, bei Auszug auf die Empfindlichkeit und das Alter hinzuweisen? Ich sehe nicht ein, hier jahrelang extrem vorsichtig und unzufrieden mit dem ollen Boden zu hantieren und dann bei Auszug für den Nachmieter nen neuen, teuren Boden verlegen zu müssen. :mad:

    Was soll ich tun? Ich hätte natürlich liebend gern einen neuen, stabilen Boden, da ich noch nicht ausziehen möchte. :(

    Danke für Hinweise!

    Grüße
    Tannhäuser

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