Beiträge von aborit

    Jetzt habe ich noch eine Frage für meinen Durst:

    Beim unterschreiben des Vertrags meine ich verstanden zu haben, wenn es z.B. Trennung geben sollte oder wir aus anderen Gründen die Wohnung kündigen müssen, dass der Vermieter die Mietkaution einbehalten will.

    Kann er das?

    Die Frage stillt nur mein Wissensdurst. Ich habe nicht vor ihm diese zu verwehren, wenn er mich im Gegenzug aus dem Vertrag lässt, weil ich dadurch günstiger weg komme. Wäre ja auch nur Fair im diese zu gewähren.

    Ja, gibt es. Sie bitten Ihren Vermieter um einen Aufhebungsvertrag mit den er Sie vorzeitig aus dem Vertrag entläßt


    Nein, es handelt sich hier um einen beiderseitigen Kündigungsverzicht


    Auch mit Dank im Voraus gibt es keine netten Antworten.
    Das wäre unseriös!


    Aber zumindest habe ich vielleicht nicht unbedingt durch den Dank im Voraus eine qualifizierte gute Antwort bekommen. Daher nochmal vielen Dank! =)

    Hallo liebe Mieter/Vermieter,

    beim folgenden Thema bitte ich darum einmal die Mieter-Rolle einzunehmen und keine Antworten als Vermieter zu geben.
    Es geht dabei um eine Klausel um einen 2-Jahres Mietvertrag.
    Aufgrund von Beendigung der Beziehung zu meiner Freundin möchten wir die Wohnung aufgeben und kündigen.
    In unserem Vertrag steht folgender Satz:

    Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 2 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorher raus zu kommen?
    Ist dieser Satz vielleicht rechtswidrig?

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für alle konstruktiven und netten Antworten

    Was genau bedeutet 2Jahresklausel bzw. steht dazu exakt (wörtlich) im Vertrag?

    Den genauen Wortlaut habe ich nicht dabei bzw. könnte ich heute abend nachreichen.
    Meiner Meinung steht da drin, dass sowohl Vermieter als auch Mieter auf eine ordentliche Kündigung innerhalb von 2 Jahren verzichten und danach gelten die ganz normalen 3 Monate. Die 2 Jahre konnte dort der Vermieter händisch eintragen.

    Guten morgen,

    ich habe mich jetzt eine Weile durch die gesamte Seite gelesen aber keine für mich ausreichende Antwort gefunden.
    Ich wohne aktuell mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung. Beim unterschreiben des Mietvertrags wurde uns dann ein Mietvertrag vorgelegt, welcher eine 2 Jahres Klausel beinhaltet. Natürlich haben wir keine Zeit gehabt, darüber zu reden. Telefonisch war von so einer Klausel nie die rede. Darin steht, dass wir mindestens 2 Jahre dort wohnen müssen. Der Mietvertrag wurde erst Ende April unterschrieben und nun kam unerhofft die Trennung mit der Partnerin. Alleine kann ich die Miete nicht tragen und ich würde gern aus der Wohnung raus. Kann ich dort eine Kündigung einreichen und wie gewohnt die 3 Monate einhalten und mir eine neue Wohnung suchen oder muss ich jetzt tatsächlich 2 Jahre dort wohnen?
    Der Vermieter hat noch hinzu mündlich erwähnt, dass er bei vorzeitiger Kündigung die gesamte Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einbehalten will. Darf er das?

    Ich danke euch bereits jetzt im Voraus für die Antworten.

    Lieben Gruß