Jetzt habe ich noch eine Frage für meinen Durst:
Beim unterschreiben des Vertrags meine ich verstanden zu haben, wenn es z.B. Trennung geben sollte oder wir aus anderen Gründen die Wohnung kündigen müssen, dass der Vermieter die Mietkaution einbehalten will.
Kann er das?
Die Frage stillt nur mein Wissensdurst. Ich habe nicht vor ihm diese zu verwehren, wenn er mich im Gegenzug aus dem Vertrag lässt, weil ich dadurch günstiger weg komme. Wäre ja auch nur Fair im diese zu gewähren.