Beiträge von Berny
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Die Klima-Anlage wird erst nachträglich -auf Wunsch der Mieter- eingebaut/bereitgestellt und die Wartung bzw. Reinigung kann somit auch auf die Mieter umgelegt werden. Das kannst Du mit den Mietern vereinbaren. Denke ich mal.
Ja, denkst Du mal...
Ich denke jedoch, dass alles damit zusammenhängende mit allen betroffenen Mietern schriftlich vereinbart sein sollte oder müsste.
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Dummerweise war ich allein während der Besichtigung. Was ist aber mit einem Besichtigungsprotokoll? Kann ich das von der Hausverwaltung verlangen?
Njet, kannste nicht. Der Kostenanteil der Kleinreparatur bleibt Dir jedoch "erhalten". -
Meine Güte, in anderem Foren bzgl. Rechtsberatung besteht die Möglichkeit die Frage so zu formulieren, so dass es möglich ist eine Antwort zu bekommen.
Die kannste aber auch hier bekommen: Wende Dich an einen Fachanwalt mit einem Gutachter und mache Dich drauf gefasst, dass Du mit paar Euro fuffzich nicht hinkommen wirst. -
Sind Sie auf die Meinung das Meine Vermieter Fair ist? Vielen dank.
Zwar etwas ungewöhnlich, aber m.E. nicht zu beanstanden. -
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Hallo brauchehilfe07,
was ist in Deinem Mietvertrag über die Mietezahlung vereinbart?
Wann begann das Mietverhältnis laut Deinem Mietvertrag?
Wann endet das Mietverhältnis laut Deinem Mietvertrag?
Wie war die Miete zu bezahlen laut Deinem Mietvertrag? -
Hallo JayKay,
lies' mal bitte hier: Entsorgung Küche -
Zitat
Zitat: "Hat der Vormieter jedoch seine Küche bei seinem Auszug einfach in der Wohnung belassen, und sie ging nicht durch Kauf in den Besitz des Mieters über, so muss er sie auch nun nicht entfernen".
Quelle: http://www.immo-magazin.de/mietrecht...ach-entsorgen/War auch meine Meinung, denn der Nachmieter kann eine ihm nicht gehörende Küche ja nicht einfach entfernen.
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Hallo Hansestadt,
die Rechnungen etc, müssen nicht zwangsläufig auf den VM, Hauseigentümer o.ä. lauten, denn es könnte ja auch ein Dritter Rechnungsempfänger sein. Für Dich ist wichtig, dass die Posten auch mietvertraglich vereinbart wurden. Auch die MV-Bezeichnung "gem. Betriebskostenverordnung" genügt, um sie ohne Einzelnennung auf den Mieter umlegen zu können.
Wie ist denn die Umlage der Grundsteuer mietvertraglich vereinbart? -
Eine Rechtsschutzversicherung werde ich mir jetzt auch zulegen, die sind garnicht so teuer wie ich immer dachte.
Ich danke euch für die Hilfe.
... und noch eine Hilfe...: https://www.test.de/Vergleich-Rechtsschutzversicherung-4776988-0/?mc=news.2017.07-31_TdW_Rechtsschutz&m_i=DR9Nn8KM9HtnStli2%2BuXFgEKyzrRH5bJvCes8wlbWfVVG_NJ87S0XkPaV9VBgl83yVA3Jvy3PYy_gfEiJNsGtfHwSmho68 -
Skatoon:
"Er kann weder mir noch sonst jemanden ein Verschulden nachweisen da die Protokolle fehlen. Er behauptet einfach das ich den Schaden zu verschulden habe."
- Er kann alles behaupten, nur (ich schätze mal) wird die Behauptung vor Gericht wegen Nichtbeweisbarkeit keinen Bestand haben."Also kann ich Ihm, falls es denn so weit kommen sollte, eine Tür aus dem Baumarkt holen?"
- Würde ich keinesfalls machen."Wie meinst du das mit "- Steht ihm ohnehin nicht zu."? Das ihm auch kein Zeitwert zu steht?"
Der Anspruchsteller hat stets seine Ansprüche (rechtssicher) zu begründen."Nur wird er dann direkt zum Anwalt gehen und vermutlich den vollen Betrag für Handwerker + Tür verlangen."
- Soll er doch, der Anwalt hat das Lied zu pfeifen, dessen Brot er isst... -
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Köbes:
"Dieser Mietvertrag ist genau so gültig, wie ein schriftlich abgeschlossener."
- Richtig."Vorteil für den Mieter ist die Tatsache, dass auch z.B. keine Schönheitsreparaturen geschuldet sind."
- Aufgrund welcher Rechtsvorschrift?"Der Erwerber des Hauses übernimmt auch den Mieter mit allen Rechten (und Pflichten)."
- Richtig."Der Mieter muss aber wissen, dass die Miete nach den gesetzlichen Möglichkeiten steigen wird."
- Spekulation..."Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich das Haus zu diesen Konditionen überhaupt verkaufen lässt."
- Ist Deine Vorstellungskraft (überhaupt) gefragt...? -
Köbes:
"Ich gebs auf mit dir."
- Danke!"Wer nicht in der Lage ist, seinen Beitrag nur 1x zu posten, der versteht auch nicht diesen Thread. Jetzt komm nur nicht damit, dass das Forum einen Softwarefehler hat."
- So ist es, leider, wurde mir vom Betreiber bestätigt."Warum schaffen es denn andere User, z.B. ich?"
- Lass' Dir das doch vom Betreiber erklären. -
Skatoon:
"Gibt es möglichkeiten für eine Kostenfreie/günstige Rechtsberatung?"
- Rechtsberatung gibt es nur von hierfür qualifizierten Personen/Vereinen o.ä. Nix ist für umme..."Ich würde einfach gerne wissen ob mir mein VM was anhaben kann oder nicht."
- Latürnich kann er immer (es versuchen...)"Weil wenn nicht bezahle ich die Tür nicht."
- Kann er DIR (oder einen evt. Besucher) ein Verschulden nachweisen?"Tür vom Vormieter meiner Vormieter beschädigt. Meine Vormieter (Schwester) kann das bezeugen."
- Die Schwester sollteste aussen vor lassen."Es gibt keine Übergabeprotokolle. Die Schlüssel wurden jeweils dem Nachmieter vom Vormieter übergeben."
- VM-Problem."Der Vermieter sagt ich habe kein Vorrecht mich um den Austausch der Tür zu kümmern."
- Falsch."Er besteht auf eine Tür vom Schreiner da eine Baumarkt Tür Ihm nicht gut genug sei."
- Empfehle doch mal eine Tür von Tiffany's..."Er möchte den vollen Preis erstattet haben und nicht nur den Zeitwert."
- Steht ihm ohnehin nicht zu."Bei meiner Schlüsselübergabe wurde auch kein Protokoll erstellt."
- VM-Problem."Der neue Mieter zieht heute ein."
- Soll er doch, aber hast Du nicht bis einschl. übermorgen gemietet?"Ich bin froh wenn ich diese eine Sache erledigt habe."
- Nur keine Panik. Vielleicht haben andere User noch weitere Ideen. -
Quatsch! Mal wieder nicht im Eingangspost gelesen, da steht doch deutlich: sonstige Betriebskosten: Reinigung Glas-Vordach (inkl. aller Betriebskosten außer Wasserversorgung: 90,00 Euro)
Mal wieder nicht näher nachgedacht?
Dann würdest Du alles nicht näher erklärte unter "Sonstiges" verbuchen...? -
Quatsch! Mal wieder nicht im Eingangspost gelesen, da steht doch deutlich: sonstige Betriebskosten: Reinigung Glas-Vordach (inkl. aller Betriebskosten außer Wasserversorgung: 90,00 Euro)
Mal wieder nicht näher nachgedacht?
Dann würdest Du alles nicht näher erklärte unter "Sonstiges" verbuchen...?
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