Beiträge von Berny

    Hallo Neckar7,

    "Wir ziehen um und zu der Wohnung gehört eine Küche sowie noch vorhandener Laminatboden."
    - Habt Ihr das schriftlich/mietvertraglich verbindlich?

    "In der Mail mit dem Verwalter wurde vereinbart dass wir die Küche + Boden für insgesamt 350 € übernehmen."
    - Habt Ihr das also noch nicht schriftlich/mietvertraglich verbindlich...?

    "Nun hat am Wochenende der alte Mieter die Küche aus der Wohnung geholt."
    - War er da noch Mieter? Wann beginnt Euer Mietvertrag?

    "Was können wir nun tun?"
    - Erst mal o.a. Fragen abklären

    "Nun möchte man mit uns nur noch über den vorhandenen Laminatboden verhandeln."
    - Wer ist "man"?

    Hallo Neckar7,

    "Wir ziehen um und zu der Wohnung gehört eine Küche sowie noch vorhandener Laminatboden."
    - Habt Ihr das schriftlich/mietvertraglich verbindlich?

    "In der Mail mit dem Verwalter wurde vereinbart dass wir die Küche + Boden für insgesamt 350 € übernehmen."
    - Habt Ihr das also noch nicht schriftlich/mietvertraglich verbindlich...?

    "Nun hat am Wochenende der alte Mieter die Küche aus der Wohnung geholt."
    - War er da noch Mieter? Wann beginnt Euer Mietvertrag?

    "Was können wir nun tun?"
    - Erst mal o.a. Fragen abklären

    "Nun möchte man mit uns nur noch über den vorhandenen Laminatboden verhandeln."
    - Wer ist "man"?

    habe 1 Zimmer mit Duschbad vermietet.
    Im Mietgegenstand des Mietvertrages steht Wortwörtlich:
    1 Zimmer sowie 1 Duschbad im 1. OG; Küche, Bad u. Waschraum sowie Wohnzimmer im EG können mitgenutzt werden.


    Das wird der Richter m.M.n. zugunsten der Mieterin auslegen; Du hast im MV ja noch nicht mal vereinbart, dass diese "Kannbestimmung" jederzeit (ohne Begründung?) zurückgezogen werden kann.

    habe 1 Zimmer mit Duschbad vermietet.
    Im Mietgegenstand des Mietvertrages steht Wortwörtlich:
    1 Zimmer sowie 1 Duschbad im 1. OG; Küche, Bad u. Waschraum sowie Wohnzimmer im EG können mitgenutzt werden.


    Das wird der Richter m.M.n. zugunsten der Mieterin auslegen; Du hast im MV ja noch nicht mal vereinbart, dass diese "Kannbestimmung" jederzeit (ohne Begründung?) zurückgezogen werden kann.

    Hallo MisterChefkoch,

    das ist ja schön, dass ein Elektriker informiert wurde. Der wird dann irgendwann nach dem Sommerurlaub vorbeikommen. Ich kann Dir nicht empfehlen, ohne Zwang einen Gutachter (auf Deine Kosten!) zu beauftragen, denn der wird ein Vielfaches von einer evtl. Ersparnis kosten.

    Hallo Pbfreak,

    ich denke nicht, dass Du für Dich irgendwelche Rechte daraus ableiten kannst, wenn Dein VM Deine Wohnung neu vermietet oder/und dasselbe wieder rückgängig macht.
    Im Zweifelsfall gilt das, was schriftlich und rechtssicher vereinbart wurde.

    Mieterin ist seit fünf Wochen mit einem Mann liiert, der selbst eine kleine (52 qm) Eigentumswohnung hat. Der Mann besucht die Freundin in deren Wohnung an vier Tagen pro Woche, bleibt auch über Nacht, wohnt aber den Rest der Zeit in seiner eigenen Wohnung.

    Der Vermieter möchte jetzt eine schriftliche Bescheinigung von dem Mann, in der bestätigt wird, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in seiner eigenen Wohnung liegt.

    Kann das verlangt werden?


    Ich würde dem VM zu seiner Beruhigung (genauer: um meine Ruhe zu haben) die Bescheinigung geben; sie verpflichtet mich zu nichts, denn ich habe mit ihm kein Vertragsverhältnis.

    Hallo Berny,
    ich kann dir gedanklich nicht folgen;(

    Der Mann hat einen NEUEN Mietvertrag (allein) ab 01.07. für die GLEICHE Wohnung.
    VORHER (bis 30.06.) waren BEIDE Mietvertragspartner (Mieter). Dieser wurde fristgemäß gekündigt.


    Hallo, JETZT schreibst Du, dass der Mann einen neuen MV für die GLEICHE Wohnung habe. Woher weisst Du das (jetzt)?
    Meine Antwort bezog sich auf Dein Zitat: "Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.). Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden." Also konkludent nicht unbedingt die gleiche (dieselbe) Wohnung, meine Meinung.:cool:

    Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.).
    Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden. Dass der "neue" Mieter der Mann ist, erscheint mir hier unerheblich, da es ja keine VertragsÄNDERUNG war, aus dem die Frau entlassen wurde, sondern BEIDE den ALTEN Vertrag ordnungsgemäß gekündigt haben. Somit müssen BEIDE (oder eben nur der "greifbarere Mieter") für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe zum Ende des gemeinsamen Mietverhältnisses sorgen.


    Stimme zu mit der "Einschränkung", dass ein Mieter auch mehrere Mietverträge, die miteinander nichts zu tun haben bzw. sich auch nicht gegenseitig ausschliessen müssen, haben kann.
    Die Fragestellerin wird uns sicherlich über den Fortgang informieren...

    Hallo Gans,

    "Schon bei der letztjährigen Nebenkostenrechnung war mit auf gefallen, dass wir bei den Verbrauchskosten (Wasser/Gas) unter der Schätzung der Genossenschaft waren, jedoch trotzdem nachzahlen mussten, da die Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistung und weitere Betriebskosten recht hoch waren."

    - Sind sämtliche Dir berechneten Kosten mietvertraglich vereinbart (ersatzweise: Wird auf die Betriebskostenverordnung explizit Bezug genommen?)

    "Dieses Jahr traf mich allerdings der Schlag. Nun muss ich 500 Euro nachzahlen...."
    - Der Mieter hat das Recht, die der BK-Abr. zugrunde liegenden Belge im Original einzusehen und sich Notizen zu machen.

    "Worüber ich mich allerdings am meisten aufrege, auch wenn ich hier vielleicht nächstes Jahr eine Korrektur hätte beantragen müssen, ist, dass die Vorauszahlung ..."
    - VZ können vom M + VM jährlich neu berechnet und angepasst werden.

    "Aber interessieren wütrde mich ja schon, warum die Kosten so hoch sind."
    - Wende Dich an Deinen Vertragspartner/den VM.

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