Hallo Gans,
"Schon bei der letztjährigen Nebenkostenrechnung war mit auf gefallen, dass wir bei den Verbrauchskosten (Wasser/Gas) unter der Schätzung der Genossenschaft waren, jedoch trotzdem nachzahlen mussten, da die Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistung und weitere Betriebskosten recht hoch waren."
- Sind sämtliche Dir berechneten Kosten mietvertraglich vereinbart (ersatzweise: Wird auf die Betriebskostenverordnung explizit Bezug genommen?)
"Dieses Jahr traf mich allerdings der Schlag. Nun muss ich 500 Euro nachzahlen...."
- Der Mieter hat das Recht, die der BK-Abr. zugrunde liegenden Belge im Original einzusehen und sich Notizen zu machen.
"Worüber ich mich allerdings am meisten aufrege, auch wenn ich hier vielleicht nächstes Jahr eine Korrektur hätte beantragen müssen, ist, dass die Vorauszahlung ..."
- VZ können vom M + VM jährlich neu berechnet und angepasst werden.
"Aber interessieren wütrde mich ja schon, warum die Kosten so hoch sind."
- Wende Dich an Deinen Vertragspartner/den VM.