Beiträge von Berny


    Jahresnebenkostenabrechnung und sah, dass er, da ich erst seit 3 Monaten in der Wohnung wohne, die gesamten Kosten durch 12 und dann mal 3 gerechnet hat. Nun wollte ich fragen, ob die rechtens ist?Danke schonmal im voraus :)


    Hi Götzla,
    gehe ich recht in der Annahme, dass Du seit 1.10. dort wohnst?
    Falls ja, hast Du ein Geschäft gemacht: Diese 3 Monate haben nämlich von den 1000 Heizgradtagen des Kalenderjahres bereits 360. Dir wurden jedoch nur 250 berechnet.

    Nur ständig wiederkehrende Arbeiten an Haus und Garten können umgelegt werden, so steht es in der Betriebskostenverordnung (quasi Gesetz). So hat es auch ein Gericht gesehen:
    Gartenarbeiten kann der Vermieter zu orstüblichen Preisen abrechnen und auf die Mieter umlegen, oder er beauftragt eine Firma, dann wird es aber teurer.

    Hi, gestatten einen Zusatz: Eigenarbeiten, sofern sie umlegbar sind, kann der VM mit maximal 30€/Std ohne MwSt. ansetzen.

    ich möchte auf die Vorgeschichte nicht näher eingehen. Der Mieter hat sich doch einiges selbst zuzuschreiben.:rolleyes:

    Der Mieter sollte auf Nebenkostenabrechnung klagen und kündigen. In 3 Monaten ist doch der Ärger vorbei! Kündigung bis zum 06.04.2010 beim Vermieter - Ende des Mietverhältnisses mit Ablauf Juni 2010.:)

    Jaja, wem sagst Du das...: Finsterste Eifel, da herrschen eigenartige "Gesetze"....:confused::mad::eek:

    Hallo Sinus Danke für die Antwort. Aber was bedeutet konkret"zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlbar" Der Vermieter kann doch eigentlich gar keine Abschlagzahlungen verlangen ? Ich blick da nicht mehr durch. Danke gruß nuss1

    Hi, das bedeutet eben zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung des Schorni (bspw.). Wie der VM Dir das "rüberbringt", ist sein Problem.

    Hi Westcoast,
    Du solltest dringend in Deinen MV schauen und überprüfen, welche Kosten (evtl. mit welchen Verteilerquoten) als von dem Mieter zu übernehmen vereinbart wurden.
    - Strom 300€: pro Monat, Jahr, für Dich, für's Haus? Bitte präzisere uns nachvollziehbare Infos!

    Hallo ladylike,

    es soll sogar heutzutage noch Leute geben, die sich einen Gruss abringen können.

    "In meiner Wohnung ist seit einiger Zeit mein Dachfenster undicht
    Da der Vermieter schräg gegenüber wohnt, hatte ich ihm beim Treffen mehrfach darum gebeten, sich den Schaden anzusehen und zu beheben, aber es passiert nichts."
    Hast Du ihn bei einem Treffen mehrfach darum gebeten? Nachweislich, also mt Zeugen?

    "Desweiteren ist im Keller die Außenwand, sodass schon kaum mehr putz drauf ist, alles bröckelt ab."
    Was ist die Ursache? Das Dachfensrer ja wohl nicht?

    "Bei Einzug hat er unter Zeugen versichert, dass dies direkt nach meinem Einzug behoben wird im Keller."
    Hierüber solltest Du Dir ein Protokoll anfertigen: Wer hat Was Wann gesagt oder getan? Wer ist Zeuge? Wie hat es sich ausgewirkt? (Die berühmten "W"s)

    "Ich wohne jetzt 3 Jahre hier und es passiert auch nichts."
    Wen wundert's...

    "Außerdem habe ich den Hinweis bekommen, dass meine Wohnung wohl absolut nicht die angegebenen qm hat, im Vertrag sind somit ca. 10qm mehr angegeben."
    Das solltest Du mal selbst ausmessen. Hat die Wohnung mehr als 10% weniger Grundfläche als im Vertrag angegeben, ist dies ein Mangel.

    "Jetzt hatte ich den Vermieter am Telefon, dachte, er wollte sich die Wohnung ansehen, aber er bemängelte, dass die Miete noch nicht da sei."
    Das musst Du i.O. bringen.

    "Nu möchte ich entlich meine Rechte geltend machen, Fenster, angegebene qm, Kellerwand. Was habe ich für Möglichkeiten ?"
    Alles schriftlich einzeln und nachvollziehbar reklamieren, adressieren "durch Boten", den Brief mit Zeugen in seinen Briefkasten einlegen. Du solltest ihn darin um zeitnahe Mängelbeseitigung bitten.

    - Später sehen wir dann mal weiter, wenn Du Reaktionen hast.

    Ergänzung: Ich würde ab sofort bis zur endgültigen Klärung die Miete unter Vorbehalt zahlen.

    Viele Vermieter machen jährlich einen neuen Putzplan für alle Mieter dies ist fackt daran sollte man sich halten.


    Eigentlich ja, wenn sich alle daran halten. Fakt ist aber auch, dass bereits im Mietvertrag auf den (dann verbindlichen) Reinigungsplan hingewiesen wird, denn erst dann ist er vertraglicher Bestandteil. Ansonsten kann der VM nur noch hoffen, dass seine Mieter freiwillig mitmachen (bin Mieter und Vermieter).


    Ich hab am 2.2 ihm ein Kündigungsschreiben in die Hand gedrückt. Das war mehr ein Fresszettel… war ziemlich sauer… Dort stand drin: Hiermit kündige ich, XXXX, mein Mietverhältnis zum 1.3. (+ Unterschrift).

    Er hatte mir dann geschrieben (auf einem anderen Zettel): Ich habe ihr Schreiben vom 2.2 erhalten, dass ich zum 1.3 ausziehen möchte, wegen der Kündigungsfrist kann das Mietverhältnis aber erst zum 31.5 enden (+ Unterschrift).


    Der VM hat ja die Kündigung anerkannt, jedoch irrtümlicherweise 4, und nicht 3, Monate als Frist gerechnet. Also, am 30.04. endet das Mietverhältnis/die Zahlpflicht.

    Danke, da hatte ich schon geschaut. Habe jeweils 10 Prozent pro Mangel, also 20 Prozent gekürzt.


    Hallo,
    VOR Mietreduzierung sollte der VM zunächst schriftlich nachweisbar informiert werden m.d.B. um kurzfristige Mangelbehebung. Passiert nichts, nachweislich schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung und Androhung der MM bei Erfolglosigkeit (bin selbst M und auch VM).

    ...in meiner monatlich zu entrichtenen Miete ein Pauschalbetrag für die Heiz- und Nebenkosten enthalten war...


    Hallo zusammen,
    ich bin hier neu und grüsse Euch!
    Da Dennis (versehentlich bzw. fälschlicherweise?) schreibt, dass er Pauschbeträge zahlt, dürften die NK abgegolten sein.
    - Oder zahltest Du einen mtl. Vorauszahlungsbetrag als Abschlag auf die Jahresabrechnung?