Wenn es weiterhilft: Ich schliesse mich PKP's Meinung an.
Beiträge von Berny
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Meinen Vorpostern schliesse ich mich an.
Übrigens trägt die Kosten einer Zwischenablesung bei Mieterwechsel grundsätzlich der Vermieter. Ich würde darauf bestehen. -
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Jahresnebenkostenabrechnung und sah, dass er, da ich erst seit 3 Monaten in der Wohnung wohne, die gesamten Kosten durch 12 und dann mal 3 gerechnet hat. Nun wollte ich fragen, ob die rechtens ist?Danke schonmal im voraus
Hi Götzla,
gehe ich recht in der Annahme, dass Du seit 1.10. dort wohnst?
Falls ja, hast Du ein Geschäft gemacht: Diese 3 Monate haben nämlich von den 1000 Heizgradtagen des Kalenderjahres bereits 360. Dir wurden jedoch nur 250 berechnet. -
Nur ständig wiederkehrende Arbeiten an Haus und Garten können umgelegt werden, so steht es in der Betriebskostenverordnung (quasi Gesetz). So hat es auch ein Gericht gesehen:
Gartenarbeiten kann der Vermieter zu orstüblichen Preisen abrechnen und auf die Mieter umlegen, oder er beauftragt eine Firma, dann wird es aber teurer.Hi, gestatten einen Zusatz: Eigenarbeiten, sofern sie umlegbar sind, kann der VM mit maximal 30€/Std ohne MwSt. ansetzen.
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Hallo Libertine,
der Meinung von Mainschwimmer schliesse ich mich an.
Hast Du bei Deiner Hochrechnung auch die Heizgradtagetabelle berücksichtigt? Der Januar hat da bspw. 170, der Juli lediglich 10 oder 15. -
ich möchte auf die Vorgeschichte nicht näher eingehen. Der Mieter hat sich doch einiges selbst zuzuschreiben.
Der Mieter sollte auf Nebenkostenabrechnung klagen und kündigen. In 3 Monaten ist doch der Ärger vorbei! Kündigung bis zum 06.04.2010 beim Vermieter - Ende des Mietverhältnisses mit Ablauf Juni 2010.:)
Jaja, wem sagst Du das...: Finsterste Eifel, da herrschen eigenartige "Gesetze"....:eek:
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Hallo Sinus Danke für die Antwort. Aber was bedeutet konkret"zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlbar" Der Vermieter kann doch eigentlich gar keine Abschlagzahlungen verlangen ? Ich blick da nicht mehr durch. Danke gruß nuss1
Hi, das bedeutet eben zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung des Schorni (bspw.). Wie der VM Dir das "rüberbringt", ist sein Problem.
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Alle Kosten die jetzt kommen wurden schon durch 3 geteilt. Vermieter+ 2 Mieter
Mit dabei sind unter anderem:
Die Müllkosten in Höhe von 110 Euro.(Muss man die nicht sofort im Mietvertrag aufführen? z.b mit 8-10 Euro im Monat?)
Die Versicherung fürs Haus. (Muss man sich als Mieter daran auch beteiligen?)
Wasser-Abwasser ca 300 Euro.
Dann noch irgentwelche andere Abwasser Kosten.(Niederschlag)
Strom ca 300 Euro.Hi Westcoast,
Du solltest dringend in Deinen MV schauen und überprüfen, welche Kosten (evtl. mit welchen Verteilerquoten) als von dem Mieter zu übernehmen vereinbart wurden.
- Strom 300€: pro Monat, Jahr, für Dich, für's Haus? Bitte präzisere uns nachvollziehbare Infos! -
Jede Wohnung verfügt über einen Energiezähler am Heizkreislauf. Die Heizung läuft 365 Tage/Jahr 24 Stunden/Tag voll.Die Hole
Hallo Hole,
wird Warmwasser auch über die Anlage bereitgestellt? Falls ja, wie wird das gezählt? -
Hallo ladylike,
es soll sogar heutzutage noch Leute geben, die sich einen Gruss abringen können.
"In meiner Wohnung ist seit einiger Zeit mein Dachfenster undicht
Da der Vermieter schräg gegenüber wohnt, hatte ich ihm beim Treffen mehrfach darum gebeten, sich den Schaden anzusehen und zu beheben, aber es passiert nichts."
Hast Du ihn bei einem Treffen mehrfach darum gebeten? Nachweislich, also mt Zeugen?"Desweiteren ist im Keller die Außenwand, sodass schon kaum mehr putz drauf ist, alles bröckelt ab."
Was ist die Ursache? Das Dachfensrer ja wohl nicht?"Bei Einzug hat er unter Zeugen versichert, dass dies direkt nach meinem Einzug behoben wird im Keller."
Hierüber solltest Du Dir ein Protokoll anfertigen: Wer hat Was Wann gesagt oder getan? Wer ist Zeuge? Wie hat es sich ausgewirkt? (Die berühmten "W"s)"Ich wohne jetzt 3 Jahre hier und es passiert auch nichts."
Wen wundert's..."Außerdem habe ich den Hinweis bekommen, dass meine Wohnung wohl absolut nicht die angegebenen qm hat, im Vertrag sind somit ca. 10qm mehr angegeben."
Das solltest Du mal selbst ausmessen. Hat die Wohnung mehr als 10% weniger Grundfläche als im Vertrag angegeben, ist dies ein Mangel."Jetzt hatte ich den Vermieter am Telefon, dachte, er wollte sich die Wohnung ansehen, aber er bemängelte, dass die Miete noch nicht da sei."
Das musst Du i.O. bringen."Nu möchte ich entlich meine Rechte geltend machen, Fenster, angegebene qm, Kellerwand. Was habe ich für Möglichkeiten ?"
Alles schriftlich einzeln und nachvollziehbar reklamieren, adressieren "durch Boten", den Brief mit Zeugen in seinen Briefkasten einlegen. Du solltest ihn darin um zeitnahe Mängelbeseitigung bitten.- Später sehen wir dann mal weiter, wenn Du Reaktionen hast.
Ergänzung: Ich würde ab sofort bis zur endgültigen Klärung die Miete unter Vorbehalt zahlen.
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Viele Vermieter machen jährlich einen neuen Putzplan für alle Mieter dies ist fackt daran sollte man sich halten.
Eigentlich ja, wenn sich alle daran halten. Fakt ist aber auch, dass bereits im Mietvertrag auf den (dann verbindlichen) Reinigungsplan hingewiesen wird, denn erst dann ist er vertraglicher Bestandteil. Ansonsten kann der VM nur noch hoffen, dass seine Mieter freiwillig mitmachen (bin Mieter und Vermieter). -
Hallo,
werden die Nebenkosten verbrauchsabhängig abgerechnet? Wenn ja sehe ich da kein Problem...
Gruß
Philipp... und so warten wir mal auf einen Antwort des Fragestellers...
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Ich hab am 2.2 ihm ein Kündigungsschreiben in die Hand gedrückt. Das war mehr ein Fresszettel… war ziemlich sauer… Dort stand drin: Hiermit kündige ich, XXXX, mein Mietverhältnis zum 1.3. (+ Unterschrift).Er hatte mir dann geschrieben (auf einem anderen Zettel): Ich habe ihr Schreiben vom 2.2 erhalten, dass ich zum 1.3 ausziehen möchte, wegen der Kündigungsfrist kann das Mietverhältnis aber erst zum 31.5 enden (+ Unterschrift).
Der VM hat ja die Kündigung anerkannt, jedoch irrtümlicherweise 4, und nicht 3, Monate als Frist gerechnet. Also, am 30.04. endet das Mietverhältnis/die Zahlpflicht.
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Können wir das ebenfalls beim Vermieter reklamieren und auf Säuberung bestehen/ hinweisen??
Hallo,
ich würde vorschlagen, dass sich M+VM das mal ansehen und zusammen eine Lösung finden. -
Moin zusammen,
mir fällt auf, dass in diesem Thread oftmals zwei Dinge nicht getrennt werden: 1. Renovierung und 2. die vertragliche Vereinbarung über den Verbleib von Tapete und Bodenbelag - siehe Eröffnungsposting. -
Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages.
Hi,
ich würde das so sehen, wie es da geschrieben steht. Sollte der Obermieter das anders sehen, würde ich bei einer rechtlichen Auseinadersetzung auf Verstoss gegen Treu und Glauben plädieren. -
Hallo,
bin neu hier und hoffe sehr, ihr könnt mir meine Frage beantworten.
Hallo Toffifee,
Du auch... neu hier?:)
Grundsätzlich zählt bei den Rechtsgeschäften des Alltags immer, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.
Den beiden Vorpostern schliesse ich mich übrigens an. -
Danke, da hatte ich schon geschaut. Habe jeweils 10 Prozent pro Mangel, also 20 Prozent gekürzt.
Hallo,
VOR Mietreduzierung sollte der VM zunächst schriftlich nachweisbar informiert werden m.d.B. um kurzfristige Mangelbehebung. Passiert nichts, nachweislich schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung und Androhung der MM bei Erfolglosigkeit (bin selbst M und auch VM). -
...in meiner monatlich zu entrichtenen Miete ein Pauschalbetrag für die Heiz- und Nebenkosten enthalten war...
Hallo zusammen,
ich bin hier neu und grüsse Euch!
Da Dennis (versehentlich bzw. fälschlicherweise?) schreibt, dass er Pauschbeträge zahlt, dürften die NK abgegolten sein.
- Oder zahltest Du einen mtl. Vorauszahlungsbetrag als Abschlag auf die Jahresabrechnung?