Beiträge von Tacheles

    Hallo,

    eine Überprüfung durch einen Mieterverein hilft uns da leider auch nicht weiter.


    Die Werte wie Gesamtverbrauch und Einzelverbrauch aller 21 Heizkörper bzw. Heizkostenverteiler im Haus / pro Jahr seit 2017 liegen mir vor.


    Ja, sicherlich ist es genauso unmöglich, das grad die HKV der anderen Mieter nicht recht funktionieren, wie auch unser extrem hoher Anteil

    von 98,15 %.


    Das Problem liegt irgendwo bei der Verteilung / Umrechnung im System des Dienstleiters. Für die HKV im KG und EG werden nur minimalste

    Werte berechnet ! ALLE Fachleute wie Sanitärfirmen, Schornsteinfeger und Gaswerke oder Hausbesitzer sagen unisono: UNMÖGLICH !!!

    Allein wenn die anderen 10 HKV im KG und EG nur auf Frostsicherung laufen würden, wäre da mehr Verbrauchsanteil als 1,85 % !

    Selbst die telef. Auskunft beim Dienstleiter sagt: "Seltsam, kann so eigentlich nicht sein, nur, lt. Auslesung funktioniert alles einwandfrei. Punkt.


    Zumal, da der andere Mieter im EG hier im Haus sagt, das auch er, wie wir, eher "normal" bis wenig heizt.


    Hm, die Lage der Wohnung wäre ja eher für uns ein Vorteil: der Mieter im EG wohnt über dem kalten (!) Keller und wir im OG bzw. mein Büro

    im DG über beheizten Einheiten.


    Der Fehler ist irgendwie nicht recht zu fassen ... darum ja hier meine Frage nach (unabhängigen) Fachleuten, die so einen Systemfehler finden

    könnten. Wer macht sowas ? Welcher Spezialist wäre für sowas geeignet ?


    ?(

    Moin, hierzu mal ein Nachtrag:


    für 2021 hatten wir einen Anteil am gesamten Gasverbrauch (ca. 1000 EUR) i.H.v. 98,15 % - davor die Jahre 97 bzw. 96 %.


    Bei 2 Heizkörpern im Keller (Vermieter) die nur auf Frostbetrieb laufen - gegen 1 %

    Bei 8 Heizkörpern in der EG Wohnung (ca. 95 qm - Familie mit 2 Kindern) gegen 1 %

    Bei 10 Heizkörpern unsere Wohnung im 1. OG und DG mit ca. 130qm) 98,15 % !


    Bei normalem Heizverhalten von 18-20 Grad je Raum und einem insgesamt eher unterdurchschnittlichen Gesamtverbrauch

    von ca. 12.000 kWh in einem gut isolierten 2-Fam.-Haus.


    Die Abrechnungsfirma behauptet: Alles funktioniert normal - keine Störungen zu erkennen.

    Der Vermieter sagt: Abrechnungsfirma hat überprüft, kann er nix anderes machen.

    Der Mitmieter sagt: er heizt auch normal, 18-20 Grad, kann sich das nicht erklären ... (und freut sich ;)


    Keiner weiß, wie das mit diesem eklatanten Unterschied im Anteil am Gasverbrauch funktionieren kann.


    Gibt es Spezialisten / Firmen, die sowas exakt überprüfen könnten ?


    Danke & Grüße

    Frau X war heute an der Wohnung, es war aber niemand in der Wohnung:

    Das Schloss wurde ausgetauscht und am 6.9. wurde mit der Renovierung begonnen. Tapeten wurden komplett entfernt.

    Frau X hat durch die schräg geöffneten Fenster Fotos gemacht.


    An der Wohnung war ein Zettel / Plan der WG mit allen durchzuführenden Arbeiten, Namen der Handwerker usw. und

    mit dem Hinweis auf geplanter Fertigstellung im Oktober und Weitervermietung ab 01.11.2021.


    Innerhalb des Monats September soll das Bad behindertengerecht umgebaut werden inkl. neuen Fliesenspiegel und

    neuer Installationen. In der Küche genauso, komplett neuer Fliesenspiegel und Armaturen etc., plus überall Umbau auf

    E-Rollos.


    Die direkten Nachbarn im Haus haben die Arbeiten in der Wohnung auch mitbekommen bzw. werden die weiteren

    Umbauarbeiten im Laufe des Monats bestätigen können.


    Wie sieht man hier diese neue Situation ?


    Vielen Dank.

    o.k., das mit den rechtlichen Fristen ist klar, ohne schriftl. Bestätigung eines anderen Termins gilt der 3-Monats-Zeitraum.

    Frau X wartet nun auf ein Schreiben der WG mit dem End-Datum bzw. bis wann zu zahlen ist. Soweit alles gut, vielen Dank.


    Nun ist ja auf Vorschlag der WG, wegen der anstehenden Sanierung, dieser Termin 31.8./1.9. angestrebt worden, denn sie

    wollen ja sicherlich so schnell als möglich auch wieder vermieten. Interessenten gibt es dafür reichlich.


    Was ist, wenn nun die Handwerker (so wie es die WG geplant hat) nächste Woche ... mit den Renovierungsarbeiten beginnen ?


    Wie sollte Frau X dann vorgehen ? (ohne ins nächste, unbekannte Fettnäpfchen zu treten)

    Frau X hat auf Bitte der WG die Kündigung mit dem Hinweis zum Termin 31.8./01.09 vorab per E-Mail geschickt und dazu per normaler Briefpost.

    Sie erhielt ja per E-Mail und jetzt auch per Post eine Bestätigung auf die Kündigung per E-Mail und des Briefs.


    Und heute einen Anruf, das die Geschäftsleitung die Kündigung frühestens zum 30.9. annimmt. Sie bat darum, ihr das schriftlich zu geben.


    Schönheitsreparaturen / Renovierungen seitens der Mieter waren nicht notwendig. Die Wohnung wurde ja gestern mit Protokoll abgenommen.

    Es sollte lediglich besenrein übergeben werden, da ja (durch mehrfache Aussagen der WG) sowieso eine Sanierung seitens der WG erfolgen soll.

    Und damit die so schnell wie möglich loslegen können, wurde ja eben dieser Termin 31.08./01.09. anvisiert.


    Ich z.B. würde das nicht so einfach akzeptieren und zahlen, weil meiner Meinung nach auch mündlichen Absprachen (unter Zeugen) zählen. Oder ?


    Danke & Grüße

    Hallo hundemutti,


    Du solltest den Schadenfall sofort schriftlich an Deine Private Haftpflichtversicherung melden. Ich gehe davon aus, das Du eine hast.


    Die prüft für Dich die Haftungsfrage, begleicht begründete Ansprüche und wehrt, notfalls auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab.


    Eigentlich tragen Mieter für so einen Schaden keine Haftung, weil sie hier nicht schuldhaft gehandelt haben.

    Genausowenig, als wenn ein Fenster platzt, ein Treppengeländer marode zerbricht oder ein Stein aus der Wand fällt ... etc. ...

    Guten Tag in diese Runde,


    die Mutter von Frau X ist Anfang August verstorben. Die Wohnungsgesellschaft (WG) wurde 2 Tage später zunächst tel. informiert, die Mitarbeiterein (MA'in) der WG fragte nach, zu wann die Wohnung geräumt werden kann und bat darum, das in dem Kündigungsschreiben zu vermerken. Sie erklärte, " das man das mit einem früheren Kündigungstermin schon für Frau X regeln würde".

    Tags drauf wurde per E-Mail ein Kündigung an die WG geschickt, das die Wohnung am 31.08.2021 besenrein übergeben werden kann und ab 01.09. der WG zur Verfügung steht. Auf dieses Kündigungsschreiben hin bedankte man sich für die schnelle Erledigung und man bat noch um eine Sterberurkunde. Frau X war froh, das zumindest aus dieser Sache nicht noch weitere Geldforderungen drohten, da ja die zu erwartenden Beerdigungskosten bereits sehr hoch waren.


    Mitte August kam ein MA der WG und verschaffte sich einen Überblick über den Zustand der Wohnung und erklärte Frau X, was von ihr bis zur Wohnungsrückgabe alles gemacht werden muss.Die MA'in der WG erklärte in einem weiteren Telefonat (unter 2 Zeugen), "das es in Ordnung gehe und am 31.08.2021 die Wohnungsübergabe / Schlüsselrückgabe erfolgen kann".


    Diese Rückgabe erfolgte dank einiger Helferlein für Entrümpelung usw. pünktlich und ohne Probleme. Die MA'in der WG am Telefon, der MA bei der ersten Zustandsbesichtigung und der gleiche MA bei der Rückgabe bemerkten mehrfach, auch unter Zeugen, das eine Renovierung und Sanierung (z.B. Badfliesen usw.) vor der Wiedervermietung stattfinden soll. Darum war es ja in aller Interesse, dieses Datum einzuhalten ! Bei der Rückgabe sagte der MA auch, das nun am nächsten Tag ein neues Schloß eingebaut würde, damit die Handwerker schon mal anfangen könnten. Frau X schien im ganzen Unglück mit ihrer Mutter hinsichtlich dieser problemlosen Abwicklung dennoch froh und glücklich.


    Nachmittags erfolgte dann ein Anruf der WG, das aber trotzdem noch die Miete für den nächsten Monat September 2021 fällig wäre. (?!?)


    Frau X fragt sich nun, ob das so rechtens ist bzw. was man noch tun könnte ?


    Vielen Dank für Meinungen, Erfahrungen und Infos.


    :thumbup:

    Alte Gebäudeversicherungen werden gelegentlich von den Versicherungsgesellschaften gekündigt, entweder weil zu viele Schäden vorlagen oder

    die Versicherungsgesellschaft mit einem sog. "Sanierungs-Angebot" die Umstellung auf die aktuellen (teureren) Tarife fordert.


    Gebäudeeigentümer kündigen gelegentlich Ihre alten Verträge, weil neuere Tarife teils erheblich besseren Vers.-Umfang bieten, also Leistungen

    beinhalten, die sie sonst selbst bezahlen müssten. Und da der Beitrag eh auf die Mieter umgelegt wird, kann man sich auch "Luxus- / Premium-

    Tarife" leisten ;)

    Sind es keine wirklich alten Verträge (ca. + 10 ... Jahre), dann kann bei ähnlichen Vertragsleistungen auch ein Beitragsunterschied zwischen den

    diveresen Anbietern von Gebäude- und Haftpflichtvers. (inkl. "Lock-Rabatte" für Neukunden mit schadenfreien Verträgen) der Grund sein.

    Wenn deine Haftpflichtversicherung den Schaden übernommen hat, dann kann er Dir gegenüber keine weiteren Forderungen stellen.


    Melde weitere Forderungen deiner Haftpflichtversicherung, die ist auch dafür da, unbegründete Ansprüche abzuwehren.

    Sie tritt in so einem Fall rechtlich für dich ein, nötigenfalls auch vor Gericht !


    Glück auf

    Um das zum Abschluß zu bringen - Nachtrag:


    die Überprüfung der HKV und elektr. Meßdaten durch den Abrechnungsdienstleister selbst xxxxxxxxx

    ergab, das kein Fehler im System vorliegt und keine Manipulationen zu erkennen sind.


    Wir scheuen nun eine weitere Überprüfung durch unabhängige Sachverständige und weitere rechtliche Maßnahmen, da der Aufwand in keinem

    vernünftigen Verhältnis zu einem möglichen Errgebnis steht.


    Der VM unternimmt nach dieser durch ihn veranlassten Überprüfung natürlich auch keine weiteren Anstrengungen / Kosten zur Problemlösung.


    Unseren Anteil von 89 % am Gesamtverbrauch Heizkosten = 10.118 von 11.388 Einheiten (kw/h) werden wir nun so akzeptieren.


    Bedenkt man, das ein 100qm-Haushalt einen Jahresdurchschnittsverbrauch von ca. 14.000 kw/h hat (nur Heizung, ohne Warmwasser), ist unser

    Wert 10.118 kw/h bei 130 qm jedenfalls unterdurchschnittlich, was ich der guten Isolierung des Hauses und unserem gemäßigten Heizverhalten

    zugute schreibe.


    Der Wert unserer Nachbarn mit 607 kw/h in einem Jahr gibt jedenfalls Rätsel auf.

    Sie behaupten, das sie nur minimal heizen. 4,33 % des Durchschnittsverbrauchs ? mit 2 Erw. und 2 Kindern ?
    Naja, müssen wir wohl so hinnehmen.


    Bin mal gespannt mit der nächsten Abrechnung. Haben wir dann 99 % ... ? :/


    P.S.

    in der ersten Abrechnung basierend auf der neuen Gas-Heizung mit diesen neuen HKV lag unser Anteil 2016/2017 bei 70 %.


    Hinweis auf die Forenregeln

    Hallo,


    sorry, das mit der Namensnennung / Datenschutz habe ich übersehen.


    zum Thema:

    die Gesamtkosten Heizung der Liegenschaft belaufen sich auf 1261 EUR (Zahlen gerundet !)


    Woran ich bei Threaderstellung nicht gedacht hatte, im Keller haben die Vermieter, die nicht im Haus wohnen, noch 2 Räume mit 2 kl. Heizkörpern, die aber nicht genutzt werden (Leerstand).


    Die Grundkosten für 267 qm (30% = 379 EUR ) und der Verbrauch von 11388 Einheiten (70% = 882 EUR) wird wie folgt aufgeteilt:


    - Keller (Vermieter): 42qm = 60 EUR und für 2 HKV mit 663 Einheiten = 51 EUR = 5,8 %


    - Wohnung EG (Nachbar): 95qm = 135 EUR und für 9 HKV mit 607 Einheiten = 47 EUR = 5,3 %


    - Wohnung OG & Büro (Wir): 130qm = 184 EUR und für 10 HKV mit 10.118 Einheiten = 784 EUR = 88,9 %


    Die Energiekosten / Verbrauch sind ja insgesamt recht gut, die Aufteilung nach qm ist korrekt, nur scheint mir der Verbrauch absolut nicht nachvollziehbar.


    Eine von einer 4-köpfigen Familie normal bewohnte Wohnung kann doch nicht weniger verbrauchen als 2 ausgestellte Heizkörper im Keller. :/

    Tach,


    die Haftpflichtversicherung zahlt nur den tatsächlich entstanden Schaden zum Zeitwert !

    Und auch nur den Schaden, den Sie versursacht haben, nicht von etwaigen Vormietern.


    Ist wie bei einer Autoversicherung:

    Fährt dir einer in den 15 Jahre alten Golf und verursacht eine kleine Beule in der Tür, dann

    bekommst du von der gegnerischen Versicherung nur die Instandsetzung oder bei einer

    Abrechnung nach Kostenvoranschlag den Zeitwert ohne MwSt.! bezahlt.

    Keine Komplettlackierung mit Enfernung der 17 anderen Beulen oder ein neues Auto ...


    Glück auf


    Tacheles

    Hallo,


    wir bekamen jetzt unsere NKA 2017 und darin die xxxxxxxxxxxx Heizkostenabrechnung.


    in unserem Haus gibt es 2 Wohnungen (beide Mieter) mit je 90 qm und im DG ein Büroraum mit WC mit ca. 40qm.


    Wir bewohnen die Wohnung im 1. OG und haben das Büro im DG, unsere Nachbarn bewohnen die Wohnung im EG

    (jeweils Ehepaar mit 2 jüngeren Kindern)


    Das Haus wurde vor ca. 10 Jahren außen gut isoliert, der Gesamtenergieverbrauch ist unserer Meinung nach auch sehr günstig.

    Anfang letzten Jahres wurde eine neue Heizung eingebaut und es wurde auf Gas umgestellt.

    Je Wohnung wurden von xxxxxxxxxx 10 HKV und im Büro 2 HKV eingebaut.

    (Warmwasser erfolgt über Durchlauferhitzer)

    Der Gesamtverbrauch des Hauses für die Heizung und xxxxxxx liegt bei 1500 EUR im Jahr. Soweit so gut.


    Was nun Fragen aufwirft ist die Tatsache, das bei einer 30/70 Berechnung wir einen Anteil nach ermittelten Verbrauch (70%) von 89 %

    haben sollen.


    Wie kann bei normalem Heizverhalten beider Mietparteien einer 89 % (!) und der andere 11% an Gas / Heizung verbraucht haben ?


    Da das Haus ab Erdniveau gut isoliert ist, sollte die Wohnung im EG über dem kalten Keller mehr Heizbedarf haben und wir über einer

    bereits beheitzten Wohnung entsprechend weniger. In der Wohnung haben wir daher im Winter die Heizung nur auf kleineren Stufen

    laufen und dennoch angenehme Zimmertemperaturen.

    Im Büro / DG über unserer beheizten Wohnung werden die Heizkörper aus diesem Grund sogar nur minimal betrieben.

    Auch unsere Nachbarn laufern nicht hab erfroren oder in Decken gehüllt umher. Und wenn, müsste in deren Wohnung innerhalb

    kürzester Zeit aufgrund der Feuchtigkeit durch kochen, waschen, duschen etc. voller Schimmel sein.


    xxxxxxxxxx schreibt dem Vermieter, das eine Überprüfung keine Fehler ergeben hätte.


    Aber irgendwas stimmt doch hier nicht ?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Informationen zu so einem Fall ?

    Sind Systemfehler bekannt oder eine Manipulation der HKV möglich ?


    Danke & Grüße


    Tacheles


    Bitte keine Firmennamen nennen, nicht gestattet, gelöscht!

    Nachbarn2 im 2 Fam.-Haus (Mieter1 und die Nachbarn2 sind beide Mieter) veranstalten fast jedes WE
    Partys im Garten für alle nahen und entfernten Verwandten, immer so 15-20 Leute, plus in der Woche
    bei gutem Wetter fast jeden Abend Schischa-Treffen mit 6-8 Leuten.
    (Es ist keine Ruhestörung nach 22:00 Uhr oder so, sondern eher jedesmal wie ein Überfall :rolleyes:)


    Der Garten ist durch einen Weg in 2 Hälften geteilt, wurde mal so gemeinsam vereinbart, was aber bei
    den Familienaufläufen scheinbar keinen interessiert.


    Die Bewohner der Nachbargrundstücke verziehen sich auch jedesmal oder lassen Rollos runter etc.


    Mieter1 gönnt jedem seine Party, nur, steht nicht die ganze Sippe im Mietvertrag als Mitbenutzer.


    VM wohnt 100'te km weit weg und ist nur wenige mal im Jahr da, für NKA und um mal nach dem Rechten
    zu sehen. Der weiß zwar über die intensive Nutzung und diverse Reaktionen der näheren Nachbarschaft
    mittlerweile Bescheid, die steigende Häufigkeit & Ausmaße sind bisher jedoch nicht bei ihm angekommen.


    Mal abgesehen von der emotionalen Seite, was könnte Mieter1 oder der VM rechtlich unternehmen ?


    :confused:

    Hallo,


    wir haben einen Mietvertrag mit unserem VM, in dem er allein als VM drinsteht und auch allein unterzeichnet hat.


    Seit einem Jahr haben wir nur noch mit der Ehefrau Kontakt, der VM ist "nicht ansprechbar".
    Auch die NKA oder weiteren schriftl. Korrespondenz hat sie unterschreiben.


    Müssen wir uns den Weisungen der Ehefrau fügen ?


    Hat sie "automatisch" eine Vertretungsvollmacht als Ehefrau ?


    Wenn der VM z.B. krank verhindert, dement, im Ausland o.ä. ist, und sie auch andere Rechtsgeschäfte für Ihren Mann
    übernehmen wollte, müßte sie dann nicht irgendeine Vollmacht o.ä. dafür haben ?