Beiträge von Beluga66

    Sie müssen das echt als Lektion sehen. Die Vormieter haben bestimmt einen Nachmieter gesucht, um schneller aus dem MV raus zu kommen. Vormieter sind nie Vertragspartner, wenn es ganz blöd kommt, sagt der Vermieter Ihnen noch :" Nö, an Sie vermiete ich nicht"
    Sie haben ja nichts schriftliches in der Hand.
    Ich würde zusehen, den MV zu bekommen und mich nett beim Vm erkundigen, ob es nicht ein agreement geben kann.

    Wie- Sie renovieren ohne unterschriebenen Mietvertrag ?
    Wenn Sie überhaupt irgendwelche Rechte geltend machen wollen brauchen Sie erstmal einen Mietvertrag.
    Dann wird der Vermieter Ihnen sagen, dass Sie das wohl bei der Besichtigung bemerkt haben müssten.
    Da können Sie beim Vermieter nur bitte bitte machen, denn pokern können Sie ja wegen Ihrer alten bereits gekündigten Wohnung nicht.
    Sorry, da gibts keinen besseren Rat ! Kurzfristig kann man mit Duftsteckern für die Steckdose den Zigarettengeruch etwas übertuschen.
    Den Fall des Zigarettenrauchs habe ich lösen können mit mehrwöchigem, permanentem Lüften, begleitet von komplettem Neutapezieren und Streichen.
    Verputzen muss man da nicht neu.

    Hallo,
    Ich glaube, die Frage ob jemand einen oder zwei Zeugen mitbringt ist hier unerheblich.
    Ich sehe es wie Berny- ohne Rechtsbeistand werden Sie aus der Nummer nicht herauskommen.Gehen Sie zum Mieterbund oder zu einem Fachanwalt für Mietrecht, wenn Sie sich in der Privatinsolvenz befinden, können Sie Prozesskostenbeihilfe beantragen, die man Ihnen dann sicher auch gewähren wird.

    Sie : Mieter
    Ihr Vermieter : Eigentümer
    Wieso sollten Sie wegen einer solchen Massnahme gefragt werden, Ihnen gehört doch das Haus nicht.
    Im Übrigen hat der BGH entschieden, dass die Verlegung eines Breitbandkabelanschlusses sehr wohl eine Wohnwertverbesserung darstellt und Mieter
    deshalb diese Maßnahme hinnehmen müssen.

    Das Zauberwort lautet : Kommunikation !

    Hallo,
    und erlaubt sei der Hinweis, dass das BGB dazu folgendes sagt :

    (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

    Bla bla bla... was wollen Sie denn damit erreichen ?
    In Ihrem Schreiben an Ihren Vermieter, den Sie unglücklicherweise auch noch duzen, kommen Sie von
    Höcksken auf Stöcksken und nutzen die Gelegenheit, gleich diverse Dinge zu bemängeln- und dies in einer leider wenig sachlichen Art und Weise ! In einen solchen Brief gehört nur eins : sachliche Fakten zur Sache und eine Fristsetzung.So wird das nie was !

    Weisst Du, ich würde hier einfach mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und Ihm Deine, wie ich finde guten Gründe, vernünftig vortragen.
    Vielleicht gibt es ja einen Mittelweg für beide !?
    Vielleicht erklärt er sich ja bereit, in Deiner Wohnung dafür auch etwas zu modernisieren ?!
    Er bewegt sich unterhalb des Mietspiegels, daher wirst Du da sonst nicht viel machen können, und für die Erhöhung lohnt aus meiner Sicht kein Rechtsstreit mit unklarem Ausgang aber dem Risiko, u.U. auch zu verlieren.

    Ich habe schon zweimal so etwas erlebt, das Miteinander ist nach solch einem Rechtsstreit einfach hin und endet nicht selten mit einem Auszug.

    Aber wenn Du zum Mieterbund gehst,kannst Du dort auch nochmal genau checken lassen.

    Viel Glück !

    Also bei uns gibt es die Formulierung
    einfach, mittel und gehoben soviel ich weiss nur bei der Wohnlage, nicht bei der Ausstattung.
    Dafür gibt es im Mietspiegel Zu-bzw.Abschläge für die Ausstattung, z.B. Wenn eine
    Wohnung eine Gegensprechanlage hat,oder eben auch nicht.
    Beim Mietspiegel würde ich immer auf den Mieterbund setzen, da man nie weiss, ob man auch den derzeit aktuellsten im www gefunden hat.
    Viele findet man gar nicht, weil
    1. der Mieterbund Mitglieder möchte
    2. Die Haus & Grundbesitzerveine dafür kassieren
    3. wenn die Gemeinden sich raushalten
    :D
    Aber probieren kann man es ja.

    Fantastisch
    Die Aussage, dass die Ausstattung keine Rolle spielt ist nicht richtig.
    Bei Mieterhöhungen, die mit Vergleichswohnungen begründet werden, spielt das sehr wohl eine Rolle.
    In diesem Fall ist Fakt: Baujahr,Lage,Art und Beschaffenheit sind sicherlich vergleichbar.
    Die sog. Ausstattung beinhaltet z.B. Folgendes :
    Badewanne / Duschkabine, Einbauküche ( wobei nicht von Belang ist, ob neu oder alt ),Heizungsart, Balkon oder Terrasse, Aufzug oder aber auch die Art des Bodens.

    Guck mal hier :

    MIETRECHT / Wohnungsausstattung und Mieterhöhung

    Den Mietspiegel gibts beim Mieterschutzbund, da würde ich mal reinschauen.

    Genau ! Ich hab die Korrespondenz gelesen, deshalb komme ich ja dazu, dass es hier eine Vorgeschichte gibt, die wohl auch schon für Ärger gesorgt hat, sonst würde der gegnerische Anwalt ja auch nicht davon schreiben.
    Sie entscheiden, was Sie tun,Sie können es ignorieren, in diesem Fall sollten Sie aber auch darauf vorbereitet sein, dass Sie sich nach einem neuen " Bäcker nebenan " umsehen müssen ;)

    Hallo zusammen,
    wer die gepostete Korrespondenz gelesen hat, sollte darauf kommen, das das Verhalten des Vermieters aufgrund einer Vorgeschichte so stattfindet. Bin ich hier die Einzige, die es richtig gelesen hat ??? Kann es sein, das der Mieter sich mit dem Hausmeister wirklich in die Haare bekommen hat ? Im Eingangs- Thread wird ja die Vorgeschichte ( bzw. die vorhergehende Korrespondenz ) von der der Anwalt schreibt , glatt verschwiegen.Sorry, aber glaubt Ihr Alle hier ernsthaft, Vermieter haben nichts besseres zu tun, als Ihre Mieter zu ärgern ?
    Ich kann hier nur dringend raten, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, ansonsten ist die Bude u.U. irgendwann wirklich zwangsgeräumt. Einfach ein Anwaltsschreiben zu ignorieren ist ein denkbar schlechter Rat und verschärft eine solche Situation nur noch weiter.

    Beluga66:

    "Diese Fragen sind so leider unmöglich zu beantworten da Sie weder konkrete Angaben machen und auch selber Ihre BK- Abrechnung wohl nicht lesen können."
    Ich würde mir solch eine Unterstellung verbitten!

    "Für gute 100 € im Monat Rasen mähen und Winterdienst würde ich ausserdem morgens nicht aufstehn !"
    Andere würden es aber gerne machen. Und Du drehst Dich dann besser auf die andere Seite und träumst weiterhin von Erfolgen!


    ;) davon brauch ich nicht zu träumen !

    [quote='bunny.ep','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=23592#post23592']ich habe vor einigen Tagen eine Mieterhöhung von 20% erhalten. Begründet wird das mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.
    Ich wohne seit 01.01.2011 in einer Maisonettwohnung mit 58m² in der sich aber nur ein abschließbares Zimmer befindet. Alles andere ist offen gestaltet bzw. im oberen Wohn-/Schlafbereich befindet sich eine separate Eingangstür (Notausgang-ist aber eine normale Wohnungstür mit Sicherheitsschloss). Die derzeitige Miete betrug 670,00€ warm. Durch die Erhöhung muß ich jezt 762,00€ zahlen. Das ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.
    Begründet wird unter anderem das Sondermerkmal: sehr gute bevorzugte Lage sowie folgende Auflistungen in Prozent, die aber nicht alle dem Mietvertrag entsprechen:

    -Wohnung wurde in 1999 erbaut +11% – das ist korrekt
    -Galerie- Maisonettwohnung +3% – das ist korrekt wenn es sich hier um eine 2,5 Zimmerwohnung handeln sollte ( 1 abschließbares Zimmer vorhanden)

    Verstehe ich nicht- Sie sprechen selber von einer Wohnung...
    Was haben Sie denn lt.Mietvertrag gemietet ? Fehlen nur die Schlüssel zu den anderen Zimmern ?

    -Dachterasse +4% – ist nicht korrekt, es handelt sich um eine Loggia/Dachausschnit lt. Mietvertrag

    Fragwürdig, ob hier mietrechtlich unterschieden wird

    -gehobenen Badausstattung +4% – nicht korrekt, da Naßbereich nicht bis zu 2m Höhe gefliest ist

    Das ist auch nicht das Einzige bzw. das Hauptkriterium.Wie ist die sonstige Ausstattung,
    Sanitärobjekte, Handtuchheizkörper, Bodenbelag etc
    ?

    -Einbauküche inkl. Elektrogeräte kpl. +4% – nicht korrekt da die Einbaumikrowelle von vorneherein gefehlt hat.

    Eine Mikrowelle ist auch keine Standard- Ausstattung.Kühlschrank und E- Herd allerdings schon.

    -gefliester Küchenboden +2% – nicht korrekt, da ich Laminat im gesamten Küchen- und Wohnbereich habe
    ?

    -aufgelockerte Bauweise +3% – korrekt, aber die Lage war vor 2 Jahren schon genauso wie jetzt auch
    Das spielt keine Rolle

    Desweiteren habe ich im oberen Gäste-WC einen Feuchtigkeitsschaden, welcher schon mehrfach behoben wurde, aber immer wieder durchkommt. Somit habe ich derzeit ein Loch in der Wand welches nicht repariert wurde. Auch ist der Grund der Nässe nicht geklärt worden. Dachdecker waren schon mehrfach da, es wurde auch schon einmal neu Verputzt und Tapeziert, jedoch besteht das Problem weiterhin – ist bereits gemeldet und begutachtet worden von der Hausverwaltung inkl. Fotos.

    Wir bewegen uns hier nicht im üblichen Mittelfeld der Mieterhöhung sondern am oberen Limit.
    Das mag so sein, der Vermieter darf aber die Miete um 20% innerhalb 3 Jahren erhöhen.
    Das er seine Miete am oberen Feld des Mietspiegels ausrichtet, begründet er in Ihrem Fall mit der Ausstattung.

    Das mit den aufgeführten Punkten zu begründen empfinde ich als dreist und habe vor gegen diese Erhöhung Einspruch zu erheben. Habe ich da Chancen? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, ich wohne ja erst knapp 2 Jahre in dieser Wohnung. Darf die Mieterhöhung so hoch ausfallen?
    Kann ich eine Mietminderung in Anspruch nehmen wegen der o.g. Mängel im WC und der anderen nicht korrekten Punkte?
    Einer Mieterhöhung zu entgehen indem Sie eine Mietminderung geltend machen ist sicher keine gute Lösung,zumal Sie diesen Mangel schon längst hätten richtig angehen sollen, und der Vermieter kümmert sich ja darum, sonst wären nicht schon mehrfach Handwerker bei Ihnen gewesen.Wenn Sie das also durchziehen wollen, empfehle auch ich eine gute
    anwaltliche Vertretung,Ausgang ungewiss
    .

    Viele Grüße und viel Erfolg !

    Beluga66

    Diese Fragen sind so leider unmöglich zu beantworten da Sie weder konkrete Angaben machen und auch selber Ihre BK- Abrechnung wohl nicht lesen können.
    Für gute 100 € im Monat Rasen mähen und Winterdienst würde ich ausserdem morgens nicht aufstehn !

    Hallo,
    Das Risiko, vor Gericht zu landen haben Sie so oder so.
    Wenn Sie der Erhöhung nicht zustimmen, wird Ihr Vermieter u.U. klagen.
    Ihre Idee, der Erhöhung zuzustimmen und im Gegenzug die Miete aus Gründen zu mindern, die offensichtlich schon länger bestehen, finde ich allerdings hanebüchen.
    Was soll das auf Dauer bringen ?
    Eine Lösung ist das nicht.