Beiträge von anapurna06

    ich brauche dringend euren Rat.
    Ich habe meine Badewanne komplett sanieren lassen,statt auszutauschen oder mit dem Wanne-in-Wanne-Prinzip zu erneuern.Die alte Wanne war abgewirtschaftet (was alle Wannen im Mietshaus betrifft),jedoch noch keine 20 Jahre alt.Mein Vermieter besah sich das alte Objekt und meinte,er gäbe max. 150 € dazu,denn man bekäme für diesen Preis auch eine neue Wanne + möglicherweise Einfliesung,letzteres sehe ich nicht so.Die Wanne leuchtet wie neu, der Vermieter ist überglücklich hinsichtlich des Ergebnisses und ich zahlte nun die 760 €.Jetzt die 1.Frage: gilt diese Wannenreparatur (Reaparatur statt austauschen) als eine REPARATUR oder zählt das als NEUANSCHAFFUNG. 2. Frage:muss bei Reparaturarbeiten nicht der Vermieter den Hauptteil der Kosten tragen? (lt.meines mietvertrages bin ich verpflichtet 150 € pro Jahr an Reparaturen selbst zu tragen,was ich ja auch akzeptiere)
    Ich hätte gerne auch eine geniale Formulierung, die juristisch überzeugt.
    Danke schon mal für eure Erfahrungsberichte.