Beiträge von flolue

    Es sind Mietvertraglich Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme von nicht störenden Kleintieren z.B. (!, nicht abschließend) Zierfische, Ziervögel verboten.

    Durch den Zusatz "z.B." hat sich mein Vermieter dahingehend schon rechtlich abgesichert und nicht generell verboten.


    Ich denke auch, dass es auf eine (zu unseren Gunsten fallende) Einzelfallentscheidung hinauslaufen wird.

    Die Sachargumentation die vor Gericht in meiner Kommune regelmäßig geführt wird beinhaltet eine Güterabwägung Vermieter / Mieter.

    Da es jedoch keine Sachgründe gegen die Tierhaltung (Außernatürlich die allgemeinen: Katzen können Schäden verursachen) gibt denke ich da eher positiv.


    Beste Grüße

    Halle Berny und vielen Dank für die prombte Antwort!

    Wie uns mitgeteilt wurde ist es ja so, dass Richter durchaus abwägen und Einzelfallentscheidungen treffen.

    Wir stützen unsere Argumentation darauf, dass bereits ein Tier ohne Probleme gehalten wurde, die weitere Haltung (konkludent) mündlich zugesagt wurde und wir uns darauf verlassen haben und nur auf Grund dieser Aussage den Mietvertrag unterzeichnet haben. Ebenso darauf, dass keine Nachbarn sich gestört fühlen und wir auf Grund der äußeren Umstände (große Wohnung, Garten, Erdgeschoss) technisch dazu in der Lage sind das Tier zu halten.

    Weiterhin auf das Urteil LG Wuppertal:
    [...] wenn von dem Tier keinerlei Beeinträchtigung des Vermieters oder anderer Mieter ausgeht. Auch bei unterlassener Einholung der Genehmigung muss das Tier nicht abgeschafft werden, wenn der Vermieter zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist.

    AG Hamburg:

    [...] sondern darf dem Mieter nur mit triftigem GRund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen Grund kann das Gericht nicht erkennen.

    LG Hamburg:

    Selbst gegen eine ohne seine Zustimmung angeschaffte Katze kann der VM nichts einwirken, wenn er keine ernsthafte Belästigung oder Mitmieter glaubhaft nachweisen kann. Besteht er in einem solchen Fall auf Abschaffung, missbraucht er sein Vorbehaltsrecht.


    Meinung?

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Wir (Meine Frau und ich) sind mit einer Katze in eine Mietwohnung eingezogen. Diese wurde Vermieterseits (schriftlich) genehmigt und im Falle des Todes auf die KLausel im Mietvertrag verwiesen.

    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)

    Von Anfang an haben wir klar gemacht, dass wir danach auch wieder eine Katze haben wollen. Hierzu wurde uns Vermieterseits (mündl.) mitgeteilt "Wir haben selber Tiere und können den Wunsch, nach Ableben des Tieres ein neues Tier anzuschaffen verstehen! Wenn es soweit ist, sprechen wir da wieder drüber!"

    Nun hat die Katze leider nur noch 5 Monate gelebt und wir haben unsere Vermieter darüber informiert und auch mitgeteilt, dass wir uns eine neue Katze anschaffen wollen.

    Völlig überraschend wurde uns nun mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist. Auf die Nachfrage was denn mit 4 Meerschweinchen wäre, wurde mitgeteilt, dass auch dies nicht gewünscht sei.

    Ein Sachgrund wurde nicht angebracht, vielmehr die Hypothese "Wenn mal jemand in das Mietshaus zieht (3 Parteien), der eine Allergie hat, könnte (!) es Probleme geben".

    Wir haben eine 75m² Wohnung mit Terrasse und Garten. Es sind keine Beschädigungen durch die Katze entstanden und die Nachbarn fühlen sich durch eine neue Katze nicht gestört.

    Wir sind bereit (Rechtsschutzversicherung sei Dank) die Katze einzuklagen. Wie seht ihr das?