Beiträge von bernoe

    Mein (ehemaliger) Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, hat nachträglich für 2007; 2008 und evt. auch für 2010 den Verteilerschlüssel für die Heizkosten verändert abgerechnet. Die Heizungsanlage wurde 1994 Teil - modernisiert. Jetzt führte der VM an, dass zu wenig Wärme von den M. abgenommen wurde. Daher gab es nix zu verteilen (unter 10%). Die M. würden von der Grundabstrahlung der Einrohrleitung (Plattenbau)profitieren. Daher hat der VM die Heizkosten von 70 / 30% auf 100% der Mietfläche verteilt. Zusätzlich noch die Miete der Erfassungsgeräte berechnet. Ich habe z.B. nach vorjährigen Differenzen und Ankündigung beim VM meine Heizung auf Elektro umgestellt, weil es paradoxer Weise mit Abstand billiger war, als die Fernwärme zu nutzen. Im Erdgeschoss, freiliegende Außenwände hatte ich über 20% der anfallenden Gesamtverbrauchskosten im Haus! Nun habe ich allerdings das Problem nicht nur die Grundeinheit von 30% ( ca 200 EUR) zu tragen, sondern über 700 EUR mehr. Für Elektoaufwand habe ich gerade mal um die 300 EUR mehr. Der VM beruft berief sich auf die anstehende Überarbeitung/Reform der gesetzlichen Änderungen der Nebenkostenabrechnung. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, bisher mit nur mäßigen Erfolg. Andere Miter des Hauses wurden bereits zu Ihrem Nachteil verklagt und scheuen den Gang in die nächsten Instanzen. Eigentümer der Wohnanlage führten einen separaten "Krieg" mit Teilerfolg.

    Wie kann es eine derartige widersprüchliche Gesetzesreglung/-lücke überhaupt geben? Ist nicht der VW an mehrjährige übliche Abrechnungsschlüssel gebunden, bzw. müssen Änderungen nicht vorher angekündigt werden? Zumal der VW einer der eifrigsten war, die verbrauchsabhängige Abrechnung rücksichtslos vor über 15 Jahren einzuführen. Jetzt will er, wie er will. Wieso geben Gerichte dieser, meiner Ansicht nach ungerechten Art, überhaupt auch nur ansatzweise Recht?