Beiträge von Minn

    Hallo ,

    bei uns im Haus wurde gestern vom Heizungsmonteur (der da war, weil die Heizung ausgefallen war), festgestellt, dass eine Gasleitung undicht ist. es handelt sich um en 4-Parteien-Mietshaus mit Gaszentralheizung. Müssen die Mieter nun mit erhöhten Kosten durch das ausweichende Gas rechnen (Anteil Gesamtverbrauch nach Ablesewerten auf den Heizkörpern)?

    Wieviel genau entweicht, weiß ich nicht, vielleicht hat jemand Erfahrungswerte... Die Gaszufuhr wurde nicht gekappt, so dass davon auszugehen ist, dass es evtl. nicht so gravierend ist.

    Emissionsmessung wird übrigens auch nicht jedes Jahr durchgeführt, sondern etwa alle 2 Jahre.

    Danke!

    Du hast mit deinem Beitrag völlig Recht, der Vermieter kann hier nichts geltend machen, es sieht hier nur leider so aus, als ob ihn (den Vermieter) das nicht interessiert, so dass es für den Mieter sicher von Vorteil ist, zumindest zu wissen, was der Vermieter überhaupt nachweisen/vorlegen müsste, um Ansprüche geltend machen zu wollen.

    Hallo Minn,

    Das ist nur utopisch wenn der Taschenrechner klemmt.
    Bei eine ModErhöhung von 100€ monatlich,
    reden wir von ca. 11.000,-- € reinen Modernisierungskosten.


    VG Syker

    Oh, da hast du Recht, ich habe mich natürlich vertippt, allerdings sind auch 11000 Euro reine Modernisierungskosten in diesem Fall eher utopisch...

    Danke für Eure Antworten! Laut Schornsteinfeger und dem Heizungsfachmann, der die Anlage wartet, hätte die Therme im Bad so oder so aus Altersgründen ausgetauscht werden müssen, ebenso wie die Therme, an der die Wohnung nun angeschlossen ist. Eine Mieterhöhung im normalen Rahmen (also hier max. 15%) war zwischen meiner Schwester und ihrem Vermieter sowieso schon vorgemerkt worden, da es länger keine Erhöhung gab. Natürlich sieht das Bad jetzt auch besser aus ohne Therme , die hinter der Toilette hängt. Allerdings meint er nun, eine Erhöhung um 100 Euro vornehmen zu wollen. Leider verweigert er eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umbauten. Wenn man die 100 Euro monatlich als Sume für die 11%-Regelung ansetzen würde, hätte der Umbau ja über 100000 Euro gekostet, was eher utopisch sein sollte.
    Nein, angekündigt wurde es nicht, weil die Arbeiten im Zuge der Sanierung nach einem Wasserschaden vorgenommen wurden (und der hatte sich leider nicht angekündigt... ;) ).

    Guten Abend,

    im Badezimmer meiner Schwester wurde folgende Veränderung durch den Vermieter vorgenommen: Ursprünglich befand sich dort eine Gastherme, die diese und die darüberliegende Wohnung versorgte (Heizung und Warmwasser). Die Therme wurde entfernt, und die beiden Wohnungen an eine andere Therme (diese befindet sich in einem seaparaten Raum, war schon vorhanden und versorgte weitere Wohnungen, nun diese beiden Wohnungen zusätzlich) angeschlossen. Über diesen Anschluss läuft nun nur noch die Heizung, für die Warmwasserversorgug wurde ein Durchlauferhitzer installiert. Wir sind uns nun unsicher, ob es sich hier um Modernisierung handelt (natürlich etwas mehr Platz im Bad, da die Therme dort nun nicht mehr hängt) oder um Instandhaltung.
    Die Therme, an die beide Wohnungen neu angeschlossen wurden, wurde erneuert (aus "Altersgründen" der bisher vorhandenen), allerdings durch eine nicht ganz neuwertige.
    Die Umstellung war schon länger geplant und wurde nun im Zuge der Sanierungsarbeiten wegen eines Wasserschadens durchgeführt.

    Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen auf dem Gebiet, das wäre sehr hilfreich!

    Vielen Dank

    Hallo,
    folgendes Problem ist aufgetreten:
    In einer Wohnung ist ein Wasserschaden entstanden, bei dem Feuchtigkeit unter dem PVC-Belag die Wände hochgezogen ist. Daraufhin musste die Wohnung (32m²) komplett saniert werden, also Fußböden heraus, die Wand zwischen Küche und Bad wurde z.T. geöffnet. Das Bad (vorher ca. 40 Jahre alt) wurde saniert, einfacher Standard, altes Waschbecken wurde weiterbenutzt, neue Dusche und neue Toilette sowie PVC-Boden (Badgröße ca. 3m²), vorher war Fliesenboden vorhanden.
    Mieter mußte für 4 Monate die Wohnung räumen, es wurde eine leerstehenfde Wohnung im selben Haus zur Verfügung gestellt.
    Der Vermieter hat nun mit Hilfe eines neuen Mietvertrages die Miete erhöht um ca. 35 %. Leider, leider fühlte sich der Mieter unter Druck gesetzt und hat den neuen Mietvertrag unterschrieben (ursprüngliche Mieterhöhung sollte 45 % betragen, wurde heruntergehandelt).
    In der Stadt besteht eine Kappungsgrenze von 15 % und die Mietpreisbremse.
    Der alte Mietvertrag besteht seit mehr als 20 Jahren, eine Kaution wurde seinerzeit nicht vereinbart. Im neuen Mietvertrag ist nun die Zahlung einer Kaution verankert.
    Meine Frage ist nun: Ist das Kind mit Unterschrift des neuen Vertrages in den Brunnen gefallen, oder kann man hier evtl. noch etwas retten?
    Der Vermieter hat durch den neuen Mietvertrag die Kappungsgrenze umgangen, die neue erhöhte Miete ist sofort fällig und nicht erst in 3 Monaten, und er hat dadurch ebenso vermieden, die Kosten der Baumaßnahmen offenzulegen, falls er wegen Modernisierung hätte erhöhen wollen.

    Ich hoffe, dass jemand evtl. eine Einschätzung hat.

    Vielen Dank!

    Ich habe mich da auch gewundert, Berny, aber hast Du Dir mal die 3. Fallgruppe in dem von mir verlinkten Artikel angesehen? Wäre genau das. Evtl. mag es vielleicht noch darauf ankommen, ob man nur mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnet oder ob die Miete ebenfalls angetastet wird. Bin da jetzt wirklich unsicher.
    Allerdings gibt es ja auch noch dieses Urteil:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a585806e99456405d36d627a445ba2d5&nr=63448&pos=0&anz=1

    Hallo,
    komme gerade vom Mieterverein, dort wurde mir bestätigt, dass die von mir angezweifelten Nebenkostenposten tatsächlich ale nicht umlagefähig sind. Knackpunkt bei der Sache ist allerdings wohl, dass mein Mietvertrag ein Aufrechnungsverbot beinhaltet:

    "Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. " Es werden dann noch §§536a, 539 BGB genannt.

    DEr Anwalt beim Mieterverein meinte, es wäre sicherer, einfach einen Mahnbescheid loszulassen.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/aufrechnung.htm

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