Hallo liebe mietrecht-hilfe Community,
ich habe ein paar Fragen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag und (ausstehenden) Schönheitsreparaturen (des jetzigen Mieters/Vermieters?) und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Wir sind gerade dabei eine neue Wohnung zu mieten. Unterschrieben haben wir noch nichts, bisher nur mündliche feste Zusage unsererseits und des Vermieters, der den Mietvertrag gerade vorbereitet (bei der jetzigen Mieterin ein Formularmietvertrag von immobilienscout24) und uns in der ersten Version in den nächsten Tagen zuschicken wird. Deswegen für uns jetzt die wichtige Frage, was wir in die finale Version mit aufnehmen wollen/sollten.
Meine Fragen betreffen die Schönheitsreparaturen, die bei der jetzigen Mieterin (und dann wohl auch bei uns) laut Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden.
Die Decken und Wände der Wohnung wurden laut Aussage der jetzigen Mieterin (und auch augenscheinlich, wenn man mal von leicht dunklen Ecken in der Küche absieht) von ihr selbst vor zwei Jahren frisch gestrichen. Dagegen augenscheinlich seit längerer Zeit nicht mehr gestrichen wurden die Heizkörper (nicht mehr schön weiss, sondern ein bisschen gelblich und kleinere Macken), sowie die Türen und insbesondere die metallenen Türrahmen, wo an alen neben vielen kleineren Macken zum Teil grössere Flächen weissen Lacks abgeplatzt sind. Unserem Eindruck nach wird die jetzige Mieterin diese Schäden vor ihrem Auszug nicht mehr reparieren bzw. der Vermieter das nicht von ihr verlangen - er scheint da einfach nicht wirklich hinter her zu sein und keiner hat diesbezüglich etwas gesagt (haben die Mängel aber bisher auch noch nicht angesprochen).
Zunächst die erste Frage: Wann fängt die Frist der üblichen 3/5/7 Jahre für Schönheitsreparaturen an zu laufen? Mit unserem Einzug oder immer ab Datum der letzten Renovierung (wenn Letzteres: wie kann man die Daten als Mieter wissen bzw. muss man da einfach den Vermieterangaben vertrauen)?
Die zweite Frage: Ist "Türrahmen streichen" eine Schönheitsreparatur, d.h. fällt das überhaupt dem Mieter zu, sofern durch den Mietvertrag so vereinbart (ich habe bisher immer nur etwas von den Türen selbst gelesen) oder muss das eh immer der Vermieter machen?
Die dritte und wichtigste Frage ist natürlich, wie mit diesen noch ausstehenden Renovierungen umzugehen ist. Wir möchten auf der einen Seite natürlich, dass sowohl Heizkörper als vor allem auch die Türrahmen hergerichtet werden vor unserem Einzug, andererseits wollen wir das natürlich nicht selbst machen müssen, nachdem wir beides ja nicht abgewohnt haben.
Wie würde man das richtig bzw. üblicherweise regeln? Nur über Nennung der Mängel/Schäden im Übergabeprotokoll damit wir "aus dem Schneider sind" (d.h. klar ist, dass die Schäden schon bei Einzug bestanden haben und nicht von uns verursacht wurden) und/oder würde man in so einem Fall im Mietvertrag bei der entsprechenden Schönheitsreparatur-Klausel z.B. die Türrahmen/Heizkörper explizit ausnehmen und ggf. in den Abschnitt "Pflichten des Vermieters vor Einzug" aufnehmen? Trägt man eventuell auch das Datum der letzten Renovierung in den Mietvertrag ein?
Letzte Frage: Wenn der Vermieter sagt wir sollen das machen (was ich auch machen kann, kein Problem, aber möglichst gerne vermeiden würde aus obigem Grund) steht uns dann dafür eine "Bezahlung", z.B. in Form kostenlosen Wohnens für 1-2 Monate o.ä. zu und/oder könnte man in den Mietvertrag schreiben, dass wir unsere Pflicht bzgl. Schönheitsreparaturen mit der Reparatur der Türrahmen dann abgegolten haben? Was ist da üblich?
Besten Dank schonmal im Voraus für eure hoffentlich zahlreichen Antworten und Hilfe und viele Grüsse!