ZitatTja, wem gehört die Küche dann jetzt? Meiner Meinung nach dem Mieter, da er die Küche vom VORmieter übernommen hat.
Wenn er das mit einem Kaufbeleg oder Übertragungsbeleg beweisen kann ist es seine, ansonsten gehört sie selbstverständlich dem VM.
Zitatkann ich als Vermieter die Küche mitvermieten (und muss sie instand halten, dh. wenn der Kühlschrank kaputtgeht muss ich einen neuen kaufen) damit ist sie Eigentum des Vermieters.
Genau das kann ausgeschlossen werden, wozu sonst überlässt man einem Mieter quasi kostenlos eine Küche zur Benutzung ?
ZitatWenn ich aber explizit die Küche nicht mitvermiete, muss ich sie dem neuen Mieter überlassen/schenken.
Blödsinn
ZitatSo hab ich´s auf der Vermieterschule gelernt.
Wie wäre es mit einem Schulwechsel ?