Beiträge von Fantastisch

    Zitat

    Tja, wem gehört die Küche dann jetzt? Meiner Meinung nach dem Mieter, da er die Küche vom VORmieter übernommen hat.


    Wenn er das mit einem Kaufbeleg oder Übertragungsbeleg beweisen kann ist es seine, ansonsten gehört sie selbstverständlich dem VM.


    Zitat

    kann ich als Vermieter die Küche mitvermieten (und muss sie instand halten, dh. wenn der Kühlschrank kaputtgeht muss ich einen neuen kaufen) damit ist sie Eigentum des Vermieters.


    Genau das kann ausgeschlossen werden, wozu sonst überlässt man einem Mieter quasi kostenlos eine Küche zur Benutzung ?


    Zitat

    Wenn ich aber explizit die Küche nicht mitvermiete, muss ich sie dem neuen Mieter überlassen/schenken.


    Blödsinn


    Zitat

    So hab ich´s auf der Vermieterschule gelernt. :)


    Wie wäre es mit einem Schulwechsel ?

    Zitat

    Was kann ich da tun.


    1 Miete anpassen (für die OG-WHG)
    2 kündigen (OG-WHG)
    3 in der EG-WHG die Schlösser wechseln, das wird dann lustig.
    4 dann den Ex-EG Bewohner auffordern seine Bude endlich zu leeren, sonst kommt alles auf den Müll.
    5.er gibt dir dann schriftlich, dass er nix mehr in der Bude hat und solltest Du noch was vorfinden gehört es dir.

    Zitat

    So richtig schlauer bin ich jetzt nicht geworden.


    Oha, warum wundert mich das nicht ?


    Zitat

    Musst du meinen MV sehen, damit Du genaueres sagen kannst?


    Das muss jeder.


    Zitat

    Benötigst Du noch etwas?


    Was bietest Du ?


    Tipp : bezahle und gut ists.

    Zitat

    Ich habe 3 Jahre in der Wohnung gelebt , seitdem ging das Küchenfenster nicht auf kippe und ich dachte das dies von der Bauart her so sei !


    Das sieht man doch, also sehr schlechte Ausrede und völlig unglaubwürdig.


    Zitat

    Ich möchte nicht etwas bezahlen was ich auch nicht kaputt gemacht habe .


    Als Mieter stehst Du teilweise auch unabhängig einer Schuld in der Pflicht.


    Zitat

    Was muss ich nun tuhen


    Tuhe bezahlen.


    Bei Einzug hat das Fenster bestimmt funktioniert, bzw. wurde von dir nicht reklamiert.
    Was steht denn dazu im Ü-Protokoll ?

    Zitat

    Ich kann natürlich auch nicht die Flugrost-Partikel bei ihrem möglichen Weg durch die Spülmaschine verfolgen und nachweisen, wo diese sich festsetzen.


    Natürlich nicht, weil es die nicht geben kann zumindest nicht vom Korb.
    Ich gehe natürlich davon aus, dass der Korb aus Metall und verchromt ist.


    Zitat

    Und ja, wir haben auch eine Kleinreparaturenklausel im MV. Allerdings würde ein neuer Korb mit einem Preis von um die 100 Euro die dort festgelegte Kostenschwelle klar überschreiten.


    Es gibt mit Sicherheit auch gebrauchte Körbe unter der Kostenschwelle.
    Dann wäre der Korb Sache des Mieters.


    Zitat

    Auch weiß ich nicht, warum die Rostgeschichte "völlig ausgeschlossen" sein soll.


    Denke nach, Du könntest selbst drauf kommen.

    Zitat

    Nach 8-10 Jahren soll/muss der Vermieter den Teppich tauschen, richtig?


    Falsch


    Zitat

    Um das zu prüfen bräuchte ich die Rechnung des alten Teppichs...kann ich diese einfordern?


    Nein


    Zitat

    Nächste Woche geht es erst mal zum Mieterschutzbund. Mal sehen was die sagen.


    Klasse, bin schon ganz gespannt.
    Berichte weiter.


    Bei den den billigeren Heiz-u.WW-kosten wird der MSB bestimmt sofort protestieren.

    Zitat

    Darf der Vermieter zu einem teureren Stromanbieter + Tarif für den Allgemeinstrom wechseln, ohne die Mieter darüber zu informieren und hinterher wie selbstverständlich erwarten, dass diese den Betrag bezahlen?


    Ja, muss er zwangsläufig sogar. Er hatte bestimmt eine jahrelange Preisgarantie, die jetzt auslief.
    Zudem kam eine 3. Partei dazu, ergo muss es teurer werden.


    Zitat

    Schade, ich dachte du bist nett,


    Er ist der Wolf im Schafspelz.


    Zitat

    trotzdem weiß ich nicht, was ich unternehmen kann, wegen der viel zu hohen Stromkosten im Vergleich zu früher


    Nix, bezahle und gut ists.


    Zitat

    Außerdem berechnet der Vermieter die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern (Er stellt sie uns in Rechnung - ich hoffe, das war jetzt deutlich genug)


    Das ist völlig korrekt !
    Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug

    Zitat

    Handelt es sich hier nicht um eine unberechtigte Ablehnung des Nachmieters?


    Nachmieter stellen kommt aus der Märchenwelt und hat mit Mietrecht nix zu tun, außer es ist explizit im MV vereinbart.


    Zitat

    Ich bezweifle, dass der Vermieter wirklich andere Mieter in die Wohnung setzt. Ich gehe eher davon aus, dass er die Wohnung sanieren und hochpreisig vermieten wird.


    Was interessiert dich das ?
    Hast Du nicht selbst genug an den Hacken ?


    Zitat

    Was können wir tun?


    Fristgerecht kündigen und ausziehen.

    Und gegenüber der Mieter natürlich.
    Wer würde sonst noch ernst genommen, wenn Aktionen angekündigt sind und diese dann ausfallen.