ZitatAlso müssen doch ebenfalls ein Heißwasser und Heizungsablesegeräte in der Wohnung sein, oder?
Nicht bei Durchlauferhitzer ?
Zitat... das Gericht schrieb nur, dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne, weil das ja einfach sei und die Abrechnung dann entsprechend kürzen könne.
Das ist doch eine klare Aussage.
Wo also ist das Problem ?
ZitatZudem müsste der Vermieter dem Mieter die angesetzten qm-Angaben auch nicht belegen.
Richtig !
Du behauptest, die m² würden angeblich nicht stimmen, also musst Du das auch beweisen.