Beiträge von hYperMS

    Ich bitte vielmals um Entschuldigung das ich nicht so allwissend bin wie Du...
    Es muss echt hart sein mit deinem Wissen immer solchen Idioten zu begegnen wie mir...

    Auf solche Kommentare kann ich echt verzichten. Ohne einen qualitativen Beitrag zu leisten einfach mal rumpöbeln. Wenn mein Beitrag / meine Frage für dich so lächerlich ist dann halt dich einfach geschlossen, geh nen Tee trinken und lass die anderen Mitglieder anworten.

    Zu solch einem Zweck werden Foren eröffnet. Um Menschen, in einem Bereich in dem sie keine Ahnung haben, zu helfen. Egal ob man garnichts weiß oder nur ein wenig!

    natürlich besteht die möglichkeit das so durchzuwinken und in einigen häusern mag das ja dann auch mieterfreundlich sein aber einen stundenlohn von 27 € oder noch mehr für nicht wirklich saubere arbeit und regelmäßige arbeit finde ich zu hoch. es finden sich in zeitungen diverse anzeigen mit putzdiensten auf steuerkarte oder kleingewerbe die zwischen 8 und 10€ die stunde nehmen und das wäre dann ein himmelweiter unterschied.

    mach ich mich eigentlich strafbar, da ich von der schwarzarbeit bzw. steuerhinterziehung weiß und das durch die zahlung anerkennen würde???

    Hier noch einmal meine Antwort vom 20.12.

    2. Lass dir die Rechnungen zeigen für die SAT-Schüssel. Auch wenn der Empfang kostenlos ist, können Wartungskosten u.ä. anfallen. Und die sind umlegbar.

    3. Ihr müsst natürlich nur für die Putzfrau bezahlen, wenn erstens die Arbeiten getätigt wurden und zweitens ein Lohnzettel o.ä. vorliegt. Das dürfte aber für den Vermieter kein großes Problem darstellen, solch einen Zettel zu erstellen.

    Was ist daran so schwer zu verstehen, dass nur die laufenden Kosten einer SAT- Anlage umlegbar sind, nicht die Anschaffung oder Reparatur?

    Beschäftige dich aus eigenem Antrieb mal mit der Betriebskostenverordnung und komm nicht mit jedem Fliegenschiss hier angetrottelt.

    Danke für die nette Antwort...

    Als Laie muss man einfach mal fragen dürfen. Es ist ja nicht so das das die 30. Abrechnung ist die ich in meinem Leben bekomme und wenn man von allen Klauseln keine Ahnung hat wird man sich ja für die Kleinigkeiten rat holen dürfen. Gerade wenn man bedenkt was der Vermieter alles versucht um den Mietern Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Ich hab schon lange gesucht aber auf der Straße habe ich noch kein Geld gefunden und dann möchte ich einfach in einer guten Position ins nächste Gespräch gehen mit einem Menschen, der jegliche Arbeiten schwarz macht und sich am liebsten alles ohne Belege bezahlen lassen will.

    An dem Punkt, wo ich mir Belege zeigen lassen will, sind wir schon längst vorbei denn es gibt keine Belege und mein Vermieter und der hausverwalter haben die Schwarzarbeit bereits eingestanden.

    Ich freue mich auf weitere Antworten :)

    Hey!

    In einer anderen Sache habe ich bezüglich meiner Abrechnung eine Frage.

    Die Positionen Satellitenempfang und Treppenhausreinigung können nicht belegt werden und belaufen sich für meine Wohnung auf 84 € + 330 € = 414 €!

    Normalerweise müssen nicht belegbare Positionen ja nicht bezahlt werden.
    Die Reinigungskraft arbeitet schwarz für 100€ im Monat (direkte Aussage des Vermieters!) für ein sehr sehr kleines Treppenhaus des 3-Parteien-Hauses und einen kleinen Waschkeller und für die Satellitenanlage wären angeblich 2000€ Kosten entstanden die nun auf uns umgelegt werden sollen.

    Ich war nicht bereit die vollen Kosten ohne Nachweis zu zahlen und hätte mich gerne mit meinem VM auf Summe X geeinigt.

    Gestern musste ich erfahren, dass ein Ex-Mieter, der 2011 ebenfalls im Haus wohnte die Abrechnung einen halben Monat vor mir bekommen hat und die Kosten direkt abgelehnt hat. Diese wurden bereits vor Abgabe der Rechnung an uns auf seiner Rechnung komplett gestrichen!

    Mit der Situation habe ich den Hausverwalter meines VM konfrontiert der nur meinte: "Ihr VM wollte das das auf der Rechnung steht!"
    Als mein Vermieter dann von seinem hausverwalter darüber informiert wurde gings schnell und er stand an der Tür.
    Er wolle sich die Tage mit uns zusammensetzen um das zu klären damit beide mit der Situation zufrieden sind.

    Schön und gut, so langsam bekomme ich auch Magenprobleme wegen dem ganzen hin und her aber wie würdet ihr reagieren???

    - Zahlung verweigern, da gleiches Recht für Alle besteht da der Ex-Mieter die Positionen ja auch nicht bezahlt oder

    - minimale / angemessene Zahlung leisten

    Natürlich war die Reinigungskraft da und hat geputzt, nur das nicht regelmäßig und wenn dieser 1 Std / Woche da ist, finde ich den Stundenlohn wenn er nichtmal wirklich jede Woche kommt (kann man bei diesem Wetter ja gut beobachten) einfach zu hoch.

    Mein Vermieter will uns garantiert zu irgendeinem Deal überreden aber ich will die Sache einfach rund haben und nicht jedes Jahr irgendwelche Deals machen -.-

    Vielen Dank schonmal!

    Zitat

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15.07.2009 (VIII ZR 340/08) entschieden, dass der Vermieter die Kosten für Frischwasser und die Entwässerung bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen darf, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.

    Und jetzt?

    Also da bei mir bei den Stadtwerken nur Wasser draufsteht wird das Abwasser bei mir "Schmutzwasser" heißen! Somit ist die Abrechnung nach Verbrauch und deren Zusammenfassung richtig!?

    Nur die Frage bleibt dann immernoch wieso es so teuer geworden is :-/

    Ich denke, ich bin der Lösung näher gekommen:

    - Aus Deinem Erstposting: "Natürlich habe ich die Unterlagen meines Vermieters eingesehen und komme rechnerisch von der Abrechnung der Stadtwerke (208m³=470€) und der Schmutzwassergebühr der Stadt (242m³=430€) auf die oben beschriebenen 900€."
    - Da dürften nicht 242m³ Schmutzwasser gemeint sein, sondern Regen-/Oberflächenabwasser für eine Grundstücks-(bzw. Berechnungs-)grösse von 242m².
    Regen- und Schmutzabwasser berechnet bei mir übrigens die Gemeinde, das EVU macht lediglich dafür das Inkasso.

    ok also habe ich den Verbrauch von 208 m³ der stadtwerke nach verbrauch zu zahlen und die schmutzwassergebühren nach qm-Wohnfläche???

    ja ich hab jetzt gelesen (s.o.) das schmutzwasser doch das gleiche wie abwasser und nicht nur kanalgebühren und versiegelte flächen sind???

    430€ können doch nicht nur die versiegelten flächen und kanalgebühren sein oder?

    mich nervt das sooo tierisch jede gemeinde machts anders.... darf das schmutzwasser jetzt zu meinem frischwasserverbrauch dazugerechnet werden oder muss das nach qm-Wohnfläche abgerechnet werden????

    Zitat

    Von der Rechtssprechung wird in der Konsequenz nunmehr von allen Städten und Gemeinden gefordert, Abwassergebühren getrennt nach bezogenem Frischwasser
    (Schmutzwassergebühr) und nach an die öffentliche Kanalisation angeschlossener, bebauter oder
    künstlich befestigter Grundstücksfläche (Niederschlagswassergebühr) zu erheben.
    Die Schmutzwassergebühr wird verbraucherbezogen nach dem Frischwasserbezug über Ablesen
    der Werte an der Wasseruhr berechnet.

    das habe ich gerade noch gefunden!?

    ist das abwasser dann doch = schmutzwasser???????

    also wenn das wirklich stimmt, dass abwasser etwas anderes als schmutzwasser ist und das abwasser mit dem frischwasserverbrauch der stadtwerke abgerechnet wird dann sieht das wieder ganz anders aus :)

    mich macht nur stutzig das bei den stadtwerken glaube ich nichts von abwasser zu finden ist!?

    aber es klingt logisch das schmutzwasser die kanalgebühren und versiegelte flächen etc sind!

    dann hätte ich (wenn ich die schwarzarbeit der treppenhausreinigung mit rausrechne, ihm evtl doch einen anteiligen betrag von 9€/Std. berechne) keine nachzahlung von 278 € sondern eine gutschrift von 300€ :D

    ich hoffe das mit dem abwasser und schmutzwasser ist wirklich so!

    dann wäre die sache endlich vom tisch und gut is! :)

    vielen dank!

    Hallo!

    Mein Vermieter hat mir erst kürzlich die Betriebskostenabrechnung für das jahr 2011 eingereicht. Einige Positionen können nicht belegt werden aber das wurde schon geklärt...

    Meine Frage bezieht sich auf die Position Wasser / Abwasser. Ich habe mich über die Werte ziemlich gewundert, da diese stark von der Abrechnung 2010 abweichen.

    Details:

    2010 Gesamtwasserverbrauch des 3-Parteien-Hauses 234 m³ Gesamtkosten 525 € Meine anteiligen Kosten für 47 m³ 104 €

    2011 Gesamtwasserverbrauch des 3-Parteien-Hauses 215 m³ Gesamtkosten 900,31 € !!! Meine anteiligen Kosten für 54 m³ 228 €

    Die Gesamtkosten sind somit um 70% gestiegen und meine eigenen Kosten um über 110%! Ich kann mir einfach nicht erklären wie dies zustande kam.

    Natürlich habe ich die Unterlagen meines Vermieters eingesehen und komme rechnerisch von der Abrechnung der Stadtwerke (208m³=470€) und der Schmutzwassergebühr der Stadt (242m³=430€) auf die oben beschriebenen 900€.

    Nach Rückfrage bei den Stadtwerken und der Stadt sind die Preise angeblich stabil geblieben.

    Auf der Betriebskostenabrechnung taucht dann der Gesamtverbrauch von 215 m³ auf den ich aus den unterlagen nicht nachvollziehen kann und laut Hausverwalter wurden die Verbräuche von meinem Vermieter übermittelt. Darüber habe ich jedoch keine Belege. Leider habe ich auch nicht mehr die Zählerstände aus dem Jahr... :-/

    Kann der Fehler schon in der Abrechnung 2010 liegen? Wenn ich auf die 900€ komme, kann dann etwas mit den 215m³ oder den 54m³ nicht stimmen oder?

    Ich will bestimmt nicht alles anfechten/anzweifeln aber für mich ist es einfach nicht nachzuvollziehen wieso ich für 7 m³ Mehrverbrauch mehr als das Doppelte zahlen soll. Auf dem Festsetzungsbescheid der Stadt steht auch, das dieser gesenkt wurde und es ja demnach günstiger werden müsste!?

    Welche Unterlagen oder Nachweise muss/kann mir der Vermieter noch vorlegen oder wie muss er mir die Position sauber nachweisen?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

    P.S. Was ist ein angemessener Stundenlohn für die Treppenhausreinigung? Mein Vermieter verlangt für einen nicht angemeldeten Putzdienst 1200 € pro jahr ohne jegliche Belege/Nachweise bei 1 x wöchentlicher Reinigung (1 Std.)

    Sollte mein Vermieter jetzt einen offiziellen Putzdienst engagieren, haben die Mieter mitspracherecht oder müssen die zukünftigen Kosten einfach hingenommen werden (wenn diese beispielsweise noch höher ausfallen sollten?)

    OK Danke für die Antwort!

    Bin echt mal gespannt was die nächsten tage auf mich zukommt...
    Das mit dem Widerspruch von 12 monaten habe ich jetzt auch häufiger gesehen... is natürlich schade weil's 20 Tage über dem Fristende ist und 400 € ja schon nicht schlecht wären....
    Aber naja, muss ich bei den kommenden Abrechnung wachsamer sein :o

    Keine Ahnung was Du da fabulierst.
    Die meisten VM würde eine solche Rechnung mit dem Datum versehen, in dessen Wirtschaftsjahr die Leistungen angefallen sind, um Missverständnisse zu verhindern.
    Also dürfte die Rechnung im Dezember datiert sein.

    Sorry wenn wir aneinander vorbeigeredet haben.

    Aber der Abrechnungszeitraum betrifft ja das Jahr 2011 und nicht 2012. Klar kann er einfach eine Rechnung mit altem Datum erstellen.

    Die Zahlbelege aus dem jahr 2011 jedoch (Überweisungen etc.) können ja nicht zurückdatiert werden!?

    sicher das es nur 1 jahr ist? Dann wäre es verjährt...

    Ich habe in diversen Beiträgen (auch von Juristen und Gesetzestexte) gelesen das der Vermieter 1 Jahr Zeit für Nachforderungen und Abrechnung hat aber auf der Seite der Mieter kann man bis 3 Jahre nachträglich widersprechen!?

    Die Reinigungskraft ist regelmäßig da.
    Der Putzmann macht das normalerweise gegen Rechnung. Die stellt er an die Firma fürs Saubermachen von Büroräumen, Lager, wasweissich.. Der Vermieter zahlt den von der Firma, und rechnet den als steuermindernde Ausgabe seines Betriebs ab.
    Und zu guter Letzt bittet er die Mieter ohne Vorlage von Rechnungen / Belegen zur Kasse....

    Das kann so nicht stimmen!
    Mag sein das das Viele so machen, aber rechtens kann das nicht sein!

    Guten Morgen!

    Wie viele andere Mieter erwarten wir auch in den nächsten Tagen unsere Betriebskostenabrechnung. Da sich unser Vermieter gerne Zeit lässt, ist es die Abrechnung für das Jahr 2011!
    Nach Rücksprache mit einem Ex-Mieter, der seine Abrechnung schon erhalten hat und diverse grobe Fehler entdeckt hat bin ich stutzig geworden und habe mir die Abrechnung des Jahres 2010 (Erhalten und bezahlt im Dezember 2011) mal genauer angeschaut. Ich muss dazu sagen, dass diese meine erste Abrechnung war die ich jemals bekommen hatte da dies auch die erste Wohnung war und ich demnach keinerlei Erfahrung hatte. Leider habe ich die Rechnung blind bezahlt.

    Haus:

    3 parteien (1 davon Vermieter selbst)
    Unsere Wohnung 63 m²
    Gesamtfläche lt. Vermieter 255 m²

    Die Positionen auf der Abrechnung sind übersichtlich und bis auf 2 Ausnahmen auch relativ realistisch.
    Es gibt 3 Ausnahmen, da sich jetzt für die aktuelle Abrechnung des Ex-Mieters folgendes herausstellte:

    1. der Vermieter kann für die Reinigungsleistung keine Rechnungen vorlegen = für uns 330 € (wie sich herausstellte läuft die Reinigungskraft unter der Firma des Vermieters -> Steuerhinterziehung?

    2. TV-Empfang über SATELITENSCHÜSSEL wurde mit 73 € pro Partei umgelegt

    3. Der Umrechnungsschlüssel unserer Wohnung beruht auf einer m²-Zahl von 70 m²

    Wir haben Betriebskosten in Höhe von 800 € vorausbezahlt und hatten laut der Rechnung des Vermieters eine Belastung von 967,83 €!
    Wir mussten demnach 167,83 € nachzahlen, was wir auch leider blind ohne Einsicht der Rechnungen bezahlt haben! :-((

    Wenn jetzt also (wie der Ex-Mieter mit seiner neuen Abrechnung sagte) die Reinigungskraft und der TV-Empfang von der Rechnung verschwunden sind, zweifel ich natürlich an der Nachweisbarkeit der Rechnungen der Reinigunugskraft der letzten Rechnung!

    Wenn also die letzte Rechnung nicht rechtens war, die Reinigungskraft, der TV-Empfang wegfallen und die Quadratmeteranzahl richtig berechnet wird, hätten wir keine Belastung von 167 € gehabt sondern eine Gutschrift von 233 €!
    Wenn man dies natürlich mit der bereits bezahlten Forderung verrechnet steht uns doch ein Guthaben von 400 € zu oder bin ich auf dem Holzweg?????

    Laut Recherche habe ich ja eine Widerspruchsfrist von 3 Jahren ab Jahresende der Zustellung!?

    Sollte ich, sofern für die aktuelle Abrechnung keine Belege für die Reinigungskraft und den TV-Empfang nachgewiesen werden kann, die alte Abrechnung anzweifeln und meinen Vermieter auf die gutschrift von 400 € ansprechen???

    Wenn wirklich alles nachgewiesen werden kann und der Putzmann offiziell "angestellt" ist und seine Arbeit gut macht bin ich wirklich bereit da was für zu zahlen. Ich gucke auch nicht auf jeden Euro. Aber ich fühle mich mitlerweile ein wenig hinters Licht geführt wenn ich an 400 € denke...

    Was würdet ihr tun und was habe ich für Möglichkeiten?

    Über eine Antwort würde ich mioch sehr freuen!

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