Beiträge von classy258

    Hallo Bokiwi,

    Danke für die schnelle Antwort. :)

    Ich konnte mit diesen "Ausnahmeparagraphen" ("wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu verschulden hat") nichts anfangen, da dieser ganz individuell entschieden wird.

    Ich habe zwischenzeitlich nochmal in den Unterlagen der Abrechnung nachgesehen. Die neue Hausverwaltung hat meinem Vermieter die Abrechnung der Betriebskosten bereits zum 23.5.2012 vorgelegt (zumindest ist die Abrechnung so datiert). Meiner Meinung nach war das zeitig genug. :D

    Ich habe ihm jetzt per Email die Zahlung verweigert und mich auf mein Recht laut BGB bezogen. Ich bin gespannt was jetzt folgt. War das formell richtig oder sollte ich per Post schriftlich widersprechen?

    Hallo,

    Gestern hat mir mein ehemaliger Vermieter per Email meine Nebenkostenabrechnung von 2011 zugeschickt. Der Abrechnungszeitraum betrug vom 1.1.2011 bis 31.12.2011. Der Nutzungszeitraum ging vom 1.1. bis zum 30.4.2011. Laut BGB hatte mein Vermieter bis zum 31.12.2012 Zeit mir die Abrechnung zuzustellen. Nun ist ja die Abrechnungsfrist verstrichen.

    Als Grund für die verspätete Zustellung hat er angegeben, dass die Hausverwaltung gewechselt hätte. Außerdem hätte diese auch noch nicht meine neue Adresse gespeichert.

    Habe ich das Recht die Nachzahlung zu verweigern oder kann er mit den oben genannten Gründen sein verschulden ausschließen und somit die Zahlung von mir verlangen?

    Vielen Dank für die Beantwortung! :)

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