Beiträge von Weizenkeim

    Danke für alle schnelle Antworten, m.E. nach mus die Tapete nicht erneuert werden, die Mieterin hat diese selber vor ca. 15 Jahren angebracht ( die Wohnung wurde ja unrenoviert übernommen, bei Einzug 1x tapeziert und nach 10 Jahren nochmals tapeziert) und es wurde nur die Tapete angekratzt, nicht die Wand darunter. Es ist der Baugenossenschaft also kein Schaden entstanden. Die Tapete gibt es nicht mehr nachzukaufen, es müsste also das gesamte Zimer neu tapeziert werden, was einer Renovierung gleich käme, oder?

    Guten Tag,

    angenommen ein Mieter verstirbt - Der Mieter hatte einen alten Mietvertrag von 1990, der mit einer Baugenossenschaft abgeschlossen wurde,also in der Wohnung 25 Jahre gelebt.
    Der Mieter hat bei Einzug renoviert und zwischendurch ebenfalls tapeziert und Laminat in einem Zimmer angebracht. Die Baugenossenschaft hat in 25 Jahren lediglich das Badezimmer erneuert.

    Im Mietvertrag steht zum Auszug ausschließlich Folgendes und nichts weiteres (!):

    "Eine Verpflichtung zur Renovierung der gesamten Wohnung besteht bei Rückgabe nicht, da nach unserer Vereinbarung der Mieter bei Einzug in die Wohnung diese entsprechend seinen Vorstellungen zu renovieren hat, Die entstandenen Schäden in der Wohnung sind im Einvernehmen mit der Baugenossenschaft zu beseitigen."

    Die Wohnung wurde daraufhin von den Erben entrümpelt, Teppiche wurden rausgerissen und die Wohnung besenrein überlassen.
    Die Baugenossenschaft hat zur Übergabe der Wohnung eine externe Firma beauftragt, die nun einiges beanstandet,z.B. verschmutzte Fenster (obwohl diese gesäubert wurden) Tapete soll entfernt werden und neu tapeziert werden(Katzenkratzspuren)
    verschmutzte Steckdosen, Schlüssel an den Zimmern fehlen (es ist nichts von Schlüsseln bekannt). Ein Türrahmen ist zerkratzt ( Nicht von der Katze) und soll erneuert werden. Dübellöcher sollen alle verspachtelt werden, das Laminat wäre unfachmännisch verlegt und noch einige weitere Dinge. Es gibt aus dem Jahr 1990 kein Übergabeprotokoll.

    Was müssen die Erben von den beanstandenen Dingen nun davon wirklich beseitigen?
    Danke im Voraus für alle Antworten

    Na, WER das war, wissen wir nicht, wir jedenfalls
    definitiv nicht, das Wasser muss schon seit längerer
    Zeit in die Wand gelaufen sein.
    Instandsetzungszeit mit oder ohne Trocknungs
    phase? Keine Ahnung, mit oder? Aber es sieht
    so aus, als wenn nur die Wand abgerissen
    und erneuert wird, das Ständerwerk wird erneuert
    und eine Rigipswand. Morgen kommt
    der Trockenbauer und macht dem Vermieter
    erst mal ein Angebot, das kann sich also noch
    hinziehen, bis da angefangen wird...

    Hallo zusammen,

    mein Partner und ich sind zum Jahreswechsel vor knapp 4 Wochen in ein kleines freistehendes Häuschen eingezogen. Wohnfläche sind 84qm, Schlafzimmer/Badezimmer/Kinderzimmer, was bei uns als „Büro“ benutzt wird)/ Abstellraum und eine große Wohnküche. Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus, daß im Schlafzimmer Schimmel an der Wand war, der Verwalter hatte ein Feuchtigkeitsmessgerät mit und versicherte uns nach der Messung, daß der Schimmel nur oberflächlich wäre, die Wand nicht nass, das Gerät würde kaum ausschlagen. Er würde dem Handwerker sobald wie möglich bescheid sagen.
    Am 28.12. sind wir also eingezogen, da wir im Schlafzimmer wegen der schimmeligen Wand den Kleiderschrank nicht aufstellen konnten, lagerte unsere Kleidung noch in Kartons, die Schrankteile im Abstellraum.
    Nun kam am 22.01. erst der Handwerker, der leider feststellte, daß die Wand nicht nur feucht, sondern komplett auf einer Länge v. 1,50 m völlig durchnäßt ist, die Wand ist dadurch von innen auf einer Höhe von ca. 20cm total verschimmelt. Irgendwer hat vor einiger Zeit ein Loch in die Wand gebohrt und das Ablaufrohr der Waschmaschine getroffen, Seitdem läuft das Wasser in die Wand.
    Am 23. waren weitere Handwerker im Haus, mein Partner musste mittlerweile 1,5 Tage Urlaub nehmen um diese ins Haus zu lassen.
    Die Wand im Schlafzimmer wurde dann am 23. auf einer Höhe von 1,50 komplett geöffnet, die Glaswolle entfernt.
    Im Schlafzimmer können wir jetzt nicht mehr schlafen, wegen dem Schimmel in der Wand. Wir schlafen jetzt auf Matratzen im Wohnzimmer. Ein neuer Handwerkertermin wurde uns bisher nicht mitgeteilt.
    Bei der Suche nach dem Leck stellte sich auch heraus, daß die Heizungsanlage defekt ist (Niedrigenergiehaus) der Fühler ist defekt, und die Heizung zieht viel zu viel Strom ( seit unserem Einzug 700kw !) und der Hauptwasserhahn leckt ( auch zu hoher Wasserverbrauch in 4 Wochen)da muss auch noch jemand vom Wasserwerk kommen....
    Zur Zeit sind 2 Räume nicht nutzbar, das Kinderzimmer steht voll mit Kartons und den noch nicht aufgebauten Kleiderschrankteilen und das Schlafzimmer nicht, wegen der offenen, schimmeligen Wand. Wie haben also nur das Bad und die Wohnküche zur Verfügung.
    Letzlich sind wir in ein Haus gezogen, welches wir von Anfang an nicht vollständig nutzen konnten...
    Wie sind nun die Möglichkeiten der Mietminderung? Was ist eine realistische Frist zur Instandsetzung der ganzen Baustelle?
    Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.