Beiträge von freakbook

    Moin Berny,

    tja, momentan ist noch kein Zusammenzug mit dem Freund in Sicht, und auch auf die Schnelle keine neue Whg, so das ich nicht einfach kündigen kann.
    Aber ich sehe das richtig das der Vermieter keine rechtliche Handhabe hat, trotz "möblierter Whg"?
    Kann er mich fristlos kündigen im Extremfall (spezielles K.-Recht bei möblierten Whg)?
    Wie sieht es rechtlich mit dem Ersatzschlüssel aus?
    Und, jetzt tippe ich es doch noch ab, ist der Mietvertrag befristet oder nicht?:
    §2 Unbefristetes Mietverhältnis
    1) Das Mietverh. beginnt am 11.1.2013 nund endet frühestens am 15.4.2013
    2) Kündigungsfrist für beide Parteien 6 Wochen zum 15. und Monatsende.
    3) schriftlich etc ....
    4) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung
    §3Fristlose Kündigung
    Recht zur Kündigung ohne fristeinhaltung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.

    Gruß

    Moin,

    noch eine Frage:

    Was macht man, wenn man eine Whg oder Haus zur Miete sucht, aber keine wirkliche Bescheinigung vom letzten Vermieter und keine letzten Gehaltsnachweise hat, da man ein Jahr auf Weltreise war, und danach das letzte halbe Jahr übergangsweise bei den Eltern eingezogen war?
    Und gerade in der Jobsuche, bzw der Job noch nicht angetreten ist?

    Gruß

    Hallo an alle!

    Neu hier und auch gleich Fragen/Probleme... :)
    Hoffe ich hab das richtige Unterforum.

    Also, jemand zieht in eine möblierte Einzimmer Whg im Souterrain, der Vermieter wohnt mit Familie oben, vermietet aber als GbR auf seinen Namen.
    Die Wohnung ist möbliert, mit Küche/Bad, und es sind feste Wasser/Strom/Heizung Nebenkosten ausgewiesen, ein Gesamtpaket also.

    Im Vertrag steht eine Mindestmietzeit von 3 Monaten, mit Kündigungsfristen von 6 Wochen zum 15. und 30. für beide Parteien.

    So.

    Nun zieht dieser jemand also ein, bringt noch ein paar eigene Sachen mit, macht es sich gemütlich.
    Und plötzlich kommt der Vermieter und fängt an sich zu beschweren und Dinge zu unterstellen:
    - die Wohnung würde zu intensiv genutzt, nicht einer möblierten Wohnung entsprechend, was dann wohl (nach 1 Woche Mietzeit) jetzt schon absehbar zu Renovierungsnotwendigkeit nach Auszug führen würde wegen der erhöhten Abnutzung
    - im angrenzenden Keller würde es nach Essen riechen - man solle doch bitte nicht jeden Tag kochen, das wäre unzumutbar.
    - nachts bitte kein Fenster auf kipp, denn dann würde es oben im Schlafzimmer unaushaltbar kalt
    - ein 2er Haustürschlüssel kommt nicht in Frage, den behält er selber zur Sicherheit, und nachgemacht wird auch nicht
    - es wird eine Explosion der Nebenkosten angemahnt, zum einen durch die "intensive Nutzung" der Wohnung, zum anderen weil der Freund 3 Tage zu Besuch ist (bzw praktisch schon eingezogen, und die Wohnung ist ja an einen vermietet)
    es gibt aber keine separate Nebenkostenerfassung für die Whg
    - der Mietvertrag wurde einvernehmlich unterschrieben, eine Selbstauskunft am nächsten Tag nachgereicht. Jetzt wird unterstellt, mündlich falsche Aussagen gemacht zu haben, und sich praktisch die Wohnung erschlichen zu haben (hm, er hätte ja mit der Unterzeichnung einen Tag warten können?)
    - der Vermieter glaubt der Mietvertrag endet automatisch nach den 3 Monaten, bzw das er dahin von sich aus beenden kann (Wortlaut kann ich abtippen bei Bedarf). Korrekt?

    Naja, die Essenz ist wohl, das sich der Vermieter (wie wohl schon vorher) Pendler oder Monteure gewünscht hat, welche 18h arbeiten, nicht kochen, das Telefon nicht benutzen, den kaputten Ofen eh nicht bemerken, und trotzdem brav zahlen.
    Und jetzt ist er geschockt, das jemand die Wohnung wirklich als Wohnung nutzt, ganz normal halt.
    Und redet davon, das es ja keine "normale" Mietwohnung sei, sondern eine möblierte, und ... siehe oben.

    Nun ist die Frage: womit muß man sich beschäftigen, wie geht man damit um, wo ist man rechtlich vorne und wo hinten? Wieviel Besuch darf man haben, muß man Angst haben gekündigt zu werden, hat man Recht auf den Schlüssel?

    Danke fürs lange lesen, und ich hoffe auf eure Hilfe!

    Gruß