Beiträge von Neysimes

    Ich kann deine Aussage echt nicht folgen. Ich bezahle jeden Monat die Miete per Überweisung?! Was geht mich das an, was meine VM mit ihrer Buchhaltung macht?

    Und ein mündl. Vertrag, wie ich festgestellt habe, durchaus in Ordnung sei. Nur halt die feinen Unterschiede die Regeln, was ist mit Abrechnung, Auszug, besondere Vereinbarung etc.

    Danke für die Antwort.

    Wie ist das gemeint das mein alter Mietvertrag noch gültig ist?

    Ist es also tatsächlich legitim, dass die alte Wohnung "zwei" unterschiedliche Mieter vermietet werden kann? Und es sogar überspitzt gesagt möglich ist, dass die VM sogar von mir und vom eigentlichen Mieter, Miete sowie Nebenkosten kassieren kann?

    Also wie gesagt die alte Wohnung wird aktuell von einer fremden Person bewohnt und ich wohne einfach nur 2 Etagen darüber. Nur für die neue Wohnung wurde kein schriftlicher Vertrag unterzeichnet. Ich hatte mich mit meiner Vermieterin lediglich auf die Summe der Miete geeinigt, mehr nicht.

    Ich bin jedoch der Meinung, dass bei einem mündlichen Mietvertrag das BGB greift.

    Ein Abschnitt von Mietrecht-hilfe.de

    Nebenkosten und Schönheitsreparaturen in einem mündlichen Mietvertrag

    Beispielsweise hat bei einem mündlichen Mietvertrag der Vermieter für Schönheitsreparaturen aufzukommen und nicht der Mieter.
    Auch wird in einem mündlichen Vertrag ein fester Mietzins vereinbart, der nicht differenziert zwischen Kaltmiete und Nebenkosten. Die Nebenkosten trägt dann der Vermieter bzw. diese sind bereits in der Miete enthalten (Inklusivmiete).
    Im Zweifel - also bei Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter - gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe.

    Quelle: Mündlicher Mietvertrag - Form des Mietvertrages

    Natürlich ist jetzt die Sache, wie es sich mit meinen alten Mietvertrag verhält? Es wurde nicht gekündigt, aber neu Vermietet.

    D&G

    Hallo liebe Leute,

    folgender Sachstand bei mir zur Zeit.

    Ich wohnte in einer Zweiraumwohnung mit meiner Freundin. Letztes Jahr am 14.02.2012 hatten wir einen Wasserschaden(Küche,Wohnzimmer).

    Meine VM wohnte zu diesem Zeitraum 2 Etagen über mir und hatte uns vorgeschlagen in ihre Wohnung erstmal als Übergang zu benutzten. Da sie sowieso in ein anderes Haus ziehen wollten und durch den Wasserschaden, sie es netterweise beschleunigt hatte.

    Es wurde für die Übergangszeit die Miete wie für die alte Wohnung ausgemacht. Nach ca. 3 Wochen hatte sie mich angesprochen und wollte für die neue Wohnung eine höhere Miete und auch ob wir entsprechend in der Wohnung bleiben wollen.

    Wir hatten mündl. Zugesagt und hatten für die neue Wohnung ein Übergabeprotokoll und ein Abnahmeprotokoll der alten Wohnung gemacht.

    So, bis hier hin war alles schön und schick, jetzt fängt es an und ich werde es mal in Stichpunkte schreiben :)

    - nach mehrfachen Nachfragen, bekam ich bis heute keinen Mietvertrag
    - wir hatten bereits 3 mal ein Termin vereinbart, wo sie kurzfristig abgesagt hatte
    - die alte Wohnung ist mittlerweile neu Vermietet

    Folgende Fragen ergeben sich daraus für mich.

    Wie verhält es sich hierzu mit dem Nebenkosten/Betriebskosten?
    Ich hatte gelesen das diese Kosten schriftlich vereinbart werden bzw. vorher abgesprochen werden müssten( ist nicht geschehen)?

    In wie weit ist der alte Mietvertrag für mich noch gültig?

    Ich hoffe ihr könnt mir evtl. weiterhelfen.

    Ich bedanke mich und falls weitere Informationen benötigt werden, sagt einfach Bescheid.

    Danke und Gruß

    Neysimes