Das ist völlig richtig, was Berny schreibt. Die Rechnung von techem erhält immer der Auftraggeber, also Ihr Vermieter zusammen mit der Gesamtrechnung über die Liegenschaft.
Ich wüsste auch nicht, was daran zu bemängeln ist.
Nun, bei meinen vorherigen Vermieter habe ich die TECHEM-Abrechnung auf meinen Namen bekommen.
Ich habe z.B. jetzt das Problem, das es eine Erstattung von 580,- € gegeben hat, ich aber nirgens einen Beleg für die Summe habe.