Beiträge von Syker

    Du meinst Gemeinschaftsräume, wie z. B. Fahrradkeller, außerhalb der Wohnung? Nein. Denn über diese Räume hat der Vermieter des Untermieters kein Hausrecht.

    Hallo zusammen,

    anitari meint wohl das richtige aber in der Formulierung müsste es "ja" heißen.
    Richtig ist das der (U)VM kein Hausrecht hat sondern höchstens ein Nutzungsrecht.

    Für die (Unter)Vermietung benötigt der (U)VM eine Erlaubnis seines VM,
    in dieser kann der VM schon bestimmen,
    dass abweichend vom (H)MV Gemeinschafträume durch den (U)M nicht genutzt werden dürfen.

    VG Syker

    Da beantwortet jedoch meine Frage nicht.

    Wen interessiert es?


    Schon richtig. Wenn die neue Heizung aber in Art und Güte der alten entspricht, muß es gar keine Modernisierung, sondern kann auch eine Instandsetzung sein, soweit mir bekannt.

    Ja richtig.
    Um das genauer einschätzen zu können,
    muss man die Type der alten und der neuen Heizung kennen.
    Sowie die Kosten einer der alten Heizung vergleichbaren Heizung.


    VG Syker

    Hallo CHA,

    Erstmal einen Beruhigungstee trinken.
    Dann auf den Kalender gucken, meiner ist erst beim 11.11.2016,
    also bis zum 31.12.2016 noch ein bisschen Zeit.

    Was das jetzt mit dem 30.11. zu tun hat ist mir noch nicht so ganz klar.
    Was ist das für ein Gerichtsbeschluss?
    Der MV schein offenbar bis Sylvester zu laufen,
    vorher (um genau zu sein vor dem 02.01.2017) hast du eh keinerlei Handhabe.

    VG Syker


    Aus diesem Grund will ich mitlerweile eigentlich am liebsten direkt wieder ausziehen. Allerdings sehe ich nicht unbedingt ein, die Strafzahlung zu zahlen, weil es kein freiwilliger Auszug wäre, sondern notgedrungen.

    Hallo Matzekovski,

    Auch wenn du es anders siehst wäre dein Auszug im Verhältnis zwischen dir und deinem VM rein freiwillig!

    Es entsteht dir allerdings ein finanzieller Schaden,
    den du beim Verursacher also dem Nachbarn geltend machen könntest.
    Aber dafür wird ein selbst geführtes Lärmprotokoll nicht ausreichen.
    Ein Fachanwalt wird dich da beraten können.

    VG Syker

    ... da gab es nicht diese ungerechtigkeit.

    Hallo silver_fox,

    da muss ich dir mal einen Zahn ziehen.
    Die BK-Abrechnung muss nicht gerecht sein,
    sondern richtig.
    Das bedeutet es wir so Abgerechnet wie im Gesetz und/oder im MV vereinbart.

    Eine einseitige Änderung des VS ist nur nach Ankündigung für die Zukunft möglich,
    nicht aber rückwirkend.
    Auch braucht keine Änderung durchgeführt werden wenn neue M kommen,
    und in ihrem MV andere VS vereinbart sind als bei den bestehenden M.

    VG Syker

    Ich spüre eine leichte angespannte Stimmung in diesem Forum.

    Das liegt leider daran das hier jeder Troll uneingeschränkt (keine Moderation) sein Halbwissen vorbringen darf.



    anitari: Ja, richtig die Vorhänge gehen bis zum Boden. Allerdings ist der Heizkörper an einer ganz anderen Stelle, falls Du darauf hinaus wolltest ;)

    Nun ja wir erleben als VM eben sehr viel,
    und heutzutage sind nun mal die HK meistens unter dem Fenster installiert.
    Daher war ohne dir zu nahe gehen zu wollen naheliegend,
    dass du deine Wärmevorhänge falsch eingesetzt hast.



    @HH: Danke für Deinen Kommentar und deine Zusammenfassung. Für mich stellt sich das etwas anders da. Ich habe gesagt der Vermieter sagt es wäre eine günstige Grundmiete, ob 20€ pro qm günstig sind oder nicht bleibt dahin gestellt. Ich finde es nicht wirklich "günstig". Aber wäre für mich okay wenn, die geschätzten/kommunizierten NK von 300€ dazukommen.

    Die Kaltmiete ob günstig oder nicht ist für einen Mangel nicht relevant.
    Das lernen VM auch immer erst wenn die wirklich günstige Miete vom M dann wegen Mängeln gemindert wird.



    Dass es dann aber fast das 3x ist, passt für mich nicht mehr.

    Das hört sich für mich etwas nach einem Lockangebot an.
    Da kann man mit einem Fachanwalt evtl. doch etwas machen,
    dass dich der VM an den HK beteiligen muss.



    Wenn dann noch ein Handwerker vorbeikommt um die Tür einzustellen und sagt, dass es eigentlich keine TÜr für eine Verbinndung nach draußen ist, würde ich das so interpretieren, dass diese Komponente nicht nur meinen Ansprüchen nicht genügen würde.

    So wie ich das verstehe ist das eine Art Innentür ist.
    Geht der Zugang zur Wohnung über ein Treppenhaus, oder direkt nach draußen?

    Das größte Problem ist das du die Tür vor Einzug hast sehen können,
    und es ist somit anzunehmen das du den Mangel gekannt hast.
    Dann sind Mietminderungen halt ausgeschlossen.



    Die Wärmeisolierung merkt man halt auch erst im Winter und davor konnte ich sie nicht einschätzen.

    Schon mal etwas vom Energieausweis gehört?

    VG Syker

    Hallo, am 01.01.2016 sind wir in ein Haus gezogen - zur Miete.
    Mein Mann, ich und unsere drei kinder (24,22,18). Wir haben die Vermieterin gefragt ob sie jemals verkaufen mag, sie verneinte dies ganz sicher. Heute rief mich die damalige Maklerin an und eröffnete mir, das die Vermieterin sich zum Verkauf entschlossen hat.

    Hallo cherry,

    Hast du das schriftlich?
    am besten sogar im MV vereinbart?



    Der Umzug hat uns Geld gekostet, das Streichen des ganzen Hauses ebenso!

    PP



    Wenn das Haus verkauft wird, kann der neue Eigentümer zwecks Eigenbedarf kündigen. Das weiß ich. Nun meine Frage:

    so schnell geht das nicht.
    zunächst muss der Käufer im Grundbuch eingetragen sein.
    Dann wäre zu prüfen ob es MV-Einschränkungen gibt.



    Mein Sohn (24j) hat von März 2017 bis Juli 2017 seine Ausbildungsprüfungen. Mein anderer Sohn (18J) hat ab Mai 2017 die Abschlussprüfungen zur Fachhochschulreife. Ein Umzug würde die Abschlüsse beider gefährden, da sie nicht ordentlich lernen könnten durch erneuten Umzug usw. Könnte dies einen Härtefall darstellen?

    Nein das ist kein Härtefall wenn man 3 Tage nicht zum lernen kommt...



    Abgesehen davon leben wir im Rhein Main Gebiet und haben bereits Jahre gebraucht um dieses Haus zu finden, wir sind zu fünft und es ist sehr schwer einen vergleichbaren Wohnraum zu finden - es sind meist 300€ mehr die für ähnliche Bzw weniger QM verlangt werden.

    Auch PP



    Wir sind sehr ratlos und traurig, gerade angekommen zu sein und dann so etwas zu erleben...

    Dann frage ich mich warum ihr nicht auf einen beidseitigen Kündigungsverzicht von 4 Jahren vereinbart habt.
    Die meisten VM wären doch wahrscheinlich froh wenn ein M sowas wünscht.


    VG Syker

    Noch eine Frage: Muss der Vermieter bei der fristlosen Kündigung, den Kündigungsgrund erneut angeben, auch wenn der Grund in der Abmahnung bereits genannt wurde? Habe nun ein Kündigungsschreiben erhalten, wo lediglich die Rede davon ist, dass ich das (angeblich) vertragswidrige Verhalten nicht abgestellt hätte.

    Hallo Chiquita,

    Zunächst müsste ein eindeutiger Bezug zu einer konkreten Abmahnung gegeben sein,
    und dann kommt es darauf an was genau das vertragswidrige Verhalten ist.
    Bei der "unter"vermietung ist das ohne angabe von gründen m.E. sehr wage,
    zumal du ja die generelle Erlaubnis des ex.VM hast

    VG Syker

    ... geht nach der alten Kasernenhofmethode: wenn sich derjenige nicht meldet, sind alle dran.

    Hallo nouvaleur,

    Wie die anderen schon sagten ist die Umlage über die BK-Abrechnung zulässig.



    Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen.

    Das sagen alleine wird nicht ausreichen.
    Ich könnte mir aber Vorstellen wenn dir Kosten entstehen,
    dass du diese im Rahmen von Schadensersatz von den Gerümpeleigentümern zurückfordern kannst.

    Und da wirst du ganz harte Beweise liefern müssen um dich durchzusetzen.
    Oder in Zukunft in dem Wissen das sowas etwas kosten kann,
    selber schon auf etwas Ordnung im Haus achten.

    VG Syker

    Ja aber nachdem die mitvermietete Küche, Zubehör der Wohnung ist....ist das ja bestätigt das die verbaute Küche doch in der bereits bezahlten Mietkaution drin ist, oder les ich das falsch

    Grundsätzlich richtig bei vertragsgemäßer Nutzung.
    Der Ausbau war wohl nicht vertragsgemäß,
    und als Alternative zur zusätzlichen Kaution könnte der VM den sofortigen Rückbau fordern und durch setzten.
    Evtl. sogar noch zusätzlich kündigen.

    VG Syker


    Interesssant, hätte ich nicht gedacht. ... einer Nacht- und Nebelaktion in seinen Keller stellt, weiß doch keiner davon.

    Hallo zusammen,

    Bei einem Bretterverschlag kannst du durch die Bretter gucken und sehen was da drin ist.



    Zitieren funktionierrt mal wieder nicht!

    Doch funktionier sehr gut,
    du musst nur am Ende des Zitates einen / vor das Quote stellen.

    VG Syker


    verzwickte Sache, aber ich versuche es kurz und simpel zu fassen:

    ...

    Ein bisschen Recherche brachte mich auf eine Tabelle mit Orientierungen, wie viel Prozent man bei einer Mietminderung runter gehen könnte. Gerade verfasse ich ein Schreiben an die Hausverwaltung mit der Ankündigung einer Mietminderung nach dieser Tabelle, inklusive erneuter Darlegung des Sachverhalts und mit Fotos im Anhang.
    Dabei ist es mir nicht wichtig, diese auch zu erwirken, sondern, dass es als Druckmittel ausreicht und sich endlich mal etwas tut. Der Hausverwaltung kann es ja fast egal sein, wenn jemand eine Wohnung völlig verdreckt und zumüllt, solange derjenige brav die Miete zahlt. Deshalb sehe ich in Geld das einzige Druckmittel, dass ich habe.

    Hallo Kira,

    ich sehe bisher keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung.
    Weil sich die beschriebenen Mängel scheinbar nicht in deinem Mietobjekt befinden.

    VG Syker


    Habt ihr einen Tip für mich, wie ich mich hier noch verhalten kann bzw. an welche Stellen ich mich wenden kann, denn wir werden hier mit Absicht benachteiligt!?

    Hallo Sanny,

    du schreibst immer von Hausverwaltung,
    dann aber das die anderen Wohnungen andere Eigentümer haben.

    Ist die HV dein VM?
    Ist die HV der VM der anderen Wohnungen?
    Ich würde vermuten dass beides mit nein zu beantworten ist.
    Dann braucht man sich auch nicht wundern das man keine Antworten bekommt.

    Wer war im Internet als Ansprechpartner für die gewünschte Wohnung angegeben?
    Und hast du diesen Ansprechpartner kontaktiert, oder nur die HV?

    VG Syker

    Mal ne generelle Frage, ist ein Untermietzuschlag als Mieterhöhung anzusehen, also gilt da auch die Überlegungsfrist, oder kann der Zuschlag ab sofort verlangt werden?

    Halo Chiquita,

    m.E. sind das eindeutig zwei paar Schuhe.

    Ich würde das so sehen,
    das der Zuschlag ab dem Moment gilt,
    an dem du die Zustimmung zur UVM bekommst.

    VG Syker

    Sie ist aber so eine, die sofort mit allem zum Haus und Grund geht. Was machen?

    Hallo Alexaja,

    auf jeden Fall vor Anschaffung des Hundes um die schriftliche Erlaubnis bitten.
    Andersrum wäre das ein schwerer Verstoß gegen den MV,
    und ggf. müsste das arme Tier dann ins Tierheim...

    Sollte die VM die Zustimmung verweigern kannst du dir überlegen,
    ob du sie evtl. auf Zustimmung verklagst,
    oder dir eine andere Wohnung suchst in der Hunde erlaubt sind...

    VG Syker

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