Du meinst Gemeinschaftsräume, wie z. B. Fahrradkeller, außerhalb der Wohnung? Nein. Denn über diese Räume hat der Vermieter des Untermieters kein Hausrecht.
Hallo zusammen,
anitari meint wohl das richtige aber in der Formulierung müsste es "ja" heißen.
Richtig ist das der (U)VM kein Hausrecht hat sondern höchstens ein Nutzungsrecht.
Für die (Unter)Vermietung benötigt der (U)VM eine Erlaubnis seines VM,
in dieser kann der VM schon bestimmen,
dass abweichend vom (H)MV Gemeinschafträume durch den (U)M nicht genutzt werden dürfen.
VG Syker