Wir hatten auch schon so einen Fall, leider hatte sich der Vermieter da quer gestellt und wollte dir damalige Kündigung auch nicht annehmen. Haben dann mal selbst recherchiert, um sicher zu gehen, dass wir auch richtig liegen und uns selbst nicht irgendein Fehler unterlaufen ist. Aber viele Beiträge in anderen Foren oder Artikel die das Thema aufgegriffen haben z.b. Sonderkündigungsrecht bei Miete – Wann der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden darf haben uns ruhig schlafen lassen. Es war offensichtlich, dass der Vermieter falsch lag, er wollte es nur nicht zugeben. Selbst Paragraphen haben ihn nicht interessiert. Schließlich drohten wir mit dem Anwalt und schon wurde es akzeptiert. Es war keine neue Kündigung nötig, wir sind dann innerhalb von einer Woche ausgezogen (Es hat einfach auch recht lange gedauert, bis er das akzeptierte). In der Neuen Wohnung, haben wir uns den Mietvertrag genauer angeschaut und auch darauf geachtet, dass wir nie wieder in so einer Situation geraden.
Beiträge von Gedil
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Ich glaube der Poster über dir wollte damit sagen, dass es akut gesundheitsgefährdend ist in soviel Schimmel "zu leben" und alles daran gesetzt werden sollte, weiteren vorzubeugen und aktuell bestehenden, loszuwerden.
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Natürlich kann ich deine Reaktion verstehen aber erst die Wohnung ist dein Mietgegenstand - anitari hat es auf den Punkt gebracht
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Beeindrucken werden Sie damit hier niemanden. Nur eines ist sicher: Sie als Vermieter würden sich später dafür bestimmt mal schämen.
Genausogut könnte man auch Mieter verdammen, welche Wohnungen vermüllen, keine Miete zahlen und ständig vom Vermieter betreut werden wollen.Sauber! Dito!
Vermieter sind eine gute Sache. Der Mensch dahinter ist oft nur das Problem.
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Hallo
Wie Andreas schon so schön aufgezählt hat, muss man sich erstmal ein bisschen informieren. Am allerbesten redest du mal mit dem Vermieter und sollte er uneinsichtig sein, ziehe einen Anwalt zu Rate. So würde ich es zumindest machen. Mietpreisbremse ist Mietpreisbremse, eigentlich egal wann man eingezogen ist. Wenn ich jetzt noch eine Waffe hätte und sie gestern verboten worden wären, müsste ich die Waffe eben heute abgeben. Wenn ein Vermieter vor kurzem noch das und das verlangt hätte und die Mietpreisbremse tritt in Kraft, muss meines Wissen nach, auch ab diesem Zeitpunkt eine Anpassung der Miete erfolgen, anhand vieler Daten, die es erstmal zu recherchieren gilt. Anderenfalls macht der Vermieter sich strafbar, so glaube ich es zumindest. Leider haben Vermieter viele Schlupflöcher, als kleines Beispiel: Sie könnten auf Abschlagszahlungen für Küchen und Möbel derartig aufschlagen, dass die Miete, die durch die Mietpreisbremse gemindert worden ist, schon wieder kompensiert wurde.Liebe Grüße
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Ganz ehrlich ich steig da auch nicht hinter, wenn du Anwalt bist solltest du die Gesetze und damit auch die möglichen Lösungsansätze kennen, oder sehe ich das Falsch? Für dich und deinen Klienten gibt es nur einen weg das Rechtlich und einwandfrei zu klären dein Klient benötigt einen Anwalt.
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Sie werden bei der Prüfung nicht umhin kommen, sich etwas mehr mit der Materie zu beschäftigen.
Selbst wenn Ihnen das Gerät ein anderes Ergebnis präsentiert, haben Sie immer noch das Problem einen eventuellen Widerspruch zu begründen. Bla-bla reicht da nicht. Spätestens dann merken Sie, das das Eingeben von Zahlen nur die halbe Miete ist.Nehmen Sie Blatt Paier, Stift und Taschenrechner und prüfen Sie jede Eingabe einzeln auf Richtigkeit.
Die Betriebskostenverordnung sollte auch verfügbar sein.öö, bin auch noch da...:eek:
Gedil: Die BK-Abrechnung muss alle relevanten Daten enthalten, damit Du sie nachvollziehen kannst. Du hast ausserdem das Recht, die Originalbelege beim VM einzusehen. Auch die HeizkAbrechnung müsstest Du nachvollziehen können. Anbrechpartner diesbezgl. ist ebenfalls Dein VM.
Und ... ein bisschen Mühe müssteste Dir selbst schon geben...Okay ich sehe, es ist doch nicht ganz so einfach... aber einen Versuch ist es wert. Klar eine Software wird nicht zaubern können und ein externes Unternehmen zu beauftragen wäre vlt doch zu viel des Guten...
Dann werde ich es, wie im Eingangspost schon geschildert, mit meinem Vermieter klären. Wenn ich die relevanten Daten von ihm bekomme kann ich mich auch konkreter mit der Materie beschäftigen.Danke für die ganzen Antworten und Meinungen.
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Hallo,
pünktlich zum Jahreswechsel habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich mach mir damit meistens immer die Mühe und rechne die einzelnen Posten vergleichsweise durch. Mir ist dann aber aufgefallen, dass die Heizkosten falsch berechnet wurden. Eigentlich würde ich ein Guthaben bekommen aber der Posten wurde wohl falsch angesetzt, nämlich nicht als Heizverbrauch sondern als Zählerstand vom Vorjahr. Anderenfalls wären Nachzahlungen fällig.
Aber bevor ich dem Vermieter seinen Fehler vorenthalte und mir später eventuell noch weitere Kosten aufgebrummt werden, werde ich ihn darauf hinweisen…
Dazu wollte ich aber zur Sicherheit mal abgleichen mit einem professionellen Tool/Software oder einem Online Rechner… damit ich halt doppelt Belege habe.
Könnt ihr da was empfehlen?
LG Gedil
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Hallo alle zusammen.
Des weiteren hat er immer seine Miete bekommen.Deshalb hier meine Frage muß ich mir das vom Vermieter gefallen lassen das er in meinem Privatleben rumschnüffelt?Zu mir hat er auch noch gesagt ja für sie alleine so ne große Wohnung,da währe doch eine kleine Wohnung besser,außerdem wollte er die Wohnungen an seinen Sohn überschreiben wollen,aber erst muß er wissen was da los ist.Super Stress hoch 10 ich bin ja eh nur schon kurz vorm durchdrehen und nun kommt der noch.
Hat irgendwer nen Tip?
LG IngoVielleicht hilft es ja sich rechtliche Unterstützung zu holen, damit er Ruhe gibt. Kostet natürlich auch ein paar Euro aber bestimmt nicht so viel zeit und Nerven wie ein Umzug.
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Das Verschwiegene habe ich allerdings woanders gefundenAus "Focus online":
Der Mieter zahlt für die Mietkautionsversicherung regelmäßig eine Prämie. Bei vielen Versicherungen sind das – alljährlich – rund fünf Prozent der Kautionssumme. Bei einer Kaution von 2000 Euro müsste der Mieter also jährlich 100 Euro an die Versicherung zahlen. Hinzu kommt bei manchen noch eine einmalige Aufnahmegebühr. Anders als bei einer Barkaution oder einem verpfändeten Sparbuch bekommt der Mieter am Ende des Mietverhältnisses zudem kein Geld wieder, sondern die Prämien sind definitiv weg. Eine Bankbürgschaft ist da meist deutlich günstiger.
Dann ist wohl das der besagte Haken
Vielleicht sollte ich doch lieber das Geld für die Kaution aufbringen, durch nen Nebenjob oder ähnliches, so zahl ich ja am Ende auch ziemlich viel.. -
Der von Ihnen genannte Beitrag ist doch ausführlich genug.Das stimmt schon, haber nur Angst das es am ende noch irgendeinen versteckten Haken gibt.
Wurde im Fernsehen schon oft auf diese Kautionskasse aufmerskam.
Würde mich da gerne mal persönlich beraten lassen, das problem ist bloß laut deren Homepage haben die keine Filialen sondern das geht nur online?? -
Hi, vielleicht solltest mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ein ehemaliger Freund hatte auch mal sowas ähnliches und die haben ihn da gut beraten.
gruß
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Moin Moin,
ich möchte demnächst meine zweite Wohnung beziehen und da es bei der ersten damals eine Menge Probleme bzgl. der Kaution gab wollte ich mich diesmal über Alternativen informieren.
Daher dachte ich mir, vllt. hat ja hier schon jemand Erfahrung mit der Kautionskasse gemacht und kann mir sagen ob/wie da alles läuft und ob es vom Vermieter (in der Regel, gibt natürlich keine allgemeinen Auskünfte) akzeptiert wird.
Gruß
Gedil -
Hausreinigung ein sehr komisches Thema. Die Putzkräfte verdienen daran nicht viel ... man muss es so sehen. Der Vermieter holt sich eine Putzfirma ins Haus die muss bezahlt werden, natürlich trägt der Mieter diese Kosten (umso mehr im Haus wohnen umso günstiger wird das ganze), aber der Vermieter möchte daran auch verdienen. Bei uns war das auch mal so, 6 Parteien im Haus und alle haben monatlich ca 70 € an Reinigung bezahlt macht 420 Euro im Monat für alle und 5040 Euro im Jahr ... der typ war einmal die Woche da oder auch nicht je nach wie er Lust hatte. Guter nebenverdienst
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Ich denke aber, wenn das im Mietvertrag verankert ist und der Mieter das unterschreibt ist es bindend. Ich glaube nicht das man da raus kommt!
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Zitat
"Er hat selbstverständlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung."
- Hä???Das hab ich aber auch noch nie gehört^^
ZitatDer Vermieter hat mir Möbel und Gegenstände zur unentgeltlichnen Nutzung überlassen und mir mündlich versichert, dass diese in der Wohnung bleiben. Dies wurde allerdings nicht im Mietvertrag festgelegt.
Ein mündlicher Vetrag, ist wie ein Handschlag oder Unterschrift. Demnach darf er auf keiner Weise die Möbel aus der Wohnung holen. Sollte er es doch, ohne dein Einverständnis tun. Polizei anrufen, Anzeige wegen Hausfriedensbruch und versuchten Diebstahl machen.
Warum versuchten Diebstahl? Die Möbel gehören den Vermieter, aber durch das eindringen in die Wohnung geht ein Diebstahl voraus, warum sonst wird in eine Wohnung eingebrochen.
Der Vermieter kann nicht beweisen, das er NUR seine Möbel holen wollte
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Das nenne ich mal einen Beitrag. Wir haben auch schon Schimmel in der Wohnung gehabt und der Vermieter konnte (wollte) erst nichts tun. Mieterbund eingetreten und Mietminderung gemacht.
Vermieter war das egal, hatte wohl das Geld nicht gebraucht. Jedenfalls neue Arbeit neuer Ort und somit die Wohnung fristgerecht gekündigt. Vermieter kommt und lässt die Wohnung komplett machen, Schimmel war zum Auszug weg und die Kaution auch. Verechnet mit der mietminderung .... Ab zum Anwalt, eingeklagt. Nach 6 Monaten den Kampf gewonnen: Komplette Kaution und Schadensersatz
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Konto bewegungen auf einem Kautionskonto .... das wäre mir neu!
ZitatSollte sich rausstellen das es sich nicht um ein Kautionskonto,
sondern um ein Girokonto handeln
wären weitere Schritte seitens des VM zu erwarten.Und das zu 100% .... würde mich jedenfalls nicht verarschen lassen
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Zitat
Inwieweit hier noch Schadenersatzt wegen eventuell vorgetäuschten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, könnte nur ein versierter Fachanwalt klären.
Schadensersatz kann gelten gemacht werden, in wiefern sich das aber lohnt ist ungewiss. Ich meine da steckt mehr Papierkram drin als dabei rum kommt.
Einfach ausziehen und fertig, der Vermieter hat das Problem dann und du ja einen Auszug in Ordnung findest und alles dafür schon vorbereitet hast ... lass ihn machen
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Zitat
"Was passiert in solchen Fällen eigentlich wenn ich mich mit meiner Mitbewohnerin nicht auf einen gemeinsamen Kündigungstermin einigen kann?"
- Dann wird es teuer, und Anwälte und Gerichtskassen reiben sich die Hände...Nun gut das ist nicht so ganz richtig ... wenn man in einer Eingetragen WG wohnt, hat jeder das kündigungsrecht d.h. sollte einer von beiden ausziehen kann er ganz normal kündigen (3Monate) und dann ausziehen. Um aber sinnlose diskussionen zu vermeiten sollte man vielleicht einen Nachmieter für die Wg finden und schon ist alles wieder in Ordnung
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