Beiträge von Feleryan

    Hallo zusammen,

    ich muss zugeben, manchmal hat man Tomaten auf den Augen oder macht sich zu spät schlau. Erst aufgrund einer Mieterhöhung bin ich die Unterlagen der letzten Jahre noch mal durchgegangen und auch noch mal beim Mietvertrag "kleben" geblieben.

    Folgender Sachverhalt:
    01.05.2009 wurde ein Mietverhältnis begonnen mit einem Mietbetrag X.
    Diese vereinbahrte Miete war (laut Vertrag) gültig bis zum 31.12.2009,
    seit dem 01.01.2010 Erhöhung um 35 € auf Betrag Y und ab dem 01.09.2010 um weitere 35 € auf Betrag Z.

    Ich war, wie gesagt, damals nicht richtig informiert. Bei einer anfänglichen Staffelmiete muss zwischen den Erhöhungen ja 12 Monate vergehen ( § 557 b Abs 1 BGB ).
    Dazu kam aber Ende 2009 noch Folgendes:
    Aufgrund einer Modernisierung im Sommer / Herbst 2009 wurden aufgewendete Kosten auf die Nettokaltmiete umgelegt, was eine zuzügliche Mieterhöhung von 12,03€ ab dem 1.2.2010 nach sich zog.
    Der VM berief sich dabei auf §559 Abs 1 BGB. Hat dabei aber eigentlich gegen §§ 558 bis 559 b BGB verstoßen (während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen).

    Die Frage ist jetzt nun: Was kann man, auch wenn erst sehr spät entdeckt, noch machen?

    Freue mich über jeden Tipp.

    Gruß und schönes WoEnde.