Beiträge von max_world

    Danke für die schnelle Antwort.

    Wenn der Para. wirklich nur auf das vermietet Zimmer abzielt, dann gebe ich dir recht. Aber man erkennt eben nicht ob zum Wohnraum nur die vermietet Wohnfläche oder auch die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche zählt.

    Könntest du deine Antwort vielleicht noch etwas genauer belegen? Gibt es z.B. einen Präzedenzfall dazu? Bisher lesen ich immer nur, das es Auslegungssache ist.

    Hallo

    FRAGE

    Welche Kündigungsfrist (2 Wochen oder 3-6 Monate) gilt für mich als Untermieter, wenn ich mein Zimmer selber möbliert habe?
    oder anders, habe ich dann den üblichen Kündigungsschutz oder nicht?
    oder noch konkreter, ist Para. 594 Abs.2 Punkt 2 des BGB für mich zutreffend?


    GESETZ

    Para. 594 Abs.2 Punkt 2 des BGB

    "(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (Para. 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (Para. 568 Abs. 2, Para. 573, 573a, 573d Abs. 1, Para. 574 bis 575, 575a Abs. 1 und Para. 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über

    2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,"


    PROBLEM

    Aus dem BGB geht nicht hervor, was für mich alles unter Wohnraum fällt? Ist es nur mein Zimmer, da wo ich eine gesicherte Privatsphäre habe, oder auch Wohnzimmer und Küche?
    Bei ersteres hätte ich Kündigungsschutz (und somit 3-6 Monate Kündigungsfrist), aber nicht wenn letzteres gilt.


    HINTERGRUND

    Ich wohne als Untermieter in einer 2er WG (seid 2,5 Monaten) und mein Mitbewohner (aka der Hauptmieter aka mein Vermieter) möchte mir kündigen, da er gerne einen guten Freund als seinen Mitbewohner haben möchten.

    Mein Zimmer habe ich selber möbliert. Beim Einzug war es unmöbliert (und der Hauptmieter ist auch nicht verpflichtet es zu möblieren). Das Wohnzimmer und die Küche sind vom Hauptmieter (also mein Vermieter) komplett und ordentlich möbliert worden. Mein Zimmer ist mit 11 qm dreimal kleiner als das Wohnzimmer.

    In meinen Mietvertrag steht unter "Mietsache" zudem folgendes
    "2. ... Folgende Räume werden vermietet: 1 Zimmer. Gemeinsame Nutzung von: Wohnzimmer, Küche, Balkon, Bad, WC, Flur, Kellerabteil.
    3. Die Wohnfläche (Zimmer) betraegt 11qm."
    "


    Vorweg vielen dank für eure Hilfe!