ZitatHab mich vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt!
So ist das eben, wenn man die Grammatik nicht beherrscht.
Es heisst nicht "auf den 31.8. gekündigt, wenn am 31.08. gekündigt wurde.
Normalerweise sind Hauptmietverträge an Untermietverträge gekoppelt, und das ist meines Wissens nach rechtlich in Ordnung.
D.h. wenn dein Vater gleichzeitig das Mietverhältnis mit seinem Vermieter und das Mietverhältnis mit dir kündigt, dann musst du Ende November ausziehen.
Natürlich kann man dich nicht so einfach auf die Straße setzen, aber der "Obervermieter" könnte deinen Vater auf Räumung verklagen, und der muss dann schaun wie er dich aus der Wohnung bekommt. Zur Not auch mit Klage.
Ob man sich das antun will................