Beiträge von Dachdeckerin

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    Gestern sollten halt nur die Schlüssel schonmal übergeben werden, damit wir anfangen können zu streichen und die Möbel reinzustellen, und die Anfertigung des Übergabeprotokolls.


    Und was war stattdessen?

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    Im Mietvertrag steht nichts explizit zum Boden.


    Damit gehört der Boden der Vermieterin und sie darf ihn auch irgendwann entsorgen. Man kann vertraglich schon vereinbaren, dass der Vormieter einen Boden drin lässt und der Nachmieter den Boden vom Vormieter übernimmt. Aber wenn dazu nichts im Vertrag steht, dann gilt der Boden als mitvermietet.

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    Nun war ich gestern bei der Wohnungsübergabe, die kläglich gescheitert ist.


    Was soll das heissen? Ich dachte der Mietvertrag wäre längst unterschrieben.

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    Aussage des Vermieters (einmal kurz zusammengefasst): "Der Boden ist jetzt Ihrer. Sie haben ihn so gesehen und wollten ihn drin haben. Wenn der Nachmieter allerdings den Boden nicht übernehmen will, so ist es Ihre Pflicht diesen zu entfernen." Das selbe halt auch mit den Tapeten.


    Was steht denn im Mietvertrag zum Boden?

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    rein theoretisch zumindest die halbe Wohnung (ist eine zwei Zimmer Wohnung + Küche und Bad) zur Zwischenmiete freigeben, um die Miete, die wir doppelt zahlen müssten zumindest zu reduzieren?


    Rein theoretisch ja, aber selbst wenn der Vermieter die Genehmigung erteilt, würde ich mir das an eurer Stelle schwer überlegen.
    Ihr haftet gegenüber eurem Vermieter voll für alle Untaten eures Untermieters, seid soz. Vollbürgen eines euch evtl. unbekannten Menschen in diesem Mietverhältnis. Zieht er nicht rechtzeitig aus, und der Vermieter schaltet einen Anwalt ein, zahlt ihr.
    Zerstört er die Wohnung, macht Dinge kaputt, zahlt ihr.
    Dieses Risiko einzugehen würde ich mir wegen 2 Monatsmieten schwer überlegen.

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    Raus bin ich damit aber eigentlich noch nicht, da vermutlich ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, welches der Vermieter unterschrieben haben möchte.


    Ja und? Jetzt zum dritten Mal: er hat kein Recht darauf!
    Es reicht vollkommen, wenn die Schlüssel dem Vermieter zum Rückgabezeitpunkt nachweislich übergeben werden.

    Wir drehen uns im Kreis. Wenn dein Mitbewohner dir nicht traut, warum sollte es sonst jemand tun?
    Und nochmal: Eine Unterschrift von dir ist nicht nötig. Du hast die Wohnung bereits übergeben, und zwar an die Maklerin, die vom Vermieter bevollmächtigt zu sein scheint. Damit bist du draussen!

    Bin leider nicht in der Nähe von MG, aber Wildfremde werden wohl kaum eine Haftung für irgendwas übernehmen wollen, wenn es noch nicht einmal dein ehemaliger Mitbewohner machen will, der die Wohnung und dein Zimmer kennt.
    Grundsätzlich ist es aber nicht verpflichtend bei einer Wohnungsabnahme irgendetwas zu unterschreiben. Der Vermieter, bzw. der Makler kann dann den Zustand der Wohnung aufnehmen, entsprechende Fotos machen, und gut ist.
    Wenn du dich mit deinem Exmitbewohner noch gut verstehst, könntest du ihn bitten Fotos von der Wohnung/deinem Zimmer zu machen.
    Wo sind denn die Schlüssel?

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    Wartungskosten gehören grundsätzlich zu den umlagepflichtigen Betriebskosten.
    Da in diesen speziellen Fällen eine Auflistung nicht in der Anlage der Betriebskostenverordnung aufgeführt ist, darf das unter den Punkt: "Sonstiges" vermerkt werden.


    Das ist zwar richtig, aber die Formulierung entspricht einer Vornahmeklausel, und damit dürfte dieser Teil des Vertrags unwirksam sein.
    Siehe z.B. hier:

    https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/vornahmeklausel/

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    Es wurde mit dem Grund vorzeitig gekündigt, das unhygienische Zustände als Grund angegeben wurden.


    Man sollte auch die Urteilsbegründungen lesen, um die Auswirkungen eines Urteils zu verstehen.

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    Vertrag ist Vertrag und diesen habe ich unterschrieben. Leider.


    Das würde man sich als Vermieter sicher wünschen, aber dem ist leider nicht so.

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    Ist es rechtens, dass man einfach ohne irgendwelche Absprachen gemacht zu haben, einen Nachmieter für sein Zimmer sucht?


    Suchen kann man immer. Was das bringen soll, wenn am Ende alle Vertragsbeteiligten mit dem neuen Mieter einverstanden sein müssen, weiss ich nicht.

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    Muss ich davon überhaupt jemanden annehmen, da ich ja nichtmal informiert wurde oder gefragt wurde, ob ich selbst jemanden suchen möchte?


    Nein musst du nicht. Mit Vertragsänderungen müssen alle Beteiligten einverstanden sein.

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    Hat er jetzt einfach selbst Schuld, wenn er keine Absprachen macht und ich muss mir das garnicht gefallen lassen und er muss dann halt weiterhin Miete zahlen?


    So ungefähr. Wenn du nicht einverstanden bist, kann dich dein Mitbewohner aber quasi zur Kündigung zwingen, bzw. durch ein Gericht zwingen lassen. Kündigt ihr zusammen, müsst ihr auch noch bis Ende Oktober Miete zahlen.
    Rede mit deinem Mitbewohner und mache ihm klar, dass er ohne dein Zutun keine Chance hat aus dem Vertrag rauszukommen.

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    Soweit stimmt dies auch (was auch der Grund ist warum ich als Sohn nicht wirklich einziehen will), aber Wohnungen in der Nachbarschaft kosten trotzdem (wegen der Gegend) 3€ mehr auf den qm.....


    Dann habt ihr euch die falschen Vergleichswohnungen ausgesucht, bzw. euch vom Anwalt der Mieterin einschüchtern lassen.
    Fenster, Küche und Bad müssen in einem Altbau nicht dem aktuellen Stand entsprechen.

    Mietverträge können auch durch konkludentes Handeln entstehen. Das halte ich hier nicht für ausgeschlossen. Auch könnte es sein, dass es zu einer Vertragsentlassung mit Einverständnis aller Beteiligten gekommen ist.
    Die Chancen stehen in meinen Augen ganz gut, da der Vermieter nur einer Person gekündigt hat, und auch der Vergleich hätte gar nicht geschlossen werden dürfen.

    Wie schon geschrieben.............. du hast die Wohnung mit dem Putz übernommen. Was der Vermieter nach deinem Auszug damit macht ist seine Sache, denn der Putz gehört ihm.
    War die Wohnung renoviert, als du eingezogen bist? Und was steht genau, also wörtlich, zu Renovierungen im Mietvertrag?

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