Hallo zusammen,
wir wohnen schon seit 7 Jahren in unserer Wohnung, und haben bisher insgesamt immer zwischen 60,- € und 90,- € im Jahr für den Allgemeinstrom (ist bei uns nur Treppenhausstrom = 1 Energiesparlampe) bezahlt, aufgeteilt zwischen 2 Mietparteien. Bis vor einem Jahr war allerdings eine normale Glübirne im Einsatz.
Jede der Mietparteien leistet eine monatl. Vorauszahlung von 5,- € für den Treppenhausstrom, die am Ende von Jahr mit dem Verbrauch verrechnet wir.
Jetzt haben wir die Abrechnung für den Allgemeinstrom 2012 vom Vermieter erhalten und der Gesamtbetrag beträgt jetzt sage und schreibe 146,- €, aufgeteilt zwischen drei Mietparteien, weil eine weitere Mietpartei eingezogen ist.
Da der Vermieter immer das Deckblatt der Abrechnung des Stromanbieters beilegt, haben wir bemerkt, dass er für 2012 einfach den Anbieter gewechselt hat. Aus dem Deckblatt des neuen Stromanbieters geht hervor, dass allein der Grundpreis 120,- € beträgt, also mehr als die Mieter jemals Treppenhausstrom während eines Jahres in diesem Haus verbraucht haben. Dazu kommt noch ein geringer Betrag für Verbrauch und Stromsteuer und 19 % MwSt. und schon sind es 146,- €, trotz Energiesparlampe!
Darf der Vermieter zu einem teureren Stromanbieter + Tarif für den Allgemeinstrom wechseln, ohne die Mieter darüber zu informieren und hinterher wie selbstverständlich erwarten, dass diese den Betrag bezahlen?
Da der Vermieter ein Unternehmen hat und einige Immobilien besitzt, die er vermietet, vermuten wir, dass er für die Mietwohnungen einen teuren Tarif gewählt hat und im Gegenzug von dem Stromanbieter für den eigenen Verbrauch (Wohnen + Unternehmen) einen günstigen Tarif erhält.