Beiträge von Jill1207

    Frag morgen oder übermorgen noch einmal nach, dann ist meine Kristallkugel vom Update auf Windows 8 zurück. Aber was interessiert denn, was dort steht/stand. Entscheidend ist doch, was in deinem Exemplar dieses Vertrages zu lesen, bzw. vereinbart ist.


    Mich interessierts :) sonst würde ich ja nicht fragen!

    und wie Vermieter schon schrieb, ist zwischen 2001 und Mai 2013 nichts im Mietrecht passiert.


    Aha! Auch eine völlig neue Erkenntnis angesichts der Menge an Urteilen die so in den letzten 12 Jahren gefällt wurden und nach denen die ein oder andere Klausel für unwirksam erklärt wurde!


    Auch solche Bemerkungen helfen dir nicht weiter, denn hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Anwaltshotline vom Mieterverein oder Haus&Grund.

    Ach soooo... Danke! Da hab ich wohl falsche Schlüsse aus dem Namen "Mietrecht-hilfe" gezogen!

    ;) danke! Ich weiß: "vor Gericht und auf hoher See ..."

    Ein Schaden in gewisser Höhe - welche auch immer - wäre nachzuweisen. Aber ich will ja auch gar nicht klagen um das Missverständnis hier auszuräumen! Ich bin in keinster Weise auf Ärger aus sondern möchte wissen wie die (theoretische!) rechtliche Lage ist. Praktisch sieht die Welt dann wieder anders aus!
    Wir verstehen uns gut mit dem Vermieter daher ist auch kein Streit in Sicht und auch keine Schadensersatzforderung von unserer Seite aus.

    Ich bin juristisch interessiert und finde dieses Thema spannend - zumal ich hierzu nichts gefunden habe.

    Wovon Du ausgehst spielt hier erstmal keine Rolle.

    Imho kannst Du dem Vermieter nicht vorschreiben wann er in die Wohnung einzuziehen hat.
    Er darf die Wohnung nur nicht an jemand Fremdes neu vermieten.

    Sollte er es doch tun, kann der vorgeschobene Eigenbedarf nur zu Schadensersatz führen, wenn wirklich ein Schaden entstanden ist, was dann nachzuweisen wäre.

    Da Du aber den Vertrag von vornherein mit dem Wissen abgeschlossen hast, nach den 5 Jahren wegen Eigenbedarfs raus zu müssen, glaube ich nicht dass Du damit überhaupt Erfolg haben könntest.

    Darüber sollte man sich VOR Abschluss eines solchen Vertrages Gedanken machen.

    Ich hatte hier eigentlich erhofft qualifizierte Antworten zu bekommen. Ein "Darüber sollte man sich VOR Abschluss eines solchen Vertrages Gedanken machen" hilft weder weiter noch beantwortet das eine meiner Fragen.
    Schadensersatz wäre auch nicht schwer nachzuweisen: Umzugskosten, höhere Miete etc...

    Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: wir haben einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen die nun in 9 Monaten enden.
    Der Vertrag ist ein Mustervertrag von Haus und Grund mannheim stand 04/2006 in dem lediglich der Absatz "Kündigung" gestrichen wurde. Weiterhin ist als Befristungsgrund Eigenbedarf der Vermieter angegeben.
    Meine Fragen nun:
    1. weiß jemand zufällig ob und wenn ja welche Klauseln in dem Standard Vertrag für Wohnraumverwaltung von Haus und Grund stand 2006 gekippt wurden?

    2. ich habe schon viel gegoogelt und gelesen aber noch nichts zu folgendem Problem: Vermieter gibt auch jetzt an, dass er selbst in die Wohnung möchte aber eigentlich noch nicht ganz sicher ist. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Wohnung erstmal längere Zeit leer stehen bleibt. Die 4 Monate vor Ende der Laufzeit des Vertrages helfen mir nicht da wir uns jetzt schon um neuen Wohnraum kümmern müssen. Frage ist vielmehr ob sich der Vermieter schadensersatzpflichtig macht wenn er Auskunft erteilt dass Befristungsgrund noch vorliegt er dann aber letztendlich doch erst Monate oder vll auch nie selbst einzieht?!

    Vg
    Jill