Hallo Zusammen,
bin absoluter Neuling und habe mich bis dato nur wenig mit dem Thema auseinandergesetzt.
Folgendes Problem:
Meine Frau und ich haben uns ein Eigenheim zugelegt. Jetzt müssen wir unsere aktuelle und zugleich erste gemeinsame Wohnung kündigen. In unserem Mietvertrag steht hierzu folgende Klausel:
„Das Mietverhältnis beginnt am 1.5.2006 und endet am 30.4.2007. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.“
Das bedeutet theoretisch, wir könnten erst zum 30.4.2014 das Mietverhältnis beenden, was eindeutig zu spät ist, da wir natürlich nicht einen Kredit bedienen wollen und zugleich Miete löhnen können.
Wenn ich mir das Mietrecht so ansehe, ist diese Klausel gesetzwidrig oder liegt hier doch ein Zeitvertrag vor? Aus meiner Sicht nicht, da das Mietende ja offen ist.
Über Rückmeldungen würden wir uns freuen. Aktuell trübt diese Klausel noch die Freude übers Eigenheim :(.
Danke und Gruß
adi_gilch