Beiträge von tommmyboy

    hallo zusammen, hab eben eine nebenkostenabrechnung von meiner alten wohnung bekommen, wo ich ende letzten jahres ausgezogen bin. die abrechnung ist vom zeitraum vom 1.7.2008 bis 30.6.2009. meine frage ist, ist die abrechnung vom zeitraum vom 1.7.08 bis 31.12.08 nicht schon verjährt. danke für die antworten

    ich würd ja auch die annehmlichkeiten bezahlen, nur was in der heizkosten drinsteht, hab ich definitiv nicht verbraucht. ich bezahl die heizkosten mit die meine vormieterin verbraucht hat und ich bezahl nicht das, was ich tatsächlich verbraucht hab.

    ich bin mit meiner freundin zusammen gezogen. den mietvertag
    unterschrieben ab dem 1.1.2010. die wohnung war bezugsfertig
    und musste nicht renoviert werden. am 13. dezember 2009 hatten
    wir in der wohnung schlüsselübergabe und ablesung der zähler
    für kaltwasser und warmwasser und strom. ab dem 13. dezember
    waren wir mit und mit in der wohnung und haben ein paar
    sachen, kartons, möbel etc rübergefahren. 2 stunden am tag je
    nachdem wieviel wir gemacht haben und sind dann wieder in die
    alte wohnung zum schlafen. natürlich haben wir in der zeit die
    heizung ein bißchen angemacht, weils draussen auch nicht grad
    warm war zu der zeit. am 28. dezember 2009 sind wir
    eingezogen, wohlgemerkt war das mit dem vermieter abgesprochen
    das wir nach weihnachen einziehen. jetzt hab ich heut die
    nebenkostenabrechnung in der zeit vom 19. dezember ( also ab
    dem tag der schlüsselübergabe bis zum 31. dezember 09 von
    160euro (30euro nebenkosten + 130 euro heizung) bekommen. die
    heizkosten wurden wie folgt abgerechnet: die heizkosten vom
    ganzen jahr und davon anteilig 19 tage (vom 13. bis 31. dez.
    meine erste frage: dürfen die heizkosten so berechnet werden,
    weil es wurde nicht berechnet was wir in der tatsächlich
    verbraucht haben. 2. ist die nebenkostenabrechnung überhaupt
    rechtens weil der mietvertrag erst ab den 1.1.2010 gilt?kann mir vielleicht einer weiterhelfen? danke im voraus