Schlimmer kann es ja nicht werden, oder das ich noch was bezahlen muss
Einfach mal hier berichten
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Toi Toi Toi
und wenn sie nicht der fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages zustimmen?
Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung. Sie könnten höchstens gerichtlich dagegen vorgehen, was aber Geld kosten würde.
Bekommste auch so nicht, denn ich kann hieraus keinen schlüssigen nachvollziehbaren rechtssicheren Vertrag erkennen...
Bitte um Erklärung, für mich ist der Wille der Vertragsschließenden klar erkennbar.
Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )
Schriftlich ist auch hier das Stichwort.
Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )
Nicht die fristlose Kündigung des Mietvertrages war gemeint - sondern die des Dahrlehnsvertrages
Eine weitere Frage zu diesen Thema: Die Mietkaution wurde in meinen Bausparvertrag eingezahlt. Dort musste ich eine Abtrittserklärung unterschreiben.
Besteht die Möglichkeit den Vermieter den Anspruch zu verweigern, da die Forderungen und Androhnung offenbar nichtig sind.
Üblicherweise wird Bausparguthaben verpfändet. Was bei Inanspruchnahmne eine Teilkündigung des BsV zur Folge hätte.
Lesen Sie sich mal die diesbezüglichen AGB der Bausparkasse durch.
Kündigung und Erklärung der Aufrechnung könnte man/n schriftlich machen.
Da hier nahezu nichts bezüglich der Modalitäten geregelt, ist das so eine Sache.
Womöglich haben sich aber die Vermögensverhältnisse des Dahrlehnsnehmers verschlechtert, was eine fristlose Kündigung und eine anschließenden Aufrechnung mit noch fälligen Mieten rechtfertigen könnte.
Also eine Darlehen - verstehe. Können sie den Vertragstext mal Wortgenau hier einstellen?
Nehmt Euch einen Fachanwalt mit Migrationshintergrund, denn der kennt sich mit Basargehabe am besten aus.
Und auch das wird nicht`s nutzen. Aber zahlen kann helfen.
Wieso schuldet Ihnen der VM etwas? Hat er sie "angepumt"
Zu Sicherheit mit, aber mit dem Vermerk "unter Vorbehalt"
Dennoch könnten Sie gem 812 BGB ein Rückzahlungsanspruch haben. Dies dürfte sich im Zweifelsfall aber nicht ohne richterliche Mitwirkung klären lassen.
Seit Juli also insgesamt 4 mal.
Dann müssen Sie davon ausgehen, dass Sie der Erhöhung wirksam zugestimmt haben.
Es gibt keine Formvorschrift für die Zustimmung. Die stärkste Form der Zustimmung ist die Zahlung, daher die Frage wie oft sie schon gezahlt haben.
Lesen Sie sich bitte mal den § 558b BGB durch.
Wie oft haben Sie die erhöhte Miete denn schon gezahlt?
Trittschall ist bis 53 dB zulässig. Hier könnte mal gemessen werden.
Eine ungeregelte Heizungspumpe/-systhem braucht über den Daumen gepeilt etwa 500 kwh p.a.
Schalten Sie doch einfach mal alle Stromverbraucher in Ihrer Wohnung aus/ab und prüfen was dann ihr Zähler macht.
[I]
Sie haben ein Recht auf 2 Wohnungsschlüssel und ebenfalls 2 Haustürschlüssel.
Richtig 2 Sätze Schlüssel bei einem Singlehaushalt. Bei mehreren Bewohnern zusätzlich für jeden weiteren Bewohner einen weiteren Satz, also bei 2 Personen 3 Sätze.
Weitere Schlüssel können Sie verlangen, müssen diese aber auf eigene Rechnung anfertigen lassen. Und nicht vergessen dem VM die Anzahl der nachgemachten Schlüssel mitteilen.