Hi
habe hier im Forum und überhaupt im Internet dazu nichts gefunden, daher hier mal meine Frage.
Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung 2016, welche die letzten Tage kam, die Hausmeister-Lohnnebenkosten quasi verdoppelt, da er die Lohnnebenkosten von 2016 und 2017 berechnet. Er will dafür zwar dann in der nächsten Abrechnung Mitte 2018 (für 2017) auf die Lohnnebenkosten verzichten, aber ich frage mich, ob er Kosten aus 2017 mit der Nebenkostenabrechnung 2016 berechnen darf?
U.a. deshalb habe ich auch eine Nachzahlung von 420€ zu tragen, anstatt wie die letzten Jahre etwas zurück zu bekommen oder 0 auf 0 aufzugehen.
Wenn die Nebenkosten für 2016 vom 01.01 - 31.12.2016 abgerechnet wurden, dann darf er Kosten für 2017 gar nicht abrchnen, da die Abrechnungsperiode nur zwölf Monate betragen darf. Die zwölf Monate können aber auch variieren, z.B. von Mai 2016 - April 2017.