Beiträge von Rudolpho
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Lieber Rudolpho
ich muß Sie leider schon wieder korrigieren.
wieso leider, ist doch prima, wenn Sie es besser wissen. Nur so können wir den Usern helfen.ZitatWas in dem Kaufvertrag des Eigentümers steht, geht den Mieter einen Dreck an.
aber da haben Sie mich falsch verstanden, ich sprach davon dass der EIGENTÜMER weiß was im Kaufvertrag steht und dementsprechend weiß welche Arbeiten er vornehmen darf...........ach ja darf ich Sie auch kurz korrigieren: ist für den Mieter nicht von Interesse.............klingt besser oder? -
verstehe ich nicht, dass es am Telefon zu keiner Regelung gekommen ist.........naja ich muss ja auch nicth alles verstehen
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tja wenn man in das alter gekommen ist :;) jetzt komm nicht mit dem argument ich kanns mir leisten darum gehts nicht........die wehwehchen fangen im alter an
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Si, da vero. La mia moglie è la cuoca, non io.
was auch immer das heißen soll ich dachte an einen gaskocher mit zelt und allem drum und dran -
Jooo, is mir klar: MäckDonalds oder WürgerKing...
nö schon selbst kochen aber da kommst du nicht drauf, wetten -
Eines Samstag morgens um 08:00 Uhr hat dann der Vermieter angerufen
habt ihr denn nicht mit ihm gesprochen am Telefon? Ich frage nur deshalb, weil ihr noch zusätzlich einen Brief schreiben müsst..... -
Unsere eigene Geräte stehen bei uns in der Wohnung.
und eure geräte sind geräuscharm?ZitatHätte ich überhaupt eine Chance, das sie der Vermieter darum kümmern muss oder müssen wir das so hinnehmen?
vielleicht mit den Nachbarn sprechen. Der Vermieter hört das evtl. gar nicht oder doch? -
Motzi keine sorge so schnell bin ich nicht. wollte nur meine Aussage klarstellen, ehe diese falsch interpretiert wird:o
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Nun wurde das 1. OG von Person A an Person D verkauft, Person D steigt also als neuer Vermieter in die Rechte und Pflichten des mit Person A abgeschlossenen Mietvertrags der Familie C ein.
was steht denn in diesem Kaufvertrag bzgl. baul. Veränderungen. Ich denke mal Person D hat vor Erwerb Informationeneingeholt bzgl. Ausbau DG inwiefern und ob das möglich ist. -
Das Treppenhaus selbst ist noch nicht fertiggestellt.
sorry wusstest du das nicht als du den Vertrag unterschrieben hast?ZitatZu dem ist im Vertrag festgelegt, dass ich eine vollausgestattete Küche bekommen werde.
Vor wenigen Minuten teilte mir der Makler mit, dass die Küche erst Anfang Januar geliefert/aufgebaut würde.
ja wieso hast du denn nicht ein paar Minütchen länger telefoniert und konkret nachgefragt wie ihr euch einigen könnt. Der Makler hätte dir sicher besser helfen könnenZitatWelche Möglichkeiten habe ich? Soll ich die Miete zum 1.12 zahlen?
was steht denn im Mietvertrag?ZitatMehrkosten durch das Essen gehen auswärts?
sorry aber in der Not wird man erfinderisch..........mir fiele da jetzt was ein -
ist das auch deine Umgangssprache in der Realität, schreiben lässt es sich leicht oder?
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Zitat
Wie meinen Sie das?
wenn sie mir das Bundesland per PN mitteilen, werde ich mal nach Beratungseinrichtungen googlen, die entsprechende Hilfen anbieten, die im Haushalt helfenZitat(PS: Wird hier nicht einheitlich geduzt?
ab einem gewissen Alter bevorzuge ich das SiezenZitatIch bin jetzt verunsichert ...)
wieso? -
("aus Gründen psychischer Krankheit derzeit nicht möglich" o.ä.).
aber Sie sind schon noch in der Lage "alleine" in einer Wohnung zu leben. Sonst biete ich Hilfe an, in dem ich Unterstützung vorbeischicke.... -
Schreiben Sie nicht solchen Unsinn.
ich bin zum Glück sehr sicher, dass Sie noch nie Unsinn geschrieben haben. Entschuldigen Sie bitte, dass ich den feinen Unterschied erst jetzt lese. Dank Ihnen lerne ich nie aus...........:)
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dann ist es empfehlenswert, statt das Problem hier zu schildern, den Telefonhörer zu nehmen und versuchen, die Angelegenheit noch "hinzukriegen"...........oder es so lassen wie es ist und hoffen, dass es bei Ihrem Auszug wieder "nicht auffällt". Dazu kann ich aber zu wenig sagen, da ich das Ausmaß des "Schadens" nicht richtig beurteilen kann.
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Eine Nebenkostenabrechnung muss immer ein Kalenderjahr umfassen. Der Nutzungszeitraum kann abweichen!
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Wir sind im Oktober in eine Eigentumswohnung zur Miete eingezogen. Im Oktober wurde die Wohnung veräußert.
ist die Veräußerung schon im Grundbuch eingetragen?ZitatNun sind noch Mängel aufgetreten ( Heizung läuft nachts im Schlafzimmer bei geöffneten Fenster -Thermostat kann nicht auf Null gestellt werden;
sicher, dass kein Bedienungsfehler bzgl. Zurückstellen vorliegt?Zitatder Stöpsel der Wanne ist nicht richtig dicht, sodass das Wasser rausläuft-
Ersatz gibt es in jedem Baumarkt für wenig GeldZitatGibt es sowas wie eine Gewährleistungsfrist ?
nein aber eine Wohnungsübergabe, bei der man wichtige Dinge prüfen sollteZitatSind verzweifelt und ziemlich sauer !
warum? -
leider habe ich nach Übergabe der Wohnung gestern heute einen gravierenden Mangel feststellen können.
hast Du die Übergabe alleine mit der Vormieterin durchgeführt ohne Vermieter?