Das haben Sie schön erklärt und es ist sogar richtig. Das Problem ist nur, dass überhaupt nicht zur Sachlage passt.
Also noch mal ganz langsam für Sie:
Wir ein Kaufvertrag über Diebesgut geschlossen wird ist dieser WIRKSAM.
Zwar ist von vornherein die Eigentumsverschaffung dem Verkäufer (subjektiv) unmöglich, so dass nach § 275 Abs. 1 BGB ein Lieferanspruch des Käufers erst gar nicht entsteht, aber das schließt nach § 311a Abs. 1 BGB die Wirksamkeit des Vertrages nicht aus. Der Kaufvertrag leidet daher unter einer Leistungsstörung. Durch die unmöglichkeit der Leistung ( Eigentumsübergang, § 935 BGB). Hat der Käufer ein Anfechtungsrecht des Vertrages.
D.H. Der Vertrag ist erst Wirksam und dann Unwirksam. Aber zu keinem Zeitpunkt schwebend unwirksam da der Gesetzgeber die Beseitigung der Leistungsstörung per Gesetzt ( mit einigen wenigen Ausnahmen) ausgeschlossen hat.
Ja, das ist echt lustig mit Ihnen! Vorgestern beschreiben Sie noch anhand § 935 BGB dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommen kann. Jetzt schreiben Sie, dass ein WIRKSAMer Kaufvertrag zustande kommt, wenn man Diebesgut kauft, der aber später dann unwirksam wird.
Genau das meinte ich, als ich schrieb, dass Sie sich halt einfach immer etwas neues suchen, wenn Sie mit Ihren "Argumenten" nicht weiter kommen. Erst war es die Grünfläche, Ihnen ist nix mehr eingefallen, Sie kannten die simpelsten Sachstände nicht und haben mit Wörtern um sich geworfen, die Sie nicht mal erklären konnten dann haben Sie sich hier rein gehängt und erzählt und erzählen einmal man kann nichts gestohlenes kaufen, jetzt kann man doch was gestohlenes kaufen was danach aber dann doch nicht geht und schreiben wieder irgendeinen Kram, von dem Sie nichts verstehen.
Wissen Sie was, ich gebs auf. Sie sind mir tatsächlich schlichtweg zu doof. Sie wissen nichts, Sie begründen alles falsch mit Hinweisen auf Gesetzte die Sie nicht verstehen und Sie benutzen Wörter, die Sie nicht kennen. Und wenn Sie merken dass Sie auf dem Holzweg sind, dann fangen Sie einfach ein neues Thema an, auf die gleiche unbeholfene Art und Weise oder schreiben einfach auf einmal einen gegenteiligen Standpunkt.
Ihr Partner/ Ihre Partnerin kann einem nur leid tun. Mein Gott, wie kann man nur so stur auf seine Meinung bestehen, selbst wenn sie falsch ist, erwiesenermaßen. Wie will man mit so nem Typen einen Dialog führen frage ich mich. Ich kann mir vorstellen, dass kein Mensch mit Ihnen diskutieren möchte. Aber nicht weil Sie was drauf haben, sondern weil Sie sich alles so hin biegen, wie es gerade nötig ist. Den einen Tag erzählen Sie das, und den anderen Tag einfach etwas anderes, nur um von Ihrer offensichtlichen Unwissenheit abzulenken.
Dies ist das letzte Mal, das ich mit Ihnen kommuniziere. Sie müssen einfach noch zu viel lernen und so viel Zeit habe ich nicht. Entweder sind Sie noch ganz jung und brauchen einfach noch ein paar Jahre oder Sie sind zu alt und das Ding ist einfach durch.
Sie haben gewonnen, freuen Sie sich!