Hallo,
kann jemand mir folgende Klausel bezüglich Staffelmiete erklären:
"Grundmiete gilt für die ersten 36 Monate seit Vertragsbeginn. Sie erhöht sich nach
jeweils frühestens 24 Monaten auf ...."
Danke
Hallo,
kann jemand mir folgende Klausel bezüglich Staffelmiete erklären:
"Grundmiete gilt für die ersten 36 Monate seit Vertragsbeginn. Sie erhöht sich nach
jeweils frühestens 24 Monaten auf ...."
Danke
Es geht doch nicht um eine Forderung sondern liegt in der obigen BK-Darlegung eine DOPPELBERECHNUNG vor ja oder nein? bezüglich der HM-Abrechnung
Hallo Mainschwimmer,
hier geht es doch garnicht um ein Vorgehen sondern wie dargelegt:
HM bekommt eine Vergütung für vorgegebene Arbeiten. Zum Teil werden Arbeiten die der HM ausführen müsste von Fremdfirmen getätigt.
BK-Abrechnung volle Vergütung HM und Rechnungen der Fremdfirmen.
Dahingegend die Frage liegt hier eine Doppelberechnung vor ja oder nein.
Ich glaube kaum das ich in den Beitrag etwas davon dargelegt habe, dass jemenad zu meinem VM gehen um in die Unterlagen einsehen soll. Übrigens "Da ist doch längst die Messe gelesen" so einfach ist es doch nicht es gibt eine sogenante Verjährungsfrist?
Hallo Berny,
ich hänge mal BK Abrechnung 2011 an.Betriebskosten.jpg
Zu dieser Abrechnung gehören 6 Eingänge mit 76 Wohnungseinheiten.
Für die o.g. Werte als Gesamtsumme HM sind Wohnungseinheiten mit insgesmat 14675,60 m². Zu meiner Abrechnungseinheit sind 4514,77 m² gleich 30,76% zuberechnung zu grunde gelegt worden.
Hallo,
ich habe bezüglich der Nebenkostenabrechnung der Hausmeister-Vergütung betreffend folgendes Anliegen.
Laut Anstellungsvertrag unter § Vergütung erhält der Hausmeister für seine unter § aufge-führten Tätigkeit zu zahlendes Bruttogehalt von 1950,00 €.
Ergibt eine Jahresvergütung inkl. 13. Gehalt = 25350,00 €
Auszug:
Zu seinen Tätigkeiten gehören nach dem § Aufgabenbereich folgende:
1. Der Hausmeister trägt dafür Sorge, dass die Hausbewohner in einer sauberen, gepflegten Umgebung wohnen können und achtet auf die Einhaltung der Hausordnung.
Verstöße gegen die Hausordnung sind der Hausverwaltung sofort anzuzeigen. Er informiert die Verwaltung fortlaufend und unverzüglich über alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der von ihm betreuten Liegenschaften. Ausschließlich die Hausverwaltung ist gegenüber dem Hausmeister weisungsberechtigt.
2. Dem Hausmeister obliegt die Reinigung der Treppenhäuser, Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen, soweit kein externer Reinigungsdienst beauftragt ist.
3. Dem Hausmeister obliegt die Pflege der Gärten- und Rasenflächen. Dies beinhaltet das
regelmäßige Mähen der Rasenflächen in den Sommermonaten grundsätzlich alle 14
Tage, das Reinigen und Sauberhalten der Beete und soweit erforderlich das Beschneiden von Hecken und Büschen, sofern keine Fremdfirmen mit dieser Aufgabe betraut werden.
4. Die Müllplätze sind stets in einem einwandfreien Zustand zu halten und bei Bedarf zu des-infizieren. Die Mülltonnen sind rechtzeitig am Entleerungstag bereitzustellen.
5. Dem Hausmeister obliegt die Wahrnehmung des Winterdienstes. Er sorgt für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Bei Schneefall und Eisbildung hat er rechtzeitig und ord-nungsgemäß den Schnee zu räumen und die Verkehrsflächen gemäß Satzungen der Kommune abzustreuen.
usw.
Zu 1. OK
zu 2. Treppenhäuser, Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen werden von einer Firme getätigt
zu 3. Pflege der Gärten- und Rasenflächen, Rasenflächen in den Sommermonaten grundsätzlich alle 14 Tage tatsächlich wird alle 4 – 8 Wochen der Rasen gemäht man sollte lieber sagen runtergeknüppelt
die Gartenflächen werden durch eine Firma getätigt
Reinigen und Sauberhalten der Beete und soweit erforderlich das Beschneiden von Hecken und Büschen werden von einer Fima getätigt
Zu 4. Lässt zu wünschen übrig
Zu 5. Wahrnehmung des Winterdienstes zu einem Teil von Firma getätigt.
Firma ca. 60 m Gehweg dieser wird aber vom Hausmeister mit Schneekehrmaschine überschnitten (er räumt über den Gehweg hinweg).
In der Nebenkostenabrechnung ist eine Hausmeistervergütung zu ersehen unteranderen laut Gesamtkostenabrechnung Hausmeister folgende:
Gesamtkosten Hausmeister 33618,20 € /13= 2586,02 €
Telefon Hausmeister 999,88 € ?
Bereitschaftsdienst 1641,10 € ?
Gesamt: = 36259,18 €
Meine Frage hierzu:
Die Kosten der Fremdfirmen wurden komplett in die Hausmeistervergütung zur NK-Abrechnung gebracht.
Das heißt für mich da der Hausmeister ein e Vergütung unteranderem das o.g. zu tätigen, da er aber dieses nicht verrichtet hat bleibt nicht mehr viel übrig worum er sich zu kümmern hat.
Werden die Kosten entsprechen der Hausmeistervergütung abgezogen oder werden sie dazu gerechnet
HV + Fremdfirma €? = Hausmeister-Vergütung
Das heißt für mich, dass der Hausmeister für Tätigkeiten laut Anstellungsvertrag entsprechend vergütet wird wenn er diese Tätigkeiten ausführt?
Dies ist aus der NK-Abrechnung 2011.
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