Beiträge von offi

    Vielen lieben Dank euch allen :)

    Als Wissenschaftler bin ich immer gerne mit Fakten ausgestattet, wenn es in eine Diskussion geht. Und zu sagen "ich glaube nicht, dass Ihr Vorhaben rechtskonform ist", ist natürlich eher suboptimal ;)

    Aber ihr habt natürlich Recht. Die Beweislast liegt dann wohl in diesem Fall nicht bei mir, sondern dem Vermieter. Sprich ich kann ohne Gefahr der Kündigung o.ä. dazu auffordern, die Rechtskonformität zu beweisen.

    Man möchte sich ja immer gut mit dem Vermieter halten. Leider machen es einem manche Vermieter echt schwer mit solchen Forderungen.
    So wie bestimmt manche Mieter es den VErmietern schwer machen.

    Schade, dass oftmals die guten verkannt werden aufgrund der vielen schlechten Beispiele :(

    60° kommen in der Wohnung nicht an. Sprich die Abnahmetemperatur ist niedriger. Und wenn man im Urlaub, Dienstreise o.ä. wäre, würde das Wasser in den Leitungen ohnehin auf Raumtemperatur fallen. Insofern bin ich nicht sicher, ob das relevant ist.

    Ignorieren ist immer gefährlich. Ich hatte gehofft, dass es eventuell eine Rechtsprechung gibt, die einen vergleichbaren Fall betrifft. Mir fällt nur ein, dass ein Mieter nicht gezwungen werden kann zu heizen, sondern lediglich dazu verpflichtet ist die Heizung auf einer Stellung zu haben, die ein Einfrieren verhindert.

    Aber an sich, da es nie Legionellen gab, ist das aktuelle Nutzungsverhalten eigentlich als adequat erwiesen. Nur eine rechtliche Untermauerung wäre halt gut. Denn man möchte sich nicht haftbar oder kündbar machen.

    Ist es überhaupt erlaubt eine neue Mietklausel nachzureichen? Wenn ja, ändert das in irgendeiner Weise die Rechte des Mieters? Also darf er beispielsweise auf einen kompletten Neuvertrag zu altem Preis bestehen oder gibt es für den Mieter dann nur "akzeptieren oder kündigen"?

    Guten Tag zusammen

    Ich wollte mal fragen, ob ein Vermieter seinen Mietern einen Mindestverbrauch an warmem Wasser vorschreiben darf?

    Hintergrund ist der aktuelle Legionellenhype. Entnahmen ergaben keine Legionellengefahr. Also kein Problem mit Legionellen. Als vorbeugende Maßnahme scheinen jetzt viele Vermieter Klauseln an bestehende Mietverträge anhängen zu wollen, die den Mieter verpflichten mehrmals pro Woche für mehrere Minuten heisses Wasser durch die Leitungen laufen zu lassen.
    Ob dies ohnehin durch Duschen o.ä. geschieht sei mal irrelevant. Es ist ein Unterschied zwischen Pflicht und "üblich".

    Schon alleine bei einem Urlaub ist so etwas nicht einhaltbar. Und auch sonst würde es mich wundern, wenn es einem Mieter vorschreibbar ist, dass er unbegründet hohe Extrakosten auf sich nehmen muss. Denn angenommen jemand duscht am Arbeitsplatz oder im Fitnessstudio oder beim Partner, dann müsste er grundlos (gibt ja keine Legionellen) Energie, Wasser und damit Geld verschwenden.

    Ist es möglich einen Mieter nachträglich dazu zu verpflichten?

    Bin verwundert, dass man sich hier so unnötig empört.

    Auch als unter mir die Wohnung frei war war meine Wohnung warm.
    Insofern sind diese Argumentationen einfach falsch. Das Haus ist schlicht mega isoliert.

    Und die vermeintlichen Grundkosten haben wie gesagt nichts mit der Aufrechterhaltung der Funktion oder der Versorgungsmöglichkeit zu tun.

    Aber da es offenbar keine Unterscheidung gibt, spielt es keine Rolle.

    Deshalb danke für die Antwort, aber nicht immer gleich auf Konfrontation gehen oder Dinge unterstellen. Dazu sollte man die Lage genau kennen und ich nenne hier einen allgemeinen Fall ohne Details.

    Trotzdem Danke.

    wieso so aggressiv?

    Nein, es ist schlicht so, dass ich es kühler bevorzuge. Keine Ahnung, ob die unter mir heizen. Aber als jemand, der nicht 6 Monate durchheizt stellt sich doch wohl berechtigt die Frage, ob ich wirklich hunderte Euro bezahlen muss, damit jemand im Hinterhaus das ganze Jahr 25° haben kann.

    Ausserdem bin ich teils kaum zu Hause und nachts heizt man ebenfalls nicht.

    Ist ja OK, wenn man da nichts machen kann, aber Empörung finde ich seltsam.
    Schliesslich zahle ich für eine neue Heizanlage und Isolierung bereits 100€ mehr im Monat Kaltmiete und die neue Heizung kostet pro kWh das x-fache der alten Gasthermen.
    Insofern zahle ich jährlich locker 1500€ mehr als zuvor und das als jemand, der nicht heizt.

    Wohl verständlich, dass ich mich dann kundig mache.
    Und solche Informationsseiten erwähnen eben nicht den Spezialfall der ungenutzten Heizung.
    Ergo meine Frage hier.

    Aber dürfen nur solche Instandhaltungskosten umgelegt werden oder auch Verbrauchskosten?

    Es ist eine zentrale Anlage, die quasi dauerhaft läuft und dauerhaft Strom verbraucht. In der Nebenkostenabrechnung wird dann der Gesamtverbrauch der Anlage für Strom etc. (Heizverbrauch aller Mieter) alles zusammengerechnet und dann 30% als Grundkosten umgelegt und nur die restlichen 70% werden entsprechend dem Verbrauch bezahlt.

    Sprich in den 30% stecken nicht nur die Wartungskosten u.ä., sondern vor allem Verbrauch für die Heizung der anderen Mieter.

    Im Prinzip so als würde man bei einer zentralen Gastherme den Gesamtverbrauch an Gas zu 30% auf alle Mieter verteilen und nur die restlicheb 70% entfallen dann verbrauchsabhängig.

    Dadurch sindndie Kosten für Wenigheizer viel höher. Und für Nichtheizer äusserst fragwürdig.

    Schimmel ist kein Problem. Wohnung bleibt auch so bei 17-20° und wird ausreichend gelüftet.

    Hallo zusammen :)

    Offensichtlich bin ich neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Meine Frage ist nämlich, ob die Kosten für den Betrieb einer Heizung auch auf Mieter umgelegt werden kann, die nachweislich keine Heizung nutzen.
    Sprich, wenn die Heizung den ganzen Winter abgeschaltet war und somit die Zähler allesamt keinen Verbrauch akzeigen, dürfen dann trotzdem die 30% Grundkosten auf diesen Mieter umgelegt werden?

    Immerhin macht das teils mehrere hundert Euro aus für eine Heizungsanlage, die nicht verwendet wurde.

    Konnte dazu nirgendwo etwas finden, da dies vermutlich ein eher ungewöhnlicher Fall ist :)