Beiträge von Zollelbe

    Ich bin Mieter eines Ladenlokals in einem Mehrfamilienhaus.
    Dieses betrete ich direkt von der Straße aus. Auf dem Hof habe ich einen Autostellplatz gemietet, diesen erreiche ich durch ein Rolltor mit einem separaten Schlüssel. Da es einmal Probleme mit diesem Rolltor gab, wurde mir ein Schlüssel ausgehändigt, mit dem ich auch den Mietereingang benutzen kann, um auf den Hof zu gelangen, ansonsten hätte ich mit dem Ein- bzw. Durchgang nichts zu tun. In meiner Nebenkostenabrechnung stellt mir der Vermieter nun Kosten für Treppenhausreinigung und Hauslicht in Rechnung. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Betriebskosten entsprechend § 27 der II. BVO in Anrechnung gebracht werden. In dieser BVO steht, dass Kosten für von den Bewohnern gemeinsam genutzte Gebäudeteile umgelegt werden können. Auf meinen Einwand teilte mir der Vermieter mit, dass ich ja im Besitz eines Schlüssels bin, mit dem ich Zugang zum Treppenhaus habe.
    Er argumentierte, dass z.B. Mieter in einem Haus mit Aufzug, die allerdings parterre wohnen, auch die Kosten für den Fahrstuhl mittragen müßten. Ich sehe meinen Fall allerdings anders, bin ich da auf dem Holzweg? Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen würde.