Beiträge von Klaus12

    Hallo Forum,

    wir sind Mieter und haben einen Zeitmietvertrag von 2012, welchen wir vorzeitig kündigen wollen. In diesem ist jedoch kein Grund für die Befristung angegeben (Felder in Vordruck sind nicht ausgefüllt). Kann ich davon ausgehen, daß der Mietvertrag somit unbefristet ist (§575 BGB), und die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt? Gibt es weiteres, was wir bei der Kündigung beachten müssen oder warum wir den Mietvertrag vielleicht trotzdem einhalten müssen?
    Grund für die Kündigung ist, daß wir Nachwuchs bekommen haben, und die Wohnung zu klein geworden ist.
    Vielen Dank.

    Grüße Klaus

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