Beiträge von peje1201

    Das ist doch mal eine Aussage! Danke Dir "Vermieter". Ich werde mal schauen, ob ich noch irgend etwas im Netz finde, was mir weiter hilft. Denn es stehen ja nun auch noch die reichlich zuviel gezahlten Nebenkosten zur Disposition. Ich werde mich auf alle Fälle melden, um zu berichten, wie die Geschichte weiter geht.

    So, jetzt wissen wirs. Hier geht es nicht ums Mietrecht, sondern darum der ehemaligen Vermieterin (Freundin, Lebensgefährtin, o.ä.) eins auszuwischen. Solche Dinge kläre bitte vor Gericht, oder in der Turnhalle, da rollen die Augen besser.

    Also, mein Bester "Mainschwimmer"! Von Dir habe ich bisher nur Floskeln vernommen. Keine Ahnung, warum man Dich als "ERFAHRENEN BENUTZER" betitelt! "NEIN", es geht hier nicht um ehemalige Freunde, Ehepartner oder dergleichen, Du Schlaumeier, sondern um eine Hausbesitzerin, an deren Haus ich einfach durch meine Baufirma mitgearbeitet habe. Nicht mehr und nicht weniger. Du solltest hier besser Deine Finger von der Tastatur lassen, wenn es um wirkliche Probleme geht.

    peje1201:

    "Warum, bitteschön, ist der letzte Satz falsch?"
    - Du schriebst: "Demzufolge ist die gesamte Fläche bis zu einer Höhe von 1 Meter mit dem halben Quadratmeterpreis zu berechnen."
    - Nicht 1, sondern 2. Unter 1 zählt garnicht.

    "Es geht letzten Endes nur darum, ob meine Forderung berechtigt ist, obwohl ich an dem Haus mitgebaut habe."
    - Wenn Du an dem Haus mitgebaut hast, so sind das Sentimentalitäten, die mit Mietrecht nix zu tun haben.

    Klar, Benny :D Ich hatte mich einfach nur falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich von 1,0 bis 1,99 Metern gilt der halbe Mietpreis. Und zum zweiten, will meine ehemalige Vermieterin nicht auf meine Forderung eingehen, weil ich an dem Haus mitgebaut habe und demzufolge über die Maße der Räumlichkeiten bescheid wissen mußte. Sie hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, dem ich eigentlich gewachsen bin. Er will mir nur einen Strick, mit meiner Kenntnis drehen. Doch ich finde im Netz keinen dem entsprechenden Paragraphen.

    Freundliche Grüße von Peet

    Abgesehen davon, dass der letzte Satz falsch ist: Du hast den Mietmangel von Anfang an billigend inkauf genommen.
    Viel Spass beim Rechtsanwalt!
    PS: Teile uns doch bitte das Ergebnis der Besprechung mit.

    Warum, bitteschön, ist der letzte Satz falsch? Wohnraumflächenverordnung v. 01.01.2004 §4 S.1 & 2. Dort kannst Du es nachlesen! Es geht letzten Endes nur darum, ob meine Forderung berechtigt ist, obwohl ich an dem Haus mitgebaut habe. :cool:

    Meines Wissens, kann man die Miete um die entsprechenden Anteil mindern. Jedoch auch nur, wenn man den Mangel direkt beanstandet, sobald man davon Kenntnis erlangt.
    Somit dürfte dieser Mangel so oder so, als akzeptiert gelten.

    Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, erst nach 2 Jahren was zu fordern?
    Entweder akzeptiere ich die Tatsachen oder ich unternehme direkt was.

    Aber 2 Jahre den Popo nicht hoch bekommen und nach Auszug zu denken man könnte noch was fordern...

    Warum ich in der Mietzeit nix beanstandet habe, liegt daran, dass mir die gesetzlichen Vorgaben nicht zu 100% bekannt waren (Wohnraumflächenverordnung). Aber dies tut nix zur Sache. Maßgebend ist nun mal der Mietvertrag. Und ein VERTRAG ist in jedem Fall verbindlich und demzufolge auch reklamierbar.

    Also, jetzt habe ich 2 grundlegend verschiedene Meinungen und bin etwas verwirrt. Im Mietvertrag stehen definitiv 39 qm mit einem Preis von 7,57 € pro qm. Und ich habe auch, entspr. der Größe auch die Nebenkosten gezahlt. Mir geht es nun darum, ob ich im E-Fall, vielleicht auch vor Gericht, eine Chance habe, die zu hohe Miete zu reklamieren. Übrigens, an Mainschwimmer: Der Drops ist im NACHHINEIN NICHT gelutscht! Die Verjährungsfrist liegt bei 36 Monaten ab Kenntnisnahme. Und die Kenntnis beläuft sich z.Zt. bei 26 Monaten.
    Vielen Dank schon mal für Eure Beiträge

    Hallo,

    ich bin neu hier und das Thema Mietrecht beschäftigt mich immer wieder von neuem. Nun hoffe ich, in diesem Forum, Hilfe in einer komplizierten Angelegenheit zu finden:

    Ich habe, bis vor 2 Monaten, über 2 Jahre in einem Mansardenappartement gewohnt, von dem ich seit dem Einzug wußte, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht der tatsächlichen entsprach. Klartext: Die Wohnung war um die Hälfte kleiner, da sie an keiner Stelle die Minsesthöhe von 2 Metern erreicht. Demzufolge ist die gesamte Fläche bis zu einer Höhe von 1 Meter mit dem halben Quadratmeterpreis zu berechnen.

    Nun..., dies alles wußte ich bereits bei Vertragsunterzeichnung! Kann ich nun trotzdem den zuviel gezahlten Mietzins zurück fordern? Denn letztlich ist doch der Mietvertrag Rechtsgültig, unabhängig davon, was nun bekannt war und was nicht...
    Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar. Vielleicht sogar mit §§-angabe :rolleyes: