hallo,
ich hätte da eine etwas umfangreiches anliegen und ich hoffe, dass mir jemand eine hilfestellung geben kann.
ich wohne in einem miethaus mit 8 wohnparteien. dieses miethaus ist der äußerste teil von insgesamt drei wohnhäuser, die direkt miteinander verbunden sind.
im vergangenen monat wurde im nebenhaus umfangreiche wohnungssanierungen durchgeführt. das gerüst wurde direkt neben unserem balkon mit schlafzimmerfenster aufgestellt --> baulärm und verschmutzungen entstanden. des weiteren hatten wir tagelang intensiven baulärm in der direkten nebenwohnung. man glaubte teilweise, der bauarbeiter steht gleich im schlafzimmer.
eine mietminderung wurde abgewiesen. auf drängen unsererseite wurden uns 20% mietminderung auf den tagesmietsatz für die geleisteten bauarbeiterstunden (ca. 11€ für den ganzen monat) gewährt. ich finde das ganz schön lächerlich.
nun steht aber ein anderes problem an. unser vermieter hat uns einen brief gechickt und zwar wird die außenfassade nun nach 3 jahren schimmelwinter (ohne mietminderung) gedämmt. unsere wohnung liegt direkt unter dem dachboden, welcher nun auch neu gedeckt und gedämmt wird. des weiteren werden die kellerdecken neu gemacht, welche dazu geräumt werden müssen.
die sanierungsarbeiten sollen insgesamt 15 wochen über den kompletten sommer andauern. den balkon können wir in dieser zeit natürlich nicht nutzen und durch das baugerüst, welches aufgebaut wird, sind wir gezwungen unsere fenster tagsüber zu schließen und unsere wohnung abzudunkeln, damit nicht jeder reingucken kann.
da es sich um einen sehr langen zeitraum mit wahrscheinlich sehr intensivem baulärm am eigenen wohngebäude handelt, wollte ich nun wissen, ob ich eine mietminderung einfordern kann und ob es eine rechtliche grundlage gibt, auf die ich mich beziehen kann.
vielen dank schonmal im voraus