Beiträge von AjaxMH

    Eine Frage hätte ich da noch, ist es zulässig das die HW bei der Erstellung der NK, Ablesewerte und Schätzwerte heranziehen kann, oder gilt entweder ablesen oder schätzen?!


    Wenn auch etwas sehr weiträumig formuliert, ist die Frage nun sooo dumm auch nicht. :)
    Ein festes Entweder-Oder gibt es aber natürlich nicht.


    Die Heizkostenverordnung sagt z.B. für die Heizkostenverteilung: Wenn beispielsweise irgendwo ein Heizkostenverteiler (also einer von vielen) ausfällt, dann wird dessen Wert geschätzt. Die Schätzung sollte sich dann möglichst auf vergleichbare Zeiträume zuvor, in denen der Heizkostenverteiler noch funktionierte, oder auf vergleichbare Räume, in denen die Heizkostenverteiler intakt sind, beziehen.
    Dann hat man bei der Heizwärmeaufteilung einen Schätzwert und viele Ablesewerte für die Heizkostenverteiler in der Abrechnung.


    Die Heizkostenverordnung sagt aber auch, dass wenn beispielsweise so viele Heizkostenverteiler defekt sind, dass mehr als ein Viertel der Flächen im Haus betroffen sind, dann weder Schätz- noch Ablesewertewerte mehr hergenommen werden dürfen, sondern nach Fläche aufgeteilt werden muss.
    Dann hat man für die Heizwärmeaufteilung gar keine Heizkostenverteilerwerte mehr in der Abrechnung. Es wurde dann nicht geschätzt und es wurden die restlichen Ablesungen verworfen. Es wurde ein ganz anderer Aufteilungsschlüssel (eben nach Fläche) genommen.


    Es kommt also immer drauf an ...


    Aber zurück zum Thema:
    Hattest Du denn verstanden, dass und wieso Du (u.a.) auch nach der Frischwasserverbrauch-Schätzung der Hausverwaltung fragen solltest?

    127 Liter x 365 Tage ergeben bei mir 46 m³, geschätzt aber wurden insgesamt 68 m³.


    Genau das ist der Hebel. Die reden selbst von 127 Liter/Tag Frischwasser, drücken aber 187 Liter/Tag (68,24x1000/365) in die Abrechnung hinein.
    Ich würde mir erklären lassen, aufgrund welcher Berechnungen diese Schätzung entstanden ist. Möglicherweise wurde im Vorjahr ja ähnlich viel verbraucht ... (ich habe jetzt nicht genau nachgelesen, seit wann der Mieter da wohnt) ...? Kann aber genau so gut ein Rechen- oder Tippfehler sein.

    ja es gibt eine Welt, in der Schlüsseldienste, Schlösser und Schlüssel Geld kosten.

    Das würde ich schonmal glatt bestätigen. Die Frage ist nur, wer das bestritten hatte? :confused:


    Aber du hast scheinbar mit der Thematik nicht ausreichend Erfahrung, wenn du denkst, man kann für ein paar Euro ein Schließzylinder mit ausreichend Schlüsseln tauschen.

    Die 200 € Materialkosten stammten von Dir. Ich habe diese 200 € als teuer empfunden und im Gegensatz zu Dir begründe ich meine Ansicht auch: Hier kostet ein Zylinder mit 3 Schlüsseln 25 €, eine Schlüsselkopie 5 €. Da lande ich also (mit angenommen 3 Schlüsseln pro Mietpartei plus 2 für Vermieter) bei 140 € (brutto, wohlgemerkt).


    Du hast es halt noch nie gemacht.


    Nein? :confused: Verdammt - wer war es dann?! :cool:


    Von dem enormen Aufwand des Schlüsseltauschens ganz abgesehen.


    Da kommst Du zu einem Thema, das tatsächlich relevant ist, aber zuvor ja noch gar nicht zur Debatte stand! Den erstmaligen Zutritt eines Mieters nach Schlosswechsel zu sichern, wenn er außer Haus war, ist die Kunst dabei. Das Problem stellte sich aber seinerzeit bei mir (5-Parteien-Haus) nicht. Und selbstverständlich potenziert sich der Aufwand, wenn der Vermieter selbst nicht vor Ort ist, um die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, und auch, je mehr Mietparteien da sind.


    Wenn also ein Vermieter das "Risiko" von Mietminderungen (was ja zudem auch gar nicht jeder Mieter macht) des Aufwands wegen in Kauf nehmen will - meinen Segen hat er. Aber wegen des Geldes braucht er das m.E. nicht!


    Es geht hier am ende um die Tür zum Treppenhaus, die auch nicht sichtlich offen steht. Wenn jemand der Meinung ist, dafür wäre eine Mietminderung von 5% gerechtfertigt, soll er dieser Meinung gerne sein.


    Das ist das eigentliche Thema! Nämlich ob überhaupt in diesem Fall eine Mietminderung geltend gemacht werden kann. Du denkst anscheinend, dass nicht. Mag so sein. Ich habe dazu keine Meinung (weil ich es einfach nicht weiß) und würde - wie angedeutet - als Vermieter immer versuchen, wenn es nur irgendwie geht, der Frage durch Einsatz eines "richtigen" Ersatzschlosses auszuweichen.

    Die kann der Vermieter sicher gut gebrauchen, wenn ich sehe, was für Mieter er hat. 5% Minderung, weil ein Notzylinder in der Haustür ist.


    200 Euro?? Teure Schlüsseldienste habt Ihr da bei Euch, hm?
    Aber selbst wenn, so würde trotzdem genau umgekehrt ein Schuh daraus: Die 200 € sind genau wegen der Vermeidung von Mietminderungen gut angelegt. 6 Wochen eine Hauseingangstür, in die jeder ein- und ausgehen kann, kann es ja wohl sowieso nicht sein.

    Laut Verwaltung kommt das Gas für Heizung und Boiler/Warmwasser aus dem gleichen Kessel. Meinst das es trotzdem nicht das gleiche ist?


    Das Gas kommt aus keinem Kessel. Ich gehe davon aus, dass Du meinst, dass das Warmwasser und das Heizwasser in derselben Anlage - einer sogenannten verbundenen Anlage - erzeugt wird.


    Dann verstehe ich aber entweder nicht, was Du damit sagen willst, oder aber Du weißt tatsächlich noch immer nicht, worum es eigentlich geht. :confused:


    Die Gesamtenergiemenge, die von der Heizungsanlage insgesamt verbraucht wird, wird in der Abrechnung aufgeteilt in Energie für Heizwärme und für Warmwasser(aufbereitung). Diese Aufteilung kann auf verschiedene Art und Weisen stattfinden: Entweder durch Ablesung des Gesamtverbrauchs Warmwasser und Umrechnung auf Energie oder durch direkte Ablesung der Energie. Bei beiden Arten sind gewisse Dinge zu beachten.
    Am Ende aber sollte Pi mal Daumen ein Warmwasser-Energieanteil von aller-allerhöchstens 25% der Gesamtenergie und entsprechend ein Heizwärme-Energieanteil von mindestens 75% der Gesamtenergie herauskommen. Bei Dir in der Abrechnung ist der Warmwasseranteil bei unglaublichen > 46%.


    Diese beiden Energieanteile kosten Geld. In der Abrechnung ist dieses Geld als Heizkosten und Warmwasserkosten benannt.


    Sowohl die Heizkosten als auch die Warmwasserkosten werden jeweils nochmals aufgeteilt in 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten.


    Jetzt haben wir also schon 4 Teile: Heiz-Grundkosten, Heiz-Verbrauchskosten, Warmwasser-Grundkosten und Warmwasser-Verbrauchskosten. Bis hierhin reden wir immer noch von Zahlen für das ganze Haus. Die Aufteilung auf die Mieter erfolgt erst ab jetzt.


    Die beiden Grundkosten werden in Eurer Abrechnung dann nach Nutzfläche auf die Mieter aufgeteilt.
    Die Warmwasser-Verbrauchskosten werden nach dem Warmwasserverbrauch (in m³) auf die Mieter aufgeteilt.
    Die Heiz-Verbrauchskosten werden nach dem Heizwärmeverbrauch (in Heizkostenverteiler(-HKV)-Einheiten) auf die Mieter aufgeteilt. Daher haben die Werte der HKV nichts mit der Abrechnung der Warmwasserkosten zu tun. Bei Dir wurde vergessen, ein HKV abzulesen (der mit der Endnummer 2360). Sein Wert wurde geschätzt. Das beeinflusst die Aufteilung der Heiz-Verbrauchskosten. Nix mit Wasser ...


    Es bleibt das Problem, wie die >46% Warmwasserkostenanteil in der Abrechnung zustande kommen. Der vergessene HKV hat damit nichts zu tun.


    Das andere Dokument, Gaszähler: [...]

    Dazu dann noch später was. Jetzt isses mir auf der Uhr zu spät .. :)

    "hier" soll bedeuten : bei der Überweisung an den Gläubiger. Muss ich die komplette Miete (Warm)
    oder nur die Kaltmiete an den Gläubiger überweisen?


    Oh, gute Frage. Also wenn das da in dem Bescheid nicht vernünftig drinsteht, würde ich das sicherheitshalber bei Gericht (oder wo kommt sowas her?) nachfragen.

    Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Eigentlich habe ich im Oktober Urlaub geplant, aber noch nichts gebucht. Jetzt überlege ich ernsthaft, ob ich den Urlaub verschieben soll… ich möchte nicht die Erfahrung machen, dass ich zurückkomme und meine Sachen nicht mehr hier sind. Ohne meine Zustimmung ist ein Umzug nicht rechtens, hat er selbst gesagt. Aber bei dem älteren Ehepaar hat er das auch gemacht, ohne sie vorher zu fragen. Hmmm….


    Ich verstehe Deine Sorgen.


    Und um Deine Frage direkt zu beantworten:
    Ich würde dann dem Vermieter ein Schreiben überreichen. Das würde vor einem Zeugen geschehen (kann ja eine Freundin sein, die mit dabei ist und dann aber im Streitfall auch belegen kann, was in dem Umschlag drinsteckt). In diesem Schreiben würde ich Bezug nehmen auf das Gespräch wegen Umzug bla bla. und würde schreiben, dass ich zwecks Vermeidung etwaiger Missverständnisse hier nochmal schriftlich mitteile, dass ein Umzug für mich nicht in Frage kommt. Damit kann sich im Extremfall niemand mehr auf eben irgendwelche Missverständnisse berufen.


    Dann würde ich überlegen, ob ich Wertgegenstände bzw. persönliche Sachen sicherheitshalber während meines Urlaubs auslagern sollte. Dann würde ich mir ggf. etwas einfallen lassen, mit dem ich nach meiner Rückkehr feststellen kann, ob jemand in der Wohnung war oder gar noch ist. Sollte das tatsächlich passiert sein oder noch der Fall sein, würde es dann rund gehen!


    Ich würde ggf. auch zusätzlich (und damit sicherheitshalber) den Schließzylinder in der Wohnungstür austauschen. Man sollte dabei aber den alten Zylinder zwecks Rücktausch nach Mietende aufbewahren.


    Während längerer Abwesenheit sollte der Vermieter jedoch einen Ansprechpartner für Notfälle erhalten, der dann die Wohnung öffnen kann. Das sollte aber sowieso so sein - ganz unabhängig davon, wer nun welche Wohnungstürschlüssel zu welchem Schließzylinder besitzt.

    Naja ich wollte einen Rat haben wie ich mich weiter verhalten soll.... am 15.10 ziehen wir spätestens aus müssen wir die Mieten bezahlen ? Wenn ja ist eine Kürzung moglich, da kein Warmwasser ? Wie hoch sollten wir die Miete überhaupt bezahlen ?


    Da kommt nun ja gleich mal wieder eine Menge aufmal auf den Tisch. Und dann ist das leider alles über Monate ausgebrütet. Das ist komplex. Da kannst Du leider keine einfachen Antworten erwarten.


    Es fängt doch schon damit an, dass niemand wirklich wissen kann, welcher Vertrag denn nun wann und weswegen noch gültig ist oder eben die Gültigkeit verloren hat. Oder nehmen wir das ominöse Schreiben von Makler/Eigentümer mit den 100€ mehr Miete und der mal eben hingeworfenen Unterschreitung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Und wie wurde mit dem fehlenden Warmwasser über die Monate umgegangen? Usw. usf.


    Ich wage jedenfalls nicht, das alles zu beurteilen, sorry. Mit so etwas würde ich - wenn ich hier keine gütliche Einigung zu erwarten hätte - zum Fachanwalt gehen.


    Ich persönlich würde auch den Makler außenvor lassen. Vertragspartner war oder ist immer noch der verschwundene Vermieter und mögliche weitere Auseinandersetzungen dürften mit dem eigentlichen Eigentümer stattfinden. Da muss einem kein Makler per SMS (oder ähnlichen Schrott) erzählen, wann man auszuziehen hat.

    Stellt dieser Sachverhalt nun einen Defekt der Hauseingangstür dar bzw. gilt als unabschließbare Hauseingangstür?


    Das hängt sicherlich auch davon ab, ob die Hauseingangstür überhaupt abgeschlossen werden darf. Das hat mit Brandschutz und Fluchtwegen und so etwas zu tun. Hausordnung bzw. Mietvertrag geben darüber vielleicht Auskunft.


    Aber davon mal ab: Auch wenn sie nicht abgeschlossen werden dürfte, sollte sie natürlich ja zumindest zutrittssicher "ins Schloss fallen" und dann nicht einfach mit einem Geldstück von außen zu öffnen sein.


    Wieso ein Vermieter eines 8-Parteien-Hauses nicht einfach einen billigen, normalen, aber "richtigen" Schließzylinder einsetzen lässt und dann mal eben 8 Schlüssel an die Mieter verteilt, ist mir ein absolutes Rätsel. :(

    Sie können eine Mietminderung für diese Woche vornehmen. Wenn es sich um eine energetische Maßnhame handelt, garnichts.


    Was'n das für eine Pauschalaussage? Es kommt auf das Ausmaß (und die Dauer - hier angegeben: eine Woche) der Beeinträchtigungen an. Die Rechte des Mieters sind z.B. auch von Form und Inhalt der Maßnahmenankündigung abhängig ... usw. usf. Das ist ein riesiges Feld.


    @henric.plutte


    Das kann man so einfach also nicht beantworten, ob da ein Anrecht oder eine Pflicht auf "Wohnung verlassen" nebst vollständiger Kostenübernahme des Vermieters besteht. Falls nicht, käme möglicherweise eine oben angesprochene Mietminderung in Betracht, was ja im Prinzip und je nach Höhe bereits einer Kostenübernahme des Vermieters entspräche.


    Lies mal §555a bis §555f BGB und §536 BGB. Etwas schwer verdaulich das ganze, aber dann siehst Du, was im Streitfall alles beachten werden müsste.


    Am besten wäre natürlich immer, Mieter und Vermieter sind sich über Ausmaß und Folgen einig und treffen vorher entsprechende Vereinbarungen miteinander. Das ausdrückliche Recht, das zu tun, ist extra im §555f BGB festgeschrieben.

    Die Gebäudeversicherung hat alles dokumentiert und eine Mietminderung einer kompletten Nettomonatsmiete festgesetzt.

    Die Versicherung kann keine Deinerseitige Mietminderung "festsetzen". Du und Deine Vermieterin seid Vertragspartner über die von Dir gemietete Wohnung.


    Dafür soll meine Vermieterin bloß den Mietvertrag an die Hausverwaltung schicken und von da aus wird alles an die Versicherung weitergeleitet. Sodass die Vermieterin, die stets über alles informiert wurde, den Ausfall erstattet bekommt.

    Wer immer Ihr das befehlen wollte - es muss und kann Dich nicht interessieren, was die Vermieterin mit Ihrer Versicherung oder der Hausverwaltung abmacht.


    Nun stellt sie sich aber quer und verlangt von mir die vollständige Miete zu zahlen und "irgendwann" werd ich das Geld schon zurück bekommen.

    Das Verlangen kann ich durchaus nachvollziehen. Dass die Vermieterin Dir also nicht freudestrahlend anbietet, die Miete nicht zu zahlen, erscheint mir logisch. ;)


    Erkundige Dich doch mal, was eine Mietminderung ist. Ich spreche hier jedenfalls von einer Mietminderung nach §536 BGB. Dann überlege, ob und aus welchen Gründen Du eine solche gegenüber der Vermieterin geltend machen könntest und ob Du das tun möchtest. Das ist alleine Deine Entscheidung und Verantwortung.


    Kann ich nun ohne Bedenken die Nettomiete einbehalten?

    Ein Einbehalt von Mietzahlungen, quasi als Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung, ist nicht einer Mietminderung nach §536 BGB (siehe Absatz zuvor) gleichzusetzen. Ob Du berechtigt bist, Miete fernab einer Mietminderung nach §536 BGB einzubehalten, weiß ich nicht.


    Im Grunde muss Sie sich ja kümmern, wie sie die Miete von der Versicherung erstattet bekommt, oder?

    Sie muss sich kümmern, wie sie ihren Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt. Woraus auch immer sich der Schaden zusammensetzt. Wenn Du eine Mietminderung geltend machst, so wird sie das möglicherweise mit in die Schadenssumme aufnehmen. Das muss und kann Dir aber egal sein. Ein eventuell vorhandener Anspruch auf Mietminderung ist völlig unabhängig davon, ob und woher sich ein Vermieter die finanziellen Ausfälle zurückholt.

    Und zwar geht es bei mir darum, dass ich Mieterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft bin (bestehend aus 3 Eigentümern) und mein Vermieter keine laufenden Kosten zahlt.


    Was heißt das? Die WEG vermietet als Gemeinschaft direkt an Dich? Oder ist ein Mitglied der WEG Dein Vermieter?
    Und was heißt, der Vermieter zahlt keine laufenden Kosten?


    Nun habe ich einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss im Briefkasten liegen gehabt, worin ich aufgefordert werde meinen Mietzins an die Gläubiger zu überweisen. Soweit alles verständlich für mich.


    Für mich aber nicht. Das ist, weil der Vermieter irgendwo Schulden hat und nun seine Mieteinnahmen gepfändet werden? Das wolltest Du auch oben ausdrücken mit "mein Vermieter keine laufenden Kosten zahlt"?


    Da ich von meinem Vermieter seit Februar 2014 eine Mietminderung von 5% auf die Warmmiete einbehalte, wegen nicht durchgeführten Instandsetzungspflichten :mad:


    Da du Miete einbehälst, ist nun was?


    1. handelt es sich hier um die Brutto-Kalt-Miete oder Warmmiete?


    Wobei denn? Wo ist "hier"?


    2. wie verhält es sich mit meiner Mietminderung?


    In Bezug auf was genau soll es sich mit der Mietminderung verhalten?


    Du musst es genauer werden, fürchte ich. :)

    Das Blatt mit den Zählerständen:
    Der rot eingekringelte Bereich ist eine Bemerkung darüber, dass der Heizkostenverteiler (so ein Ding an der Heizung) mit der Endnummer 2360 nicht abgelesen wurde und daher dessen Wert in der Abrechnung geschätzt wurde. Die Heizkostenverteiler gehören aber zur Berechnung der Heizwärme, nicht zur Berechnung der Warmwasseraufbereitung.


    Das Blatt mit dem Gaszähler:
    Sage erstmal, wer das an wen geschrieben hat, bitte. Der Gasversorger an den Vermieter?

    Welche Ungereimheiten denn?


    :eek: :confused:
    Entweder das Bier der letzten paar Tage war schlecht, weswegen ich vielleicht völlig neben der Spur bin, oder Du meinst diese Frage nicht ernst! ;)


    Eine lockere Aufzählung (ohne Bewertung der Priorität und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):


    PS: Die Wohnung wird als 72,23 Quadratmeter abgerechnet, dabei steht im Vertrag 72. Ist das legitim?


    Zumal ich denke durch die Dachschrägen wurde nicht ganz Ordnungsgemäß gerechnet, weil die Wohnungen unter uns sind, glaube ich genauso groß (angerechnet), diese haben aber keine Dachschrägen.


    Auf Seite 1/3 bei den Kaltwasserkosten wundere ich mich darüber, dass mal durch 298,490 m³ und mal durch 229,835 m³ geteilt wird.


    Ich habe mir mal die Zähler angeguckt und auf dem einen haben wir in 4 Monaten 1298L Warmwasser verbraucht und seit der Ablesung, in 8 Monaten, nur 180 Liter Warmwasser.
    Beim anderen Wasserzähler haben wir in 4 Monaten 7,1 m3 verbraucht und seitdem in 8 Monaten nur 6,7.
    Da stimmt doch was nicht!


    Der Anteil der aufgewendeten Energie zur Warmwasseraufbereitung im Haus (die 37840 kWh) beträgt an der aufgewendeten Gesamtenergie (die 81579 kWh) satte 46,38%.
    [Heutiger (25.09.14) Nachtrag:] Bei aller Liebe - aller-aller-spätestens bei (... sagen wir mal ...) 25% würden bei mir alle Alarmglocken schrillen. [Nachtrag-Ende]


    Zitat von Danman

    Der Zähler zählt direkt die Energie die aufgewendet wird zum erhitzen, wie es seit 2014 Gesetz ist. So zumindest hat die Dame (ich glaube Inhaberin der Verwaltung / Anwältin) es mir erklärt.
    [...]
    Obwohl... laut einem Dokument wurde es doch errechnet! Oo


    Mahlzeit! :)

    Unter uns: Da Ihr diese Mietsache ja bewusst im schlechten Zustand angemietet hattet, müsst Ihr Euch auch gewisse Abstriche gefallen lassen, m.M.


    Das hat aber mit der Heizungssache hier nichts zu tun!


    Der Vermieter ist der Ansprechpartner des Mieters bei kaputter Heizung. Der Vermieter hat die Instandhaltungspflicht. Was er da treibt und von sich gibt, ist ein Unding. In diesem Fall würde ich ausnahmsweise sofort einen Fachanwalt einschalten. Auf einen groben Klotz gehört dann meistens eben auch ein grober Keil.


    Ersatzvornahme: Wenn der Mieter selbst eine Fachfirma beauftragt und er das im Rahmen einer berechtigten Ersatzvornahme macht, muss der Vermieter trotzdem dafür aufkommen. Dazu steht im Internet und auch hier im Forum (recht aktuell) einiges.


    Haustürschlüssel: Ob irgendwelche Leute sauer sind oder in China der berühmte Sack Reis umfällt, ist sowas von völlig egal. Wenn ein Mieter unter den beschriebenen Umständen den Haustürschlüssel aus der Hand gibt, ist ihm nicht mehr zu helfen.

    Laut Verwaltung gäbe es einen Zähler, wo es abgelesen wird.


    Das müssten die aber genauer wissen. Was wird da abgelesen und was wird abschließend mit der Ablesung gemacht? Warmwassermenge (in Liter oder m³) abgelesen und dann über eine Formel die Warmwasseraufbereitungsenergie (in kWh) errechnet? Oder direkt die Energie abgelesen?


    Wenn ich den Thread jetzt nochmal richtig gelesen habe, sind hier noch sehr viele ungeklärte Ungereimtheiten. Die würde ich als Mieter alle hinterfragen und um Erklärung bitten.