Beiträge von AjaxMH

    Jedenfalls haben wir dieses Jahr so elektrische Zähler. Die messen aber auch keinen direkten Verbrauch..


    Was ist los? Die Heizkostenverteiler wurden getauscht??? :confused::eek:
    Dass dann der Maßstab sich für die "Striche" ändert, ist ja nun logisch. Dann hat auch niemand weniger geheizt.

    Der Tacho zeigt dann eben in miles per hour an und nicht mehr in km/h, aber die Geschwindigkeit ist gleich.

    Das liegt nicht an den Verteilern, sondern da hat jemand weniger geheizt.


    Ich befürchte, so einfach ist das nicht. Den Begriff Gesamtkosten lasse ich mal weg, da es eigentlich um Verbrauchskosten geht. Und gerade wenn Verbrauchskosten in etwa gleich sind, sollte es bei ebenfalls etwa gleich bleibenden Preisen auch einen etwa gleich großen Verbrauch gegeben haben. Das ist hier nicht der Fall, und daher gebe ich dem Threadersteller in seinen Zweifeln recht.

    Während also die Heizwärmeverbrauchskosten um lediglich 2,6 % gefallen sind (von 20164 € auf 19646 €), sind die diesen Verbrauch erzeugenden Striche um 24,7% gefallen. Auch der von mir mal errechnete, nur auf die Heizwärme angefallene Anteil vom Heizölverbrauch ist lediglich um 6,2 % gesunken (von 26765 Liter auf 25093 Liter), was wiederum bedeutet, dass ein Strich in 2013 noch 37,1 Liter Öl verbrauchte und in 2014 dann aufmal 46,2 Liter.
    Das ist m.E. schon irgendwie erklärungsbedürftig.

    Wenn wirklich (entsprechend der Striche) so viel weniger geheizt wurde, der reale Verbrauch an Öl sich aber kaum geändert hat, dann muss der Wirkungsgrad der Heizung direkt neben ihr selbst in den Keller gefallen sein. ;)
    Auch das wäre sicherlich nicht unmöglich.

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    Nebenbei - an der Abrechnung fällt mir auch auf:

    • Von 2013 zu 2014 ist der Ölverbrauch von 32419 Liter auf 30747 Liter gesunken. Die Heizungsanlage hat also weniger verbrannt. Der Betriebsstrom der Heizungsanlage ist aber von 1702 € auf 2348 € gestiegen. Interessant wäre: Ist der Strom dort so viel teurer geworden? Wie wurden der Betriebsstrom bzw. dessen Kosten gemessen oder errechnet?
    • Der Anteil der Warmwasseraufbereitungskosten an den Gesamtkosten wurde mit einer Formel errechnet, die lt. Heizkostenverordnung nur [Zitat:] "in Ausnahmefällen[, wenn] weder die Wärmemenge noch das Volumen des
      verbrauchten Warmwassers gemessen werden können
      ", verwendet werden kann. Interessant wäre: Ist da tatsächlich keinerlei zentraler Warmwasserzähler?

    Nach Ablauf des Staffelvertrages kann die letzte Miete so bleiben oder auch erhöht werde. Sind aber bei der nachfolgenden Mieterhöhung nicht auch die allgemeinen Kriterien des § 557 ff. zu befolgen?


    Natürlich, sofern die Paragraphen nicht durch Vereinbarungen ausgehebelt sind, was ja bei einigen durchaus möglich ist.

    Aber die Berücksichtigung dieser Mieterhöhungsparagraphen des BGBs - und hier gerade der § 557 BGB - ist ja der Normallfall. Warum fragst Du?

    Falls du hier auf BGB § 573 (2) Satz 3 anspielst, dies ist wohl nur in sehr engen Grenzen möglich. Ich glaube, dass es sehr fraglich ist, ob drei zu vermietende Häuser statt zwei wirklich zieht, vor allem, wenn das Haus noch nicht so alt ist. Baufälligkeit oder so wäre vermutlich was anderes.


    Möglich.

    Nur als Ergänzung:
    Der Absatz 2 des §573 BGB zählt Gründe auf, die "insbesonders" als berechtigtes Interesse gelten (und daher als nahezu unstrittig angesehen würden, schätze ich). Doch die Aufzählung sagt nicht, dass nur ausschließlich diese Gründe zugelassen sind.

    Ein berechtigtes Interesse kann also m.E. auch unterhalb der im Paragraphen genannten Messlatte vorliegen.

    Für mich ist das ein klassischer Zahlendreher. Lässt sich ja auch leicht ausrechnen was gemeint war.


    Das sehe ich auch so, gerade wenn die 0,50€/m² als Erhöhung deklariert sind.

    @Ywen
    Kannst dann ja auch mal hier lesen: Schreibfehler im Mietvertrag
    Das trifft zwar nicht genau Deinen Fall, zeigt aber auf, dass Dein Vermieter möglicherweise nicht die allerschlechtesten Chancen haben könnte, die x84,50€ durchzusetzen.

    Individuelle Rechenkünste gehören auf den Müll.
    Da hilft kein rumschwadronieren.


    Meinst Du mich damit oder haben sich unsere Postings nur überschnitten??

    Meine Rechnung und Schlussfolgerung sind sicherlich akzeptabel, denn sie berücksichtigen die vom Threadersteller angegebenen Werte und legen eine "normale" Abrechnung nach Heizkostenverordnung zugrunde. Ob und was tatsächlich in den Nebenkostenabrechnungen auf welche Weise genau berechnet wurde (und was daran wahrscheinlich nicht korrekt ist), werden wir wohl nicht mehr erfahren, da der Threadersteller anscheinend keine Lust hat, beide Abrechnungen (oder zumindest die neuere) einzuscannen.

    Dann solltest Du die Einzelwerte jedes HKV in der Immobilie vom vorherigen Abechnungszeitraum mit dem letzten miteinander vergleichen.


    Hat er ja im Eingansposting getan ...


    Aber das bringt mich gerade zu einer ganz anderen Feststellung:

    Wenn in der Abrechnung 2013/14 eine HKV-Einheit ("Strich") 36 € kostet und 543 Einheiten zu Buche stehen, so ergibt das an Heizwärmeverbrauchskosten 19.548 €. Diese Heizwärmeverbrauchskosten können maximal 70% der Heizwärmegesamtkosten sein. Damit wären die Heizwärmegesamtkosten also 19.548:70x100 = 27.926 €. Das sind schon mehr als die Gesamtkosten von 27.500 €. Und da reden wir noch gar nicht von den Warmwasseraufbereitungskosten, die auch noch in den Gesamtkosten von 27.500 € mit drinstecken müssten ...

    Mit den im Eingangsposting angegebenen Werten wäre eine Abrechung also nicht plausibel ....

    Die Heizung ist abgestellt?? :confused:

    Sind das kleine Heinzelmännchen, die im Keller per Hand Kohle nachschippen müssen und während des Sommers in Urlaub geschickt wurden? Oder ist das eher eine moderne Heizung mit Außenfühler, die selber "weiß", wann sie sich zu aktivieren (oder auch "abzuschalten") hat? Falls letzteres, so sollte das einem Vermieter, der die Heizung für Mietwohnungen ganz abstellt, wohl mal gesagt werden ...

    Mir ist Deine Kritik nicht ganz klar ... sorry. Wenn man 2 Jahresabrechnungen miteinander vergleicht, müssen alle Faktoren einbezogen werden. Im Moment argumentierst Du mit den Gesamtkosten (und den "Verbrauchstrichen" an den Heizkörpern), um Deine Mehrheizkosten zu bewerten. Es gehören aber - wie erwähnt - die Warmwasseraufbereitungskosten auch in die Gesamtkosten mit hinein.

    Um da ein schlüssiges Bild zu gewinnen, muss man beide Abrechnungen mit allen Werten sehen (wie auch von Kolinum schon bemerkt).

    Eine Bestätigung wie: "Oh ja, das hört sich seltsam an, da ist vielleicht was verkehrt", die kann ich Dir vielleicht geben, aber die hilft Dir ja schließlich auch nicht wirklich viel. :)

    Im Moment kann auch noch gar nicht pauschal ausgeschlossen werden, dass vielleicht nicht doch alles durchaus in Ordnung ist.

    Aber wie kann es zu diesen wenigen Strichen kommen? Das sieht so aus, als ob wir übermäßig mehr geheizt hätten.


    :confused: Weniger Striche sehen für mich nach weniger heizen aus.

    Indiziert aber die geringe Anzahl Striche nicht weniger Verbrauch? Wieso sieht man den in den Gesamtkosten nicht?


    Zu "weniger Verbrauch":
    Weniger Heizwärmeverbrauch, ja. In verbundenen Heizungsanlagen wird aber auch Warmwasser gemacht (siehe nächsten Absatz).

    Zu den Gesamtkosten:
    Abgesehen davon, dass die Kosten nicht nur von der Ölmenge, sondern auch vom Ölpreis abhängen, wäre erstmal interessant, wie bei Euch das Warmwasser gemacht wird. Steckt die Warmwasseraufbereitung nicht auch in der Ölmenge (und den Kosten für das Öl) mit drin?

    im Normalfall ja, mit grottenschlechter Schufa und trotz geregelten Einkommen fast unmöglich.


    Ich weiß nicht wie §574 (2) BGB genau auszulegen ist, denn meine Phantasie reicht da für einige Interpretationsspielwiesen aus. Aber wenn tatsächlich und nachweislich die Suche nach einer gleichwertigen Nachfolgewohnung ständig ohne Erfolg bleibt, dann könnte meiner bescheidenen Ansicht nach genau das zu einem Härtefallgrund werden. Oder was könnte der betreffende Absatz in dem Paragraphen denn sonst bedeuten ...?

    Siehe dazu auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haertefall2.htm