Beiträge von AjaxMH

    Meiner Meinung nach ist alles bis auf die Anzahl der Fahrräder unstrittig. Das bedeutet auch, dass wenn ein Fahrradkeller vereinbarungsgemäß vorbehalten ist für in Gebrauch befindliche Fahrräder und Kinderwagen, ein Mieter sich nicht wundern muss, wenn der Vermieter seinen Fahrradträger dort nicht sehen will.

    Zu den Fahhrädern:
    Es ist sicherlich richtig, dass nicht pauschal jeder Mieter unbegrenzt viele Räder unter die Decke hängen kann - weil irgendwann wäre die Bude vielleicht überfüllt. Aber - und hier gebe ich dem Threadersteller recht - in der Hausordnung ist die Anzahl nicht genannt und nicht nach oben begrenzt. Die Hausordnung gehört zum Mietvertrag. Es ist also keine Fahrradanzahl(begrenzung) pro Mieter vereinbart.

    Wenn jetzt der Vermieter eine Begrenzung einführt, so macht er das einseitig. Und das erzeugt mindestens Redebedarf, denn es stellt sich zumindest die Frage, ob diese Begrenzung durch irgendwelche Rechte, Gesetze oder Urteile abgesichert ist. Möglicherweise gibt es dazu ja schon irgendwo ein Urteil, in dem es einem Vermieter pauschal erlaubt wurde, die Hausordnung in so einem Fall einseitig zu ergänzen/verändern. Vielleicht aber auch nicht. (Ich weiß es nicht.)

    Der Mietvertrag und die dazugehörige Hausordung scheint hier also nicht präzise zu sein und lassen (aus meiner Sicht ganz vernünftigerweise) einen Spielraum. Diesen Spielraum kann man meiner bescheidenen Meinung nach sicherlich besser nutzen, als wie der Vermieter das hier gerade versucht. Gerade in Hinblick darauf, dass da eh noch Haken frei sind.

    Das Recht auf x Haken ist im Mietvertrag nicht verankert. Die Beschränkung auf x Haken pro Mieter aber auch nicht. Ich denke, hier hilft nur miteinander reden.

    Man nennt mir in dem Schreiben von den § 559 BGB, der den Vermieter zur Inrechnungstellung solcher Kosten befähigt.


    Ich kann in dem Paragraphen nichts dergleichen finden. Er handelt meiner bescheidenen Meinung nach von der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen und nicht davon, wer welche möglicherweise separat angefallenen Materialkosten (Folien zum Abdecken zum Beispiel) zu tragen hat (... um jetzt nur mal einen der strittigen Kostenfaktoren zu nennen).
    Das liest Du aber selbst doch auch da so heraus, oder etwa nicht?

    Ansonsten wissen nur die Beteiligten, was genau von ihnen bezüglich anstehender Termine und benötigtem Abdeckmaterial miteinander besprochen haben. Sorry, aber was soll man als Leser dazu sagen?

    Wie ist das denn nun genau?

    Der Vermieter hat also einen Stellplatz in einem Parkhaus fest geordert. Der Vermieter weist diesen Stellplatz einer Wohnung fest zu und (zwangs)vermietet den Stellplatz zusammen mit der Wohnung. Der Stellplatz kostet natürlich Gebühr.

    a.) Will jetzt der Vermieter diese Gebühr über die Nebenkosten vom Mieter wieder reinholen?
    b.) Oder soll der Mieter neben der Kaltmiete auch noch gesondert eine Stellplatzgebühr zahlen?
    c.) Oder ist die Stellplatzgebühr in der Kaltmiete eingerechnet?

    So ein Vertrag wie oben geschildert klingt für mich nach c.). Und dann wäre zu der Höhe der Kaution bereits alles gesagt.

    Sollte es b.) sein, so wäre das über einen gesonderten, an den Mietvertrag gekoppelten Stellplatz-Vertrag am sinnvollsten. Dann hätte aber eine Stellplatz-Kaution m.E. nichts im Mietvertrag zu suchen.

    Naja, und über eine Stellplatz-Kaution im Fall von a.) braucht man wohl gar nicht reden.

    Ein interessantes Thema.

    Sie Frage wäre ja auch, ob z.B. die Annahme des Wohnungsschlüssels seitens des Vermieters eine "Anerkenntnis" der Kündigung darstellt. Immerhin hat ein Mieter, der auszieht und die Schlüssel weggibt, m.E. die Sachherrschafft über die Mietsache abgegeben, was er, wenn ich mich nicht irre, zumindest an Dritte normalerweise ja gar nicht dürfte. Ein Vermieter hat m.E. die Sachherrschaft mit den Wohnungsschlüsseln übernommen. Er nutzt seine erlangte Herrschaft ja auch aus, wenn er anfängt zu renovieren.

    Hier sind's ja eh nur Meinungen ... doch beide Punkte (fristlose Kündigung bei alters-/gesundheitsbedingter Umzug und Bedeutung der Schlüsselübernahme) wären es in meinen Augen wert, bei einem Fachanwalt hinterfragt zu werden.

    Im Mietvertrag steht auch ganz klar das ich für die Instandhaltung verantwortlich bin, von daher ging ich davon aus das eine Neuanschaffung Sache vom Vermieter ist.

    Wäre ich Mieter, würde ich das auch so sehen, denn es kann ja nicht angehen, dass ich eine (ich unterstelle jetzt mal) altersschwache Maschine "zur Nutzung" übernehme und, wenn sie dann endlich den Geist aufgibt, sie ersetzen muss. Wenn die Kiste jetzt einen Totalschaden erlitten hat, könnten sich Mieter und Vermieter vielleicht über den Zeitwert unterhalten, den der Mieter möglicherweise zu ersetzen hat.

    Wie aber am Ende ein Richter die im Eingangsposting genannte, in meinen Augen nicht ganz wasserdichte Vereinbarung einschätzen würde, muss hier natürlich in den Sternen stehen bleiben. Ich habe keine Ahnung, wie in der Regel mit solchen Konstellationen umgegangen wird.

    Abgesehen davon hätte ein Vermieter natürlich auch die Möglichkeit, selber für eine leere Wohnung, in der Strom benötigt wird, Strom anzumelden.

    Persönlich würde ich aber allerdings eine "Pi-mal-Daumen"-Abrechnung durchaus akzeptieren, solange während der Renovierung nicht irgendwelche Großverbraucher rund um die Uhr laufen. Salopp und anders ausgedrückt: Über den Stromverbrauch von ein paar Leuchten und Bohrmaschinen muss man sich nicht für Gewalt bis zum Exzess streiten.
    Zudem: Das Pi ist fest definiert, aber vielleicht fällt der Daumen bei der Abrechnung ja auch besonders großzügig aus ...? ;)

    [OFFTopic mal kurz weitergeführt]

    Das ist doch hier keine Wissensdatenbank, wo redundante Informationen als unnötiger Balast zu sehen sind, sondern es ist eine Meinungs- und Kommunikationsplattform, wo manchmal kleinste Nuancen in den Beschreibungen zum besseren Verständnis beitragen können. Zugegeben, manchmal auch zur Verunsicherung ... aber dann ggf. nachzufragen, kostet den Fragesteller (oder den anderen Forenteilnehmern) ja nichts.

    Zudem kann der Fragende - im Gegensatz zu uns "Etwas-mehr-Wissenden" - allermeist nicht erkennen, ob die eine erste Antwort jetzt schon der Weisheit letzter Schluss ist oder sich einfach nur sonst kein Mensch für das Problem interessiert. Für den Fragesteller ist da doch gerade eine gedoppelte Information eines anderen Antwortenden eine gute Bestätigung.

    Und da auch ich z.B. in Sachen Mietrecht niemals auslerne, gilt das auch für mich. Lieber drei mal das gleiche lesen als an einer einzigen Antwort noch Zweifel haben zu müsssen. :)

    (Abgesehen davon passieren "doppelte" Antworten auch immer dann, wenn der Antwortende nicht erst den ganzen Thread liest, sondern direkt sofort auf das Eingangsposting antwortet. Das hat aber gleichzeitig den geschmeidigen Vorteil für den Leser, dass der Antwortende noch völlig unbeeinflusst von anderen bereits gegebenen Antworten seine Meinung kundtut.)

    [OFFTopic OFF]

    Heißt das nicht einfach das 37840 kWh vom gesamten Gebäude für Warmwasser genutzt wurden von insgesamt 81579 kWh? Ich verstehe nicht wo die Korrelation zwischen dem und den hohen Warmwasserkosten ist. Ist das viel?


    Der Anteil der aufgewendeten Energie zur Warmwasseraufbereitung im Haus (die 37840 kWh) beträgt an der aufgewendeten Gesamtenergie (die 81579 kWh) satte 46,38%. In Posting #4 und #6 solltest Du gelesen haben, welche Anteile wir bisher kannten und daher eher für "normal" halten.

    Die Verbindung zu den hohen Warmwasserkosten ist bei so einem hohen Anteil an Warmwasseraufbereitungsenergie eigentlich dann fast logisch:
    Über den Energieanteil für Warmwasser (die 46,38%) wird der Kostenanteil für Warmwasser errechnet. Die Berechnung siehtst Du auf Seite 2/3 im Kasten "Trennung der Gesamtkosten Heizungsanlage in Höhe von 7.823,73 EUR".
    Vom Kostenanteil für Warmwasser werden dann 70% für den Verbrauch gerechnet und die werden dann durch die Gesamtmenge an verbrauchten Warmwasser im Haus geteilt. So kommt man auf den sehr teuren Preis pro Kubikmeter Warmwasser von dort 39,95 €. (Die Berechnung dazu ist auf Seite 1/3 oben.)

    So, diese knapp 40 € hast Du auch in Deinem Eingangsposting angemerkt. Nun solltest Du wissen, wie die rechnerisch entstanden sind. Und nun rechne Dir doch mal selbst den Preis pro Kubikmeter aus, wenn Dein Warmwasseranteil nicht bei 46,38% läge, sondern bei Prozentsätzen wie in Posting #4 und #6 beschrieben.

    Daher wäre es zur Auflösung des Rätsels eben sehr wichtig, woher genau der Vermieter die 37.840 kWh Warmwasseraufbereitungsenergie hat. Sind die errechnet - wenn ja, wie? Oder sind die irgendwo abgelesen. Alles möglich ... weiß hier keiner.

    Persönliche Erfahrungen oder von anderen hast du wohl nicht? :) Mündlich habe ich ja bereits Widerspruch erhoben.


    Ich habe damit keine persönlichen Erfahrungen, nein. Und selbst wenn - den Widerspruch müsstest Du begründen. Ein "Ich hab's auch nicht verstanden, aber die im Forum haben gesagt ..." reicht da nicht. ;)

    Ich persönlich kann Dir nur sagen, was mir an so einer Abrechnung auffällt, und versuchen, Dir beim Verstehen der Abrechnung zu helfen. Das sagt aber nichts darüber aus, ob die Abrechnung tatsächlich richtig oder falsch ist. Sie sieht (nicht nur) für mich erstmal fragwürdig aus.

    Ob Du Deinem Vermieter diese Fragen (und andere, die Dir mittlerweile gekommen sind) stellst und falls ja, ob Du das dann per Widerspruch machst, ist Deine Sache.

    Die Empfehlung, das, wozu auch immer Du Dich entscheidest, dann schriftlich zu machen, kann ich allerdings beruhigt geben. :)

    Lies doch auch mal das hier ganz aufmerksam bis zum Ende durch: Nebenkostenabrechnung: Fristen f

    Auf Seite 1/3 bei den Kaltwasserkosten wundere ich mich darüber, dass mal durch 298,490 m³ und mal durch 229,835 m³ geteilt wird. Vielleicht übersehe ich den Grund ja irgendwo, aber mir ist das nicht plausibel. Doch das nur nebenbei ...

    Interessant wäre aber mal eher, woher auf Seite 2/3 die 37840 kWh für "V = Verbrauch für Warmwasser" herkommen. Es geht - so wie ich das sehe - nirgendwo draus hervor, woher diese Energiemenge kommt. Diese Zahl ist der Grund für den hohen Warmwasseranteil an den Gesamtheizkosten (37840 kWh von 81579 kWh). Ein Vermieter sollte m.E. so etwas erklären können.

    PS: Die Wohnung wird als 72,23 Quadratmeter abgerechnet, dabei steht im Vertrag 72. Ist das legitim?

    Weiß ich nicht.

    Zumal ich denke durch die Dachschrägen wurde nicht ganz Ordnungsgemäß gerechnet, weil die Wohnungen unter uns sind, glaube ich genauso groß (angerechnet), diese haben aber keine Dachschrägen.


    Der "Glaube" hilft da nichts. Um eine anzurechnende Wohnfläche zu berechnen, gibt es mehrer Methoden. Eine davon ist die Wohnflächenverordnung. Es gibt aber auch andere. Je nachdem, wie alt der Mietvertrag ist und/oder ob und welche DIN oder Verordnung dort drin steht, wonach die Fläche berechnet wurde, wird so eine Berechnungsmethode angewandt und bringt die Ergebnisse.

    Sollte ich schriftlich schon einmal Widerspruch einlegen? Weil ich Morgen verreise für längere Zeit.


    Das musst Du selbst entscheiden, befürchte ich.

    Kosten der WW-Aufbereitung sind ein Teil der Gesamtheizkosten. Folglich können die nie und nimmer höher sein als die Gesamtheizkosten.


    Ich weiß, was Du meinst, aber möglicherweise sollen das auf der Abrechnung da schon die Summen für Heizwärme und Warmwasseraufbereitung nach Aufteilung der Gesamtheizkosten darstellen. Die Begriffe "Heizkosten", Heizwärmekosten", "Heizungskosten", etc. werden ja oftmals fröhlich durcheinander gemischt.
    Aber auch dann sind die Warmwasserkosten natürlich viel zu hoch. Sie können normalerweise nicht annähernd gleich hoch sein wie die Heizwärmekosten.

    Ich hab mir mal eine alte Abrechnung rausgesucht, da machen die WW-Kosten knapp 12 % der Gesamtheizkosten aus.


    Ja, je nach Konstellation bringt die Formel auch schon mal an die 17% Warmwasseraufbereitungsanteil. Die alte Heizkostenverordnung von 1989 "verordnete" in Ausnahmefällen übrigens 18%.

    Anbei ein Bild wie die WW-Kosten laut Heizkostenverordnung errechnet werden müssen.


    Sorry, aber nicht "müssen".
    Es gibt lt. Heizkostenverordung auch andere zulässige, manchmal sogar notwendigerweise anzuwendende Berechnungsmethoden. (Ab 2014 muss der Anteil dann normalerweise gemessen werden.) Aber allermeistens geschieht es wohl nach dieser Formel im Anhang, ja. :)

    Aber vielleicht liegt auch nur ganz schlicht ein Tippfehler vor [...]


    Alles möglich und daher würde ich sagen: ....

    Ist es hilfreich wenn ich den Rest der Rechnung einscanne?


    ... Ja, persönliche Daten aber alle ausschwärzen.

    Der Zeitfaktor bei den Heizkosten errechnet sich anteilig nach Gradtagen, nicht nach Kalendertagen. Das sieht in der Abrechnung korrekt aus.

    Zur Erklärung:
    Der Januar ist nach Kalendertagen 31 von 365 Tagen "wert", also rund 8,5% des Jahres.
    Nach Gradtagen ist er aber 170 von 1000 Gradtagen "wert", also 17% des Jahres. Die Gradtagstabelle trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Wintermonaten mehr geheizt werden muss als im Sommer.

    Der Januar ist also für die anteilige Aufteilung z.B. der Grundsteuer genau so "teuer" wie beispielsweise der August, nämlich 31 Kalendertage. Für's Heizen jedoch ist der Januar 12,6 mal so "teuer" wie der August (170 zu 13,48 Gradtagen).

    So kommt es, dass der Zeitraum September bis Dezember bei den Heizkosten mit 390 von 1000 Gradtagen (und nicht mit 4 von 12 Monaten) zu Buche schlägt.

    Zu den Wasserkosten müsste der Vermieter mehr sagen können, wie und wodraus die sich bilden. Rund 40 € pro Kubikmeter erscheint mir auch reichlich viel.

    Somit entfällt ja die verkürzte Kündigungsfrist bis zum 15. eines Monats. Soweit liege ich da richtig oder?


    Sehe ich auch so.

    Unser Mitbewohner (Hauptmieter) hat in unseren Untermietvertrag unter dem Paragraph Mietzeit und Kündigung geschrieben: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Diese Klausel ist doch nicht rechtens oder? Da die Mietzeit unbefristet ist und die Zimmer unmöbliert vermietet wurden, liege ich da richtig oder?


    Offen gestanden verstehe ich nicht einmal, was die Klausel eigentlich ausdrücken soll. :rolleyes:

    So wie ich das aufgrund Deiner Beschreibung verstehe, gilt die normale Kündigungsfrist nach § 573c (1) BGB bei Euch. Nimmt der Vermieter sein m.E. hier bestehendes Recht zur sog. erleichterten Kündigung nach § 573a (2) BGB wahr, so verlängert die Frist sich sogar noch. In den betreffenden Paragraphen sind anderslautende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters für unzulässig erklärt.

    Du schreibst, Ihr habt dem Vormieter die Zusage gegeben. Meiner Ansicht nach reicht das nicht. Die genauen Wortlaute und warum nun der Vermieter anscheinend ja der Ansicht ist, diese Zusage verwerten zu können, kann ich Dir natürlich aus der Forenferne nicht sicher sagen. Das muss Dir klar sein.

    Oder sagen wir es nochmal anders: Wenn der Vormieter sich deutlich als Bevollmächtigter des Vermieters ausgegeben hat und Ihr ihn auch als solchen anerkannt hattet, könnte das Bild auch anders aussehen. Aber selbst dann hättet Ihr ja noch keinen Vertrag, zu dem ja immer (mindestens) 2 Parteien gehören.

    "Sich um die Besichtigungen kümmern" klingt logisch, solange der Vormieter da noch drin wohnt. Aber Du hast von "sollen Bewerbung schreiben" und "in näherer Auswahl befinden" geschrieben. Sowas bespricht man nicht mit dem Vormieter.

    Aber zurück zur entscheidenden Frage:
    Ihr habt also keine Vereinbarung mit dem Vermieter. So deute ich jedenfalls Deine Antwort. Aufgrund welches Vertrages solltet Ihr denn dann bitteschön zahlen müssen? :confused:

    So wie es sich für mich anhört, kann man dem Vermieter nur freundlich und gelassen viel Spaß wünschen bei der Klage auf Mietzahlung.

    Zum einen: Ich verstehe überhaupt nicht, was Ihr da alles mit dem Vormieter veranstaltet habt. Was hat der Euch zu interessieren?
    Zum anderen: Habt Ihr irgendwo beim Vermieter etwas zugesagt oder gar unterschrieben? Gab es eine mündliche oder gar schriftliche Übereinkunft, also eine Vereinbarung, also einen Vertrag?

    @Banane
    Versuche mal, die Zitatfunktion korrekt zu nutzen, bitte.


    Heizkosten zähle ich zu den Betriebskosten und die haben einen anderen Abrechnungszeitraum, nämlich 1.10-30.9.
    des nächsten Jahres.


    :confused:
    Dass Begriffe wie Neben- und Betriebskosten manchmal verschwimmen und im Prinzip dasselbe darstelllen, ist aber schon klar, oder? Oder kennst Du im Wohnraum-Mietrecht eine gültige "Nebenkostenverordnung"?

    Und Du hast also bei Dir 2 getrennte Abrechnungen? Eine für Heizkosten und eine für andere Dinge? Seltsames Konstrukt ...

    Ich glaube, der Threadersteller möchte gar keinen Anspruch drauf haben, sondern das Internet nicht abnehmen und damit 15 € mehr zahlen müssen.


    Deutscher Sprach, schwerer Sprach ... :rolleyes:

    Nochmal:
    Ich glaube, der Threadersteller möchte gar keinen Anspruch drauf haben, sondern das Internet nicht abnehmen müssen und damit auch keine 15 € zusätzlich zahlen müssen.