Meiner Meinung nach ist alles bis auf die Anzahl der Fahrräder unstrittig. Das bedeutet auch, dass wenn ein Fahrradkeller vereinbarungsgemäß vorbehalten ist für in Gebrauch befindliche Fahrräder und Kinderwagen, ein Mieter sich nicht wundern muss, wenn der Vermieter seinen Fahrradträger dort nicht sehen will.
Zu den Fahhrädern:
Es ist sicherlich richtig, dass nicht pauschal jeder Mieter unbegrenzt viele Räder unter die Decke hängen kann - weil irgendwann wäre die Bude vielleicht überfüllt. Aber - und hier gebe ich dem Threadersteller recht - in der Hausordnung ist die Anzahl nicht genannt und nicht nach oben begrenzt. Die Hausordnung gehört zum Mietvertrag. Es ist also keine Fahrradanzahl(begrenzung) pro Mieter vereinbart.
Wenn jetzt der Vermieter eine Begrenzung einführt, so macht er das einseitig. Und das erzeugt mindestens Redebedarf, denn es stellt sich zumindest die Frage, ob diese Begrenzung durch irgendwelche Rechte, Gesetze oder Urteile abgesichert ist. Möglicherweise gibt es dazu ja schon irgendwo ein Urteil, in dem es einem Vermieter pauschal erlaubt wurde, die Hausordnung in so einem Fall einseitig zu ergänzen/verändern. Vielleicht aber auch nicht. (Ich weiß es nicht.)
Der Mietvertrag und die dazugehörige Hausordung scheint hier also nicht präzise zu sein und lassen (aus meiner Sicht ganz vernünftigerweise) einen Spielraum. Diesen Spielraum kann man meiner bescheidenen Meinung nach sicherlich besser nutzen, als wie der Vermieter das hier gerade versucht. Gerade in Hinblick darauf, dass da eh noch Haken frei sind.
Das Recht auf x Haken ist im Mietvertrag nicht verankert. Die Beschränkung auf x Haken pro Mieter aber auch nicht. Ich denke, hier hilft nur miteinander reden.