Beiträge von Waldmops

    Hallo ingeburg1957,
    ich empfehle dir zusätzlich zu den genannten Beratungsstellen noch die Suche bei Wohnungsbaugenossenschaften. Manche von denen haben barrierefreie Wohnungen speziell für deinen Fall im Sortiment zu normalen Mietpreisen. Desweiteren kannst du dich dort auch dann auf Wartelisten setzen lassen.

    Einen ersten Überblick über die verschiedenen Genossenschaften findest du hier: Wohnungsbaugenossenschaften :: Home

    Hallo Helldiver,
    meine Meinung ist das man besser nicht unterschreiben sollte, auch wenn die Klausel ungültig zu sein scheint. Die Lebensumstände von Studenten ändern sich meist doch sehr schnell, beispielsweise durch ne neue Freundin zu der man ziehen will oder nen Auslands-Semester usw.

    Wenn dann urplötzlich einer von den dreien ausziehen will gibt es dann Knatsch mit dem Vermieter weil er anscheinend längerfristige Bewohner haben will, auch wenn er anscheinend im Unrecht ist.
    Dies ist nicht gerade vorteilhaft weil man ja noch die Wohnung zurückgeben muss und dann der stinkige VM wohl sehr genau nach Schäden an der Wohnung schauen wird oder die Kaution unnötig lange zurückhalt.

    Das kann dann für mietrechtlich unbewanderte Studenten ziemlich nach hinten losgehen und man muss meist Lehrgeld zahlen (eigene Erfahrung).
    Sucht euch als Studenten besser eine Wohnung mit Vermieter der schon Erfahrung mit WGs hat oder schaut mal beim Studentenwerkm, da kann man auch Mehrzimmerwohnungen als WG anmieten.

    Hallo DJMiro,

    Zitat

    na wir möchten das ganze Haus als EFH haben. Der Kurzmieter hat doch eh nur eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Selbst wenn wir weiter vermieten würden oder nicht?
    Der Langzeitmieter hat doch auch keine Chance außer des Abwartens bis die 9 Monate vorbei sind im schlechtesten Falle oder?

    ohne die weiteren Umstände zu kennen, bin ich auch der Meinung das es schwer werden wird gleich zwei Mieter auf einmal wegen Eigenbedarf zu kündigen. Die Kündigungsfristen spielen da eher eine untergeordnete Rolle, sondern die Begründung der Kündigung(en).
    Wie willst du denn glaubhaft machen das du das komplette Haus alleinig für deine Zwecke brauchst?
    Die Begründung muss konkret und nachvollziehbar sein denn "Ich und meine Freundin wollen das komplette Haus für uns alleine" sind nicht ausreichend.
    Da bist du auf die Mitarbeit der Mieter angewiesen und es könnte auch durchaus dazu kommen, dass sie (berechtigt) Ausgleichszahlungen haben wollen.

    Edit: Leipziger war wohl schneller... :)

    Hallo Effi,

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    Muss ich als Tochter dann noch renovieren, wenn der Vermieter ohnehin alles für sich selber neu gestaltet und für seine Zwecke modernisiert?

    Besprich dies am Besten mit deinem Vermieter, niemand hier kann dir genau sagen was er damit vorhat. Begehe mit ihm zusammen vorher am Besten die Wohnung und fixiert schriftlich was zu tun ist und was nicht. Übergabeprotokoll beim Auszug nicht vergessen.
    Wenn er wirklich dort neu umgestalten will, kann man sich da sicherlich einig werden.

    Im Allgemeinen ist es aber so da der Zustand der Wohnung entscheidend ist ob renoviert werden muss oder nicht. Das bedeutet das sie bei Rückgabe weitervermietbar sein muss. Wie es da bei dir aussieht kann keiner so recht sagen. Deswegen rechtzeitig mit dem VM in Kontakt treten. Nur weil er gesagt hat das er renovieren will bedeutet das nicht, dass es dich vor einer eventuellen Renovierungspflicht befreit. Wenn du da absolute Sicherheit willst, lass es dir schriftlich geben das du nicht bei Auszug renovieren musst.

    Grüße

    Hallo Schlumpfine,
    dir sollte klar sein, dass nach Abschluss des Mietvertrages der Vermieter und nicht der Makler dein Ansprechpartner für Angelegenheiten betreffend der Wohnung ist. Sowas kann gut gehen, muss aber nicht unbedingt.
    Nur weil der Makler nett und freundlich ist, heisst das nicht immer das dies auch auf den Vermieter zutrifft. Deshalb sehe ich Makler immer sehr kritisch an, weil dadurch der Erstkontakt zum Vermieter wegfällt und man sich kein richtiges Bild von ihm machen kann.
    Gute Vermieter arbeiten in meinen Augen auch meist ohne Makler, weil sie auch daran interessiert sind wer da denn überhaupt in die Wohnung einzieht.

    Schlechte Makler neigen zudem dazu leere Versprechungen zu machen, welche später nicht mehr eingehalten werden, dafür können sie meist auch nicht haftbar gemacht werden. Deshalb denke unbedingt daran bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll anzufertigen, bei dem alle bereits vorhandenen Schäden aufgelistet sind und evtl. ausstehende Arbeiten durch den Vermieter vermerkt sind. Mündliche Vereinbarungen haben immer eine schlechte Beweiskraft (auch mit Zeugen) und beschwören meist Ärger hinauf.

    Zitat

    Auch deutsch sollten Sie sein.


    Nicht unbedingt, ich habe mal einen Vermieter gehabt, bei dem auch EU-Bürger willkommen sind. Die sind ihm sogar manchmal lieber weil sie im Gegensatz zu deutschen Mietern nicht wegen jedem Kleinmist gleich die Miete mindern oder fristlos kündigen wollen.

    Nur meine bescheidene Meinung dazu...

    Hallo teibnepa,

    Zitat

    Ich werde nun nach knapp 2 Jahren dort ausziehen und soll nun Wände und Decken streichen.
    Weder die Wände noch Decke sind irgendwie dreckig oder vergilbt. Ich habe meist nur von Montag bis Freitag dort gewohnt und auch nur während der Vorlesungszeit.

    Auch 5 Tage pro Woche und das über 2 Jahre können reichen um eine Wohnung sichtbar abzuwohnen. (Auch ohne rauchen)
    Tipp: Vereinbare einen Termin zur Vorabnahme mit dem Hausmeister, wo er sich schonmal alles anschaut. Er kann dir sicher zuverlässig Auskunft geben was noch zu tun ist.
    Das hebelt aber nicht die Klausel zum Streichen der Wohnung aus.

    Zitat

    Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, nach nicht einmal 2 vollen Jahren alles neu zu streichen, zumal der restliche Zustand des Appartements nicht gerade der Beste ist. (Boden hat Flecken ohne Ende, am Schreibtisch fehlt eine Schublade, Bad ist sehr alt)


    Ich hoffe das die aufgelisteten Schäden im Übergabeprotokoll zum Einzug vermerkt worden sind. Ansonsten kann der Vermieter Nachbesserung verlangen, denn dann bist du in der Beweispflicht um zu zeigen das die Schäden bereits zum Einzug da waren.
    Solche Themen sollten auch bereits bei der Vorabnahme angesprochen werden, um frühzeitig reagieren zu können.

    Zitat

    Das Zimmer muss einschließlich der Decke mit der Farbe "Alpina Weiß" deckend weiß gestrichen werden.


    Hier nur meine Meinung: Weiß streichen ja, aber eine Vorschrift zur Benutzung der Farbe eines best. Herstellers halte ich etwas weit hergeholt. Farben anderer Hersteller können das Gleiche leisten für weniger Geld, insbesondere wenn die Wände nicht zu stark vergilbt sind.

    So am Rande: Du wirst wohl ums streichen nicht herum kommen, also dann besser Zähne zusammenbeißen und durch... Ich gehe mal erfahrungsgemäß davon aus das die Studentenwohnung nicht gerade riesig ist. Schnapp dir nen paar Kumpels und nen Kasten Bier und ihr habt das Streichen innerhalb von einem Tag erledigt. Zusammen machts mehr Spaß und ist schnell erledigt. :D
    Mach alles gut sauber und die Wohnheimverwaltung wird dann bestimmt nichts zu beanstanden haben.
    Wenn es dann zu Übergabe kommt, lass dir alles schriftlich im Übergabeprotokoll festhalten damit alle Ungereimtheiten ausgeräumt sind.

    An eurer Stelle würde ich die Mietschulden + weitere angefallene Kosten begleichen und besser umziehen. Das Verhältnis mit dem Vermieter bzw. dessen Anwalt ist zerrüttet und wird bestimmt nicht besser...

    Gab es denn eine Gerichtsverhandlung? Ich würde euch dringenst zu einem Anwalt raten sofern nicht schon einer besorgt wurde. Wenn eine Zwangsräumung ansteht wurde anscheinend vieles verschlafen was jetzt nicht mehr nachholbar ist.

    Desweiteren eine ergänzende Anmerkung: Prüft bei der nächsten Anmietung eure finanzielle Situation genauer. Sich einfach auf das Bafoeg-Amt zu verlassen ist nicht gerade schlau und den Vermieter interessiert sowas berechtigterweise nicht, der will pünktlich sein Geld.
    Nur weil kein Boafoeg kommt berechtigt euch das nicht keine Miete zu zahlen. Stattdessen sind alternative Geldquellen gefragt.
    Was ist mit Nebenjobs? Als Student bekommt man immer einen.
    Schonmal an einen KfW-Studienkredit gedacht? Den bekommt man auch ohne Einkommensnachweise usw...
    Das mit dem Bafoeg-Amt halte ich daher milde gesagt für eine faule Ausrede.

    Wenn deine Fenster aus jeweils einem Fenster innen und außen mit Zwischenraum bestehen, so wie sie häufig in Altbauten anzutreffen sind, hab ich nen Tip: Schneid dir aus einer alten Schaumstoffmatratze breite Streifen aus und leg sie in den Zwischenraum so das sie den Rahmen unten abdichten. Die kannst du dann beim Lüften einfach zur Seite packen.
    Das hilft etwas, ansonsten haben die Vorposter alles gesagt.

    zu 1: Ich würd sagen das das Begehren in der Form ungültig ist. Für eine Mieterhöhung per Mietspiegel sollte ein qualifizierter Mietspiegel vorgelegt werden. Dieser sollte laut Wiki wissenschaftlich erarbeitet sein und von Gemeinde, Mieterverein usw. anerkannt sein.
    Beispiel dafür: http://www.pro-wohnen.de/Mietspiegel-Mi…ng-Muenchen.pdf

    Mit dem Hinweis im Immonet-Mietspiegel sagen sie ja auch das nur Daten von "Immonet-Wohnungen" ausgewertet wurden. Ich nehme mal aber an das die Vermieter in Großostheim nicht nur über Immonet inserieren. Das würde m.E. vor Gericht nie standhalten.

    2: Hier hast du eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
    - du sagst einfach nichts und lässt die Frist verstreichen, dann kann es passieren das er dich verklagt
    - du widersprichst und er bessert nach mit den 3 Wohnungen die du erwähnt hast

    Ich würde die die zweite Variante bevorzugen, ist stressfreier und am Ende kommt es eh aufs gleiche raus.

    3. Kündigen kannst du dann nach § 561 BGB oder halt zustimmen.


    Hier sind ja auch Leute vom Fach unterwegs,

    Auch wenn es nicht so richtig zum Thema passt: Der § 13 zur Haftungsbeschränkung ist auch hinfällig oder? Soweit ich weiß kann sich ein Mieter schwer gegen Schäden versichern, die wegen des Zustandes vom Haus zurückzuführen sind. In meiner Hausratversicherung wird sowas auch ausgeschlossen und ich kann mir denken das dies bei den anderen auch so ist...

    Lass es lieber, die wollen das du Geld für etwas im Vorraus überweist was du garnicht gesehen hast. Es ist nicht ratsam eine Wohnungsbesichtigung erst nach Überweisung von Geld zu machen. (Auch wenn du sie auf Fotos gesehen hast)

    Zitat

    If you don't like the apartment by any plausible reasons , the agent will give


    Du kriegst zwar eine 48h Frist eingeräumt zum Entscheiden ob du die Bude nimmst, kannst sie aber erst nach Nennung von "plausiblen" Gründen ablehnen. Klingt für mich so als wäre man da schon einen Vertrag eingegangen und kommt bei Nichtgefallen der Wohnung nicht mehr raus...

    Desweiteren sollst du persönliche Informationen über das Internet weitergeben, den du im Grunde garnicht kennst.
    Der ganze Vorgang dort ist ziemlich undurchsichtig und das ganze geht über irgendwelche dubiosen Firmen (European Real Estate, Real Estate European-Property Company service) die niemand so richtig kennt.

    Ich hab auch meine Zweifel das ein in Griechenland ansässiger Vermieter angemessen reagiert wenn z.B. Reparaturen anstehen usw.
    Was machstn wenn ne Wasserleitung platzt?

    Ziemlich komisch das Ganze, machs lieber nicht und such dir nen lokalen Vermieter, denn das stinkt nach Abzocke.

    Zum Thema besenrein: Mietrecht : Bedeutung des Begriffes"Besenrein"
    Aus Erfahrung kann ich dir sagen das eine gut gereinigte Wohnung immer förderlich für eine gute Wohnungsübergabe sind und dem Vermieter dann weniger Angriffsfläche bieten. Es könnte sich also lohnen...

    Beim Tapete entfernen ist es etwas schwieriger da hier wichtig ist wie die Klausel zum Tapete entfernen dort verankert ist. Wenn es eine Individualvereinbarung ist, dann ist sie gültig. Wenn es formularvertraglich vereinbart wurde dann nicht.
    Bettiii steht das wirklich so im Mietvertrag wie du es geschrieben hast? Steht die Klausel einfach so im MV oder unter der Rubrik "Individualvereinbarungen"?

    Die Möbel in der Wohnung sind nur zu einem bestimmten Zeitraum entliehen und gehen nicht in dein Eigentum über. Ergo musst du dich dann auch danach richten was der VM dazu vorschreibt. Wenn du dann die Möbel einfach so ausbaust und irgendwo zwischenlagerst kommt das einem Diebstahl gleich wenn der VM seine Zustimmung dazu nicht gegeben hat, was der VM jetzt schriftlich geäußert hat.

    Zu deinem Problem mit der Matratze: Es gibt sogenannte Matratzenschoner zu kaufen, welche gegen Rückenschmerzen helfen und die man einfach über die Matratze ziehen kann. Gleich die ganze Matratze umzutauschen ist mit Kanonen auf Spatzen schießen.
    Naja und zu dem Fernseher kann ich nur sagen, dass es ja wohl kein Beinbruch sein sollte für 4 Monate auf "HD-TV" zu verzichten oder?

    Puh da hat euch der VM ziemlich über den Nuckel gezogen. Wenn in eurem Mietvertrag nur Hängeschränke ausgewiesen sind, dann hat der VM auch das Recht darauf die EBK rauszunehmen.
    Was der Makler euch da mündlich versprochen hat spielt keine Rolle, es zählt nur schwarz auf weiss.
    Habt ihr euch den Vertrag bei Unterzeichnung nicht durchgelesen? Dies bedeutet das der Mietvertrag so erstmal rechtens ist, da spielt es erstmal auch keine Rolle was da vorher beworben wurde egal von wem.

    Das bedeutet erstmal das ihr auch nicht einfach so aus dem Vertrag aussteigen könnt, da ihr ja schon unterschrieben habt. Das Recht zu kündigen habt ihr natürlich, aber nur mit der gesetzlichen 3-Monatsfrist. Solange müsst ihr halt Miete zahlen.

    Das der Makler da wohl Mist gebaut hat gehört wohl eher ins Zivilrecht. (korrigiert mich wenn ich falsch liege)
    Auch die schriftliche Bestätigung von deinem Makler ist meiner Meinung nach wertlos, da sie nur auf Hören-Sagen beruht und der Makler nichts mit eurem Mietverhältnis an sich zu tun hat.
    Seine Zuständigkeit endet eindeutig nach Unterschreiben des Vertrages und dein jetziger Ansprechpartner ist dein Vermieter.
    Euch wird wohl nichts anderes übrig bleiben als den Vertrag zu erfüllen, denn das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags sehe ich hier auch nicht.

    Für die Rückzahlung der Provision seh ich auch eher schwarz weil die Provision fällig wird beim Zustandekommen eines (gültigen) Mietvertrages und das ist ja hier geschehen. Falls du doch deinen Makler an den Kragen willst dann schau in das WoVermG rein, ich kann da zu deinem Fall nichts entdecken was dir helfen würde.

    2. gleich mal den Rest der Welt maßregeln zu müssen.


    Wer im Glashaus sitzt, .... :rolleyes:
    Immer nur mit dem Finger auf andere zeigen und sich nicht selber prüfen zeugt auch nicht gerade von einem Profi.
    Ansonsten gehe ich da voll mit AjaxMH mit.

    kleiner Tipp noch am Rande an den Threadstarter: Falls es zur Schlüsselübergabe kommen sollte, dann unbedingt das schriftlich mit Datum festhalten.(Übergabeprotokoll anfertigen) Würd mich nicht wundern wenn der VM da noch auf dumme Gedanken kommt...

    Um nochmal auf Hombels Punkt 1 zurüch zu kommen:
    Ich kann da beim besten Willen keinen Fehlerstromschutzschalter entdecken, sondern nur Überstromschutzeinrichtungen (Sicherungen).
    FIs sind meist etwas breiter und haben zusätzlich zum Schalter noch einen kleinen Knopf für Testauslösungen.
    So in etwa sieht ein FI aus: IMG_20140720_125323.jpg
    Falls ich was übersehen habe, dann sorry. In dem Zählerschrank sind nur Sicherungen drinne und im Wohnungsverteiler auch, soweit ich das sehen kann.
    Dein VM hat aber wie schon richtig bemerkt keine Pflicht zur Nachrüstung eines FIs wenn das Gebäude unter Bestandsschutz fällt was bei dem Alter des Gebäudes durchaus hinkommen könnte.
    Was mir sauer aufstößt ist, das du selber den E-Check Aufkleber anbringen solltest den du vom VM oder irgendjemanden bekommen hast. Sowas darf normalerweise nur der Prüfer machen der die Elektroanlage geprüft hat! Hat sich dir jemand als Elektriker zu erkennen gegeben? Frag doch mal nach dem Prüfprotokoll von der Elektroanlage...

    Quatsch! So wie du geschrieben hast, ist dein Zimmer unter aller Sau, oder anders gesagt, die Schäden an den Tapeten stellen den Tatbestand der Sachbeschädigung dar. Da spielt es auch keine Rolle, wie lange du da gewohnt hast. Wenn du beim Einzug nichts vereinbart hast, ist es jetzt dein Problem, zu beweisen, dass das Zimmer von Anfang an so ausgesehen hat.

    Falsch, wenn keine Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt wurden, so muss der Vermieter die Suppe selbst auslöffeln. Ergo, der Junge brauchte garnix machen außer fegen. Wenn der VM (oder die schlaue Tochter) zu dumm ist sowas wirksam im Vertrag zu vereinbaren, so müssen sie jetzt halt Lehrgeld zahlen.
    Und weil du ja die Schäden als Sachbeschädigung einstufen willst rate ich dir mal Az. VIII ARZ 9/8 vom BGH durchzulesen was so alles als Schönheitsreparatur angesehen wird.
    Erst wenn der Student nen Loch in die Wand haut o.Ä. ist es Sachbeschädigung.

    Ich verweise mal sportlich noch auf BGB 535 und 538.

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