Beiträge von Rasurel

    Doc_Schnaggls:


    "Die Feuerwehr hier als Schadensverursacher hinzustellen ist Blödsinn"
    - Woher kam denn das Löschwasser?


    Hm, wen empfiehlst Du denn dann als nächsten Ansprechpartner? Vermutlich kam das Löschwasser aus einem Hydranten - ist dann vielleicht auch noch das städtische Wasserwerk haftbar?



    - Der Geschädigte wird von der FW sicherlich für ihn weiterhelfende Auskünfte erhalten. Soweit mein Kenntnisstand durch einen Bekannten FW-Angestellten.


    Siehe dazu den letzten Beitrag des TE...


    Es auch ein Zeichen von Größe, wenn man zugeben kann, dass man sich geirrt hat - das aus dem Hut zaubern von noch abstruseren Argumentatinsversuchen macht es nicht wirklich besser.


    Offenbar bin ich ja nicht der Einzige, dem dieses Verhalten in den letzten Tagen auffällt - siehe diverse andere Threads.


    Man könnte ja direkt versucht sein, auf das bekannte Zitat von Dieter Nuhr zu verweisen: "Wenn man keine Ahnung hat...
    (Den Rest spare ich mir hier.)

    Ich soll meine Worte zügeln? Liest Du eigentlich manchmal Deine "Beiträge"?


    Die Feuerwehr hier als Schadensverursacher hinzustellen ist Blödsinn - nicht mehr und nicht weniger.


    Wenn Du von Versicherungsrecht wenig Ahnung hast (mal ganz vorsichtig ausgedrückt) wäre etwas Zurückhaltung mit Sicherheit sinnvoller, als einem Hilfesuchenden, der sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befindet, mit derartig unfundierten Vorschlägen zu "beglücken".


    Zudem habe ich noch keine Feuerwehr "kennengelernt", die selbst, wogegen auch immer, versichert ist. Wenn schon, dann wäre hier höchstens die Stadt oder Gemeinde als Träger der Feuerwehr als Ansprechpartner zu nennen.


    Auf die anderen "Einlassungen" gehe ich erst gar nicht ein - dafür ist mir meine Zeit zu schade.


    Dhood123: Manche "Ratschläge" sollten mit größter Vorsicht & gesundem Menschenverstand betrachtet werden. Viele "Beiträge" allein sind nicht zwingend ein Zeichen von Kompetenz.

    Mit "Deals" hat die Feuerwehr nichts zu tun. Dir ist durch deren Einsatz ein Schaden entstanden, also solltest Du Dich an diese wenden zwecks Schadenersatz.


    Hallo,


    ich habe noch selten einen solchen Blödsinn gelesen.


    Berny: Wenn Du Dir eine Beule ins Auto fährst, rufts Du dann auch den Deutschen Wetterdienst an und beschwerst Dich über das Glatteis?


    Warum sollte der Geschädigte denn bei der Feuerwehr anrufen?


    Ansprechpartner ist hier entweder sein Vermieter oder eben die Versicherung, die den Brandschaden reguliert - Klären sollte er das am besten mit der Hausverwaltung, wenn sich der Vermieter so dämlich anstellt.


    Ohne Worte...

    Mit "Deals" hat die Feuerwehr nichts zu tun. Dir ist durch deren Einsatz ein Schaden entstanden, also solltest Du Dich an diese wenden zwecks Schadenersatz.


    Hallo,


    ich habe noch selten einen solchen Blödsinn gelesen.


    Berny: Wenn Du Dir eine Beule ins Auto fährst, rufts Du dann auch den Deutschen Wetterdienst an und beschwerst Dich über das Glatteis?


    Warum sollte der Geschädigte denn bei der Feuerwehr anrufen?


    Ansprechpartner ist hier entweder sein Vermieter oder eben die Versicherung, die den Brandschaden reguliert - Klären sollte er das am besten mit der Hausverwaltung, wenn sich der Vermieter so dähmlich anstellt.


    Ohne Worte...

    Hallo,


    naja, Kanalgeruch kann ja im Normalfall nur aus Abflußrohren kommen.


    Nutzt Du alle Entwässerungsmöglichkeiten in Deinem Bad regelmäßig?


    Oder gibt es eventuell eine ungenutze Badewanne, einen ungenutzten Abfluss im Boden oder auch einen ungenutzten Abwasseranschluß für eine Waschmaschine?


    Falls so ein ungenutzter Abwasseranschluß vorhanden sein sollte, solltest Du einfach mal ein paar Liter Wasser dort reinkippen, damit füllt sich der Siphon (der als Geruchsverschluß dient) wieder mit Wasser und alles ist gut.


    Dieses Befüllen ist immer dann nötig, wenn ein Abwasseranschluß kaum genutzt wird und das Wasser darin mit der Zeit verdunstet.


    Grüße,


    DS

    Das versteht man ja auch. Aber warum soll ich lt. deinen Vorschlag auf freiwillger Basis etwas zusätzlich vorrauszahlen? Man bezahlt ja schon reichlich HK VZ.


    Relativ einfach.


    Wenn Dir die Sicherheit eines vollen Öltanks wichtig ist, kannst Du diesen Weg gehen, sofern der Vermieter darauf eingeht.


    Du erwartest ja auch von Deinem Vermieter, dass er den Geldbeutel aufmacht und für seine Mieter in Vorleistung geht obwohl er die Zahlungen von den Mietern erst im nachhinein über die NK VZ bekommt.


    Ansonsten bleibt es wie es ist und der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass immer ausreichend Öl da ist. Ob er das mit einer kompletten Tankfüllung oder (leicht übertrieben) monatlichen Teilfüllungen tut ist aber ganz allein seine Entscheidung.


    Das ist auch nicht die Lösung. Eine Unterbrechung der Vorsorgung sollte ja vermieden werden. Also hat der VM auch dafür zu sorgen, das eine Unterbrechung nicht eintritt oder?


    Naja, der vermieter ist schon verpflichtet, für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser zu sorgen.


    Allerdings kann dem Vermieter nicht vorgeschrieben werden, dass er den Tank bis oben füllt - er hat genauso das Recht, mehrfach kleinere Mengen zu tanken.


    Ein Öltank zu füllen übersteigt heute leider auch bei vielen Vermietern die finanziellen Kapazitäten - daher mein Vorschlag mit der Beteiligung des Mieters auf freiwilliger Basis.

    Gab es denn schon konkrete Ausfälle der Heizungsanlage, die durch Heizölmangel ausgelöst wurden?


    Bisher ist mir kein Gesetz bekannt, das den Vermieter zwingt, den Heizöltank bis Oberkante zu füllen. Das ist ja auch ein nicht ganz unerheblicher Betrag, den der Vermieter dann vorstrecken müsste.


    Biete doch Deinem Vermieter an, Dich an der nächsten Füllung auch vorab zu beteiligen (Verrechnung dann über die NK-Abrechnung), wenn Dir das so wichtig ist.


    Grüße,


    DS


    Da ich auf dem Dachboden einen Teil meiner Möbel lagere hat er es jetzt darauf abgesehen.
    Bisher war es auch nie ein Problem, da der Dachboden für nichts genutzt wurde. Vertraglich ist der Dachboden nur im Zusammenhang mit dem dortigen Wäscheaufhängen erwähnt.
    Jetzt die Frage: Darf er einfach meine Sachen wegschmeißen? Welche Rechte habe ich als Mieter?


    Du schreibst ja selbst, dass der Dachboden, laut Mitvertrag, zum Wäscheaufhängen genutzt werden kann.


    Von der Lagerung von Möbeln steht da nichts - insofern hat der Vermieter nun, völlig zurecht, die Räumung angeordnet.


    Ich würde Dir dringend empfehlen, den Dachboden zu räumen.


    Zudem wäre hier ein Fachanwalt für Mietrecht angebracht - auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich bestimmt nicht verlassen - die dort vorhandenen juristischen Kenntnisse sind manchmal von mehr als zweifelhafter Qualtität.


    Verträge sind einzuhalten - und zwar von beiden Seiten.


    Auf der einen Seite zahlst Du keine Miete mehr, auf der anderen Seite erwartest Du aber, dass der Vermieter diverse Eskapaden (Möbellagerung auf dem Dachboden, längere Nutzung der Wohnung als im Vertrag vereinbart,...) einfach hinnimmt.


    Finde den Fehler...

    Hallo,


    so ganz optimal ist die Lösung gedämmtes Dach im Spitzboden ohne Heizung und ohne regelmäßige Lüftung (da der Raum nicht regelmäßig benutzt wird) allein baulich sicher nicht.


    Bei dieser "Konfiguration" ist Schimmel quasi vorprogrammiert, sogar wenn dort keine Feuchtigkeit durch das Trocknen von Wäsche o.ä. eingebracht wird. Allein die geänderte Feuchtigkeitsspeicherung der Luft bei Änderung der Temperatur reicht aus, dass sich die Feuchtigkeit um den kältesten Punkt (Dachfenster) herum niederschlägt und zu Schimmel führt.


    Aus diesem Grund wird bei Neubauten, bei denen der Spitzboden nur als Lagerfläche dienen soll, üblicherweise die Zwischendecke und nicht das Dach gedämmt, sowie im Dach Lüfterziegel verbaut.


    In Eurem Fall hilft da (leider) wirklich nur regelmäßiges Lüften, sonst ist der nächste Schimmelbefall nur eine Frage der Zeit.


    Ich würde diese Problematik mal mit Eurem Vermieter ansprechen - schließlich hat er den Bock geschossen und durch die Dämmung des Spitzbodens ohne Heizung und ohne Zwangsbelüftung ja erst die Grundlage für den Schimmelbefall geschaffen.


    Grüße,


    Dirk


    Im MV steht sie benannt als als Mietvermietet : 1 Stellplatz dann ist sie mitvermietet.


    Und genau das kann den bisherigen Äußerungen nicht eindeutig entnommen werden.


    Vermietet oder Nutzungsrecht - das sollte geklärt werden.


    Unabhängig davon bleibe ich bei meiner Meinung, dass der Mieter hier kein Hausverbot für die, gemeinschaftlich durch mehrere Personen genutzte, Garage aussprechen kann.

    Der Mieter kann sehr wohl dem Eigentümer gegenüber ein Hausverbot (EFH) oder Wohnungsverbot erteilen. Er kann diesen bei Weigerung, sogar mit Hilfe der Polizei vom Grundstück/ aus der Wohnung entfernen lassen


    Das ist richtig - siehe Beitrag #20


    In einer gemeinschaftlich genutzten Garage, die noch nicht einmal (anteilig) gemietet ist sondern nur genutzt werden darf, sehe ich dafür aber ziemlich schwarz...

    Hausrecht hast Du in Deinen gemieteten Räumen - also in der Wohnung.


    Das war es dann aber auch schon.


    Deiner Aussage nach hast Du ein Nutzungsrecht an Garten und einem PKW-Stellplatz - diese sind also nicht gemietet.


    Aber erteile Deinem Vermieter ruhig Hausverbot - ich hoffe Du verträgst dann das entsprechende Echo.


    Akkarin: Du hast Recht - die Garagenverodnung kommt von den Ländern - die Städte und Gemeinden führen lediglich die entsprechenden Begehungen durch - Asche auf mein Haupt...

    Selten so gelacht.


    Dein Vermieter tut mir ehrlich leid - solch kompetente Mieter kann man sich nur wünschen...


    Dir ist so grundsätzlich schon klar wer von beiden (Eigentümer oder Besitzer) am Ende am längeren Hebel sitzt?


    Wer sollte dem Eigentümer denn bitte das Hausverbot aussprechen?


    Das Amt für öffentliche Unordnung vielleicht? :confused:

    Nein, um eine 3 Parteien Sammelgarage und Sammelgarten.
    Die Gerä.

    tschaften,bzw. Sachen der Anderen stehen auch in der Garage (Schlitten, Boxen, Einkaufskarren).[/QUOTE]


    Was Andere tun interessiert hier zunächst mal gar nicht. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass alle Mieter gleich behandelt werden müssen.



    Der Vergleich oben hinkt: Mir wurde etwas bei Besichtigung der Wohnung zugesagt was daraufhin nach kurzer Zeit widerrufen wird.


    Hast Du das schriftlich oder kannst es irgendwie sonst rechtsicher belegen?



    Es gibt keine Garagenvewrordnung von der Stadt.


    Bist Du sicher? In welcher Stadt / Bundesland spielt sich das ganze denn ab?




    Das sind reine Machtspielchen des Vermieters die sich jeglicher rationalen Grundlage entziehen. Auch wurde uns zugesagt, dass es uns Mietparteien freisteht zu parken wo und wann wir wollen und es unter uns auszumachen ist (Es gibt nur 4 Stellplätze für 6 Autos).


    Und nun wunderst Du Dich das es da Probleme gibt?



    Laut Mieterschutzbund dürfen sich sehr wohl Gegenstände die zum Auto gehören in der Garage abgestellt werden. Das liesse sich so pauschal nicht ausschliessen. Aktuell befinden sich in der Sammelgarage nur noch ein Holzbrett was als Befestigung für den Dachkoffer hergenommen wird.


    Dann lass das Zeug doch einfach da stehen. Der unfehlbare Mieterschutzbund wird Dir bestimmt das Händchen halten, wenn Du vor Gericht gegen die Wand gelaufen bist. Ein Holzbrett zur Befestigung des Dachkoffers oder ein Kinderwagen ist ja bestimmt nicht als Brandlast anzusehen.


    Mal abgesehen davon habe ich noch nie einen Dachkoffer gesehen, den man mit einem Holzbrett befestigen muss oder könnte mir vorstellen meinen Kinderwagen in eine Garage zu stellen, wo er ständig Abgasen und Feuchtigkeit ausgesetzt ist...




    Weiterhin rauchen der Vermieter und unbefugte Drittpersonen in der Garage obwohl er selbst dort ein Schild "Nicht Rauchen!" aufgestellt hat. Wir hatten Ihn mehrfach angesprochen dies zu unterlassen, leider ohne Erfolg. Ich denke dass die Brandgefahr eher durch sein Rauchen herrührt als durch unsere Kinderwägen.


    Das wird ja immer besser...


    Sofern es tatsächlich keine Garagenverordnung geben sollte (in der das Rauchen in der Garage durchaus untersagt sein könnte), kann der Vermieter in seinem Eigentum relativ viel tun, was er Dritten verbieten kann. Eine Weisungsbefugnis des Mieters an den Vermieter ist hier wohl (mal wieder) reines Wunschdenken...

    Hallo,


    Du schreibst im ersten Beitrag, dass Euch mündlich gestattet wurde Eure "Sachen" inkl. Fahrräder in der Sammelgarage abzustellen.


    Was sollen wir uns denn unter "Sachen" vorstellen?


    Möglicherweise gibt es eine Garagenordnung (aufgestellt von der Stadt) die den VM jetzt dazu zwingt, Euch aufzufordern diese "Sachen" zu entfernen um den entsprechenden Brandschutzauflagen etc. nachzukommen.


    Zudem:


    Nur weil etwas im Mietvertrag nicht ausgeschlossen ist, heißt das noch lange nicht, dass es damit gestattet ist.


    Anders herum wird ein Schuh daraus: Nur was ausdrücklich im Vertrag gestattet wird steht Dir auch frei zu tun oder zu nutzen...


    Mal ganz überspitzt formuliert: Nur weil es im Mietvertrag nicht verboten ist, darfst Du trotzdem kein Lagerfeuer im Wohnzimmer machen...


    Grüße,


    Doc Schnaggls


    ich kann also im Internet echte diamanten anbieten, und wenn mir jemand stattdessen Glas-Diamanten abnimmt (gekauft wie gesehen), hat der Pech?


    Nein, das funktioniert so nicht.


    Sorry für die Offenheit, aber den Unterschied von 9,45 qm zu 14 qm sollte man doch wirklich direkt bei der ersten Besichtigung erkennen können...:rolleyes:

    Also nochmals. Tierhaltung ist nicht generell verboten. Für die Katzenhaltung muß der VM die Zustimmung erteilen, sofern er nicht einen plausiblen Grund für eine Ablehnung angibt. So kann man das doch stehen lassen, oder?


    Auch gerne nochmal:


    Woran machst Du Deine Aussage fest, dass der Vermieter die Ablehnung begründen muss?


    Das genannte BGH Urteil zielt, meiner Meinung nach, ausschließlich auf generelle Verbote.


    Es gibt sogar ein Urteil (Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02), das einem Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung der Mieter bestätigt hat, weil sie eine Katze angeschafft haben, ohne die Zustimmung (wie im MV vorgesehen) des VM einzuholen.


    Mir ist durchaus bewusst, dass es sich "nur" um ein AG-Urteil handelt, aber die Tipps die hier dem TE gegeben werden sind teilweise schon fast fahrlässig...