Beiträge von Rasurel

    AjaxMH:

    Offensichtlich ist dem TE nicht klar, dass auch bei weniger verbrauchten Wärmeeinheiten ein höherer Brennstoffverbrauch vorliegen kann. Ein neuer Eigentümer kann durchaus ein neues Abrechnungssystem einführen, welches sich deutlich vom alten System unterscheiden kann. Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben.

    Ich habe ich niemand der Lüge bezichtigt.

    Allerdings geht mir die Hutschnur hoch, wenn ich derartig einseitige Berichte lese, die pauschale Beschuldigungen gegen den Vermieter enthalten, ohne dass sich der TE auch nur ansatzweise mit der Materie vertraut gemacht hat und für ihn von Anfang an felsenfest klar ist, dass er keinesfalls einen (Denk-)Fehler gemacht haben könnte. Schuld sind immer die anderen...

    Doc-Schnaggels, ich führe seit vielen Jahren Buch über meine Ausgaben. Dazu gehört auch die Kontrolle über die Nebenkostenabrechnungen, inklusive der Heizungskostenabrechnung. Allein in den letzten 10 Jahren vor dem Wechsel waren Heizölverbrauch, verbrauchte Wärmeeinheiten und eigener Verbrauch der Wärmeeinheiten in logischen Zusammenhang zu den Außentemperaturen. In den grafischen Kurven gab es keine merklichen Abweichungen, alles folgt einem nachvollziehbaren Muster und auch die abgerechneten Heizölpreise wichen kaum vom örtlichen Tagespreis bei Lieferung ab. Alles glaubhaft und offensichtlich korrekt abgerechnet. Nun wechselt der Besitzer dieser Liegenschaft, und die Kurven gehen in absurder Weise auseinander und stehen in keiner erkennbaren Relation zueinander? Die Heizölpreise weichen bis zu 11 Cent/Liter vom Tagespreis ab? Unsinn? Einbildung?

    Und mich als „nicht einfachen Mieter“ zu bezeichnen, weil ich erstmalig nach vielen Jahrzehnten genötigt bin, meine Rechte als Mieter zu verteidigen? Ja, bitte, geht’s noch?

    Durchaus, es geht noch.

    Wenn Ihnen die Antworten hier nicht passen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich in die besagte Kneipe zu begeben und sich dort am Stammtisch passende Antworten abzuholen.

    Ist Ihnen schonmal in den Sinn gekommen, dass eventuell der Umrechnungsschlüssel der Wärmeeinheiten oder die Wärmemengenmesser selbst ausgetauscht worden sein könnten?

    Ihre Polemik ist hier jedenfalls völlig fehl am Platze, völlig egal, welches stolze Lebensalter Sie inzwischen erreicht haben.

    Unternehmen kann sie nicht viel, wenn Sie die Ruhezeiten aus der Hausordnung einhalten.

    Es wäre allerdings ein Zeichen Ihrer guten Kinderstube gewesen, wenn Sie vorab über den zu erwartenden Lärm informiert hätten.

    Das scheint aber, ob Ihrer Wortwahl, leider zu viel verlangt gewesen zu sein...

    In der Hausordnung steht keine Anzahl über die Fahrräder.
    Die Hacken an der Decke werden nicht benützt. Weil es nicht gerade leicht ist, die Fahrräder dort einzuhängen, und auch wieder auszuhängen. Ich werde mal bei Gelegenheit ein Foto von den Hacken machen.

    Das können Sie gerne tun.

    Es ändert aber nichts an der Tatsache.

    Im übrigen benutzt man Hacken üblicherweise im Garten.

    Haken hingegen nutzt man um etwas aufzuhängen... 😉

    Das Problem ist unter anderem in der Anzahl der Fahrräder, die auf einmal auf max. 2 beschränkt wird. Nicht nur in unserem Haushalt haben wir mehr als 2 Fahrrädern, die regelmäßig benützt werden. Obwohl, was heißt regelmäßig ?

    Wie viele Fahrräder andere Haushalte haben hat mit Ihren Fahrrädern und Ihrem Fahrradträger erst einmal gar nichts zu tun...


    Wegen dem Fahrradträger: Es heißt, wegen Brandschutz. Nun ja, wenn es danach geht, dann müssen ja auch die Fahrräder wegen Brandschutz entfernt werden. Der Fahrradträger besteht zu 95% aus Metall, und der Kunststoff ist schwer entflammbar. Demzufolge zieht das mit dem Brandschutz nicht. (Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Feuerwehrmann darüber gesprochen).

    Ja wegen Brandschutz. Möglicherweise zählt der Fahrradabstellraum mit zur Garage und unterliegt demnach eventuell auch der örtlichen Garagenordnung. In dieser kann vorgeschrieben sein, dass in Garagen und Fahrradräumen lediglich Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

    Ist der Fahrradträger ein Fahrzeug? Ich denke eher nicht.

    Somit interessiert es auch kein bisschen, was Ihr befreundeter Feuerwehrmann meint - der Träger muss entfernt werden.

    Du wirst lachen, gelegentlich werden sogar Eigentümer von einem im selben Haus wohnenden Mieter mit lautstarken Renovierungen überrascht.

    Auch diese werden in den seltensten Fällen angekündigt.

    Und auch die Eigentümer können daran nichts ändern...

    @ Enfield: Ich gebe es auf - Ich kann durchaus lesen und hatte Deine für den TE nützliche Aussage auch entsprechend kommentiert. Du hast es sogar zitiert, aber offensichtlich nicht gelesen...

    Du kennst die Geschichte mit dem Glashaus und den Steinen?

    Da Du ja offensichtlich nicht willens oder in der Lage bist, über ein paar pauschale Auflagen hinaus, auch mal die entsprechenden Quellen oder echtlichen Grundlagen zu posten bin ich raus.

    Auf diesem Level diskutiere ich nicht weiter.

    Sehr spannend und für den TE auch nützlich, aber immer noch teilweise massiv am Diskussionsthema vorbei.

    Ich warte immer noch auf die Auflagen, Vorschriften und Gesetze, die der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnenmuss.

    Zur Erinnerung nochmal Dein Beitrag von heute 08:11 Uhr in Auszügen:

    Falls du es nicht wissen solltest (Mainschwimmer) gibt es einige Auflagen, Vorschriften und ja auch Gesetze was der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnen muss. Und wahrscheinlich wollte Sven darauf hinaus ob es sowas gibt.

    Es wäre auch schön, wenn diese ohne Fäkalsprache und wenig subtile Angriffe auf andere User geliefert werden könnten.

    Enfield: Die genannten § regeln viel, beziehen sich aber bestimmt nicht ausschließlich auf Hausordnungen oder gar die Pflicht eine solche zu erstellen.. Eher auf das Wesen von Vertragsbestandteilen, würde ich mal so in den Raum werfen.

    Ob sich da nicht jemand verdammt weit aus dem Fenster gelehnt hat mit seinen Aussagen?

    Was eigentlich hat eine Hausordnung mit dem Hausmeister zu tun?

    @Cepheus: Mach Dich mal schlau über die Rechtslage, bevor Du hier einen solchen Schmarrn schreibst.

    Wo schenkt denn der Mieter dem Vermieter etwas?

    Verursacht der Vermieter den Müll, der hier abgerechnet wird?

    Dass der Vermieter dem Mieter etwas schenken soll ist natürlich in Ordnung, oder?

    Selten so einen einseitig formulierten Blödsinn gelesen.

    Hallo,

    wie Du schreibst, wurde die Änderung des Verteilerschlüssels in der Eigentümerversammlung beschlossen.

    Diesem Beschluss muss sich Euer Vermieter beugen, völlig egal, wob er dafür oder dagegen war.

    Was bitte soll er denn nun tun, als diese Änderung an Euch weiterzugeben?

    Erwartet Ihr ernsthaft, dass er beispielsweise die höheren Kosten selbst trägt?

    Erwartet Ihr ernsthaft, dass die Hausverwaltung nur für Euch eine abweichende Abrechnung erstellt?

    Grüße,

    DS

    Wie wäre denn die Idee auf das Grundbuchamt und / oder das Einwohnermeldeamt zuzugehen, dass für die inzwischen abgerissene Immobilie zuständig ist.

    Es muss ja einen Notarvertrag geben, wenn das Haus veräußert wurde und mit der darin genannten Adresse sollte die Vermieterin doch aufzutrieben sein.

    Notfalls auch über das o.g. Einwohnermeldeamt (Ummeldung falls sie umgezigen ist...)

    Hallo,

    Abplatzungen in der Emaille sind wohl kaum "normaler" Verschleiß sondern eher eine mechanische Beschädigung. Vielleicht ist mal der Duschkopf "abgestürzt" oder eine Glasflasche in der Wanne gelandet?

    Blauverfärbung im WC durch zu langen Reinigereinsatz ist genauso eindeutig. Wäre diese Verfärbung bei sorgfältiger Behandlung der Mietsache auch entstanden? Kaum vorstellbar.

    Unsere Wohnung ist jetzt 14 Jahre alt und weist, dank sorgfältiger Pflege und Behandlung, keine derartigen Schäden auf.

    Finden Sie sich damit ab, dass Sie die von Ihnen verursachten Schäden entweder selbst beheben lassen oder die entsprechende Zahlung leisten.

    Wäre es Ihr Eigentum würden Sie es vermutlich auch so sehen, oder?

    Grüße,

    DS