nein, ok, ausführlicher:
Ich bin für jemand anderen in den Mietvertrag rein. (es gab 2 Mieter, einer ist raus, ich bin rein).Der andere, konstante, Hauptmieter wohnt dort aber seit längerem nicht mehr. Das weiß die Hausverwaltung auch. Ich wohne dort alleine. Der andere Mieter ist nur noch auf dem Papier, war aber eben derjenige der ursprünglich 1998 die Wohnung angemietet hatte.
Sie wollen jetzt aber, im Zuge der WBS Sache, dass ich nicht nur einen WBS beantrage, sondern ich muss dort auch mit einer zweiten Person mit WBS Anspruch wohnen, da 75qm Wohnung nur an 2 Leute vermietet werden dürfen. Der Mieter der mit mir im Mietvertrag ist hat ebenso wenig Anspruch auf einen WBS wie ich. Angeblich, hatte er auch nie einen, auch nicht 1998, aber die Hausverwaltung behauptet das.
Als kleine Aufklärung: Die Hausverwaltung hatte 2005 gewechselt. Ich vermuete, bei der Übergabe ging einiges schief an Kommunikation und Datenübermittlung.
Ich vermute die Hausverwaltung hats irgendwann mal "verbockt" und will es
jetzt auf mich abwälzen.
Weiß irgendjemand wie die Rechtslage ist? Defakto, kann doch nicht "auf einmal" ein WBS verlangt werden?