Beiträge von Banane

    Man kommt direkt aus der Tiefgarage durch eine doppelte Tür in das Treppenhaus

    Nun passiert es mit schöner Regelmäßigkeit, dass ein externer Mieter eines Garagenplatzes immer, wohl aus Bequemlichkeit, unseren Hauseingang nutzt, um zu seinem Stellplatz zu kommen

    Was nun? ..um zu seinem Stellplatz zu kommen, oder geht dieser Mann, wenn er sein Auto verlässt, auch wieder den gleichen Weg zurück in's Freie? Also er läuft durch fremdes Treppenhaus mit Zugang zu den nicht verschlossenen Waschanlagen etc.

    Dieser Zustand müsste von der HV, VM oder entspr.zuständiger Stelle unterbunden werden, denn nicht nur der Garagenmieter hat diese Möglichkeit, auch jeder xBeliebige auch.

    Hier ist die Sicherheit der Hausbewohner gefährdet und dieser Zustand müsste umgehend geändert werden. Nur meine Meinung.

    Bitte in die Konversation schauen!

    Private Anmerkungen haben in

    Themen nichts zu suchen.

    ich selber einen Nachmieter suche aber ich habe Sorge, dass da keiner einzieht, erstmal wegen dem kaputten Dach, aber auch wegen anderen Sachen, wie zum beispiel einen Innenhof, der voller Müll und toter Ratten liegt und einem Messi im Vorderhaus bei dem die Wohnungstür kaputt ist und alles vollstinkt. (Meine Wohnung ist im

    Der Innenhof ist voller Müll und toter Ratten....(.den Schimmel gar nicht erwähnt). Vorausgesetzt, der VM kennt die Zustände und kümmert sich nicht darum.

    In diesem Fall das Gesundheitsamt verständigen, alles fotografieren, einen Berechtigungsschein (PKH) beim AG besorgen und zum Anwalt für Mietrecht.

    Was der Rentner betreibt ist gegen die Hausordnung. Die Wohnung in das Treppenhaus zu lüften ist geradezu ein NO Go.

    Abmahnen. Hilft das nicht, kündigen.

    Quatsch! Erstens kann eine Mieterin keinen anderen Mieter kündigen. Und zweitens hat der BGH in einem ähnlichen Fall einem Kettenraucher Recht gegeben.

    Wegweisendes BGH-Urteil - Wie viel darf in der Wohnung geraucht werden

    Es geht hier nicht nur um das Rauchen, vielmehr um das Entlüften in's Treppenhaus, und das ist nun mal nicht erlaubt. Selbstverständlich kann nur der Vermieter abmahnen und kündigen.

    Was der Rentner betreibt ist gegen die Hausordnung. Die Wohnung in das Treppenhaus zu lüften ist geradezu ein NO Go.

    Abmahnen. Hilft das nicht, kündigen.

    Ich gehe davon aus, dass es Holzfenster sind, die nach gültiger, rechtssicherer Vereinbarung im MV vom Mieter innen im vorgegebenem Zeitrahmen gestrichen werden müssen.

    Wohne seit 8 Jahren da. Das Haus ist alt und der Lack bröckelt von den Rahmen

    Hallo zu Silvester wurde in mein Fenster ein Loch geschossen..

    Das Loch wurde wohl in den Rahmen geschossen, denn in ein Glas kann man kein Loch schießen, das Glas zerbricht einfach.

    Eigentlich ist für diesen Schaden der Verursacher verantwortlich, den man kaum ausfindig machen kann, und so bleibt dieser Silvesterschaden beim VM hängen. Meine Sichtweise.

    also doch gar nicht so selten, dass einem Vermieter ein Schlüssel überlassen wird, hätte ich jetzt so nicht gedacht.

    Ich werde regelrecht von Mietern gebeten einen Notfallschlüssel an mich zu nehmen, den ich allerdings nur versiegelt in einer Briefhülle an mich nehme. Hat sich des Öfteren bewährt für die Mieter, wenn zufällig mal wieder der Wind die Wohnungstüre zugeschlagen hat.

    ich habe für meine Wohnung Nachmieter gefunden, die vom Vermieter und der Hausverwaltung akzeptiert wurden, um schneller aus meinem Mietvertrag rauszukommen

    Diese Aussage ist nachweisbar. Du kannst jederzeit aus der Wohnung ausziehen oder in der Wohnung verbleiben, nur hast Du mit Schadensforderungen diesbezüglich zu rechnen, wenn dem sog. Nachmieter oder dem VM, durch Deine Unschlüssigkeit, ein solcher entsteht.

    auf solche Kunden warten die Versicherungen nicht gerade. Meine Erfahrung ist, dass die klallhart aussortieren, wenn die merken, dass sie ein streitfreudigen Kunden haben.

    Muss nicht unbedingt so sein. Jede Versicherung holt sich das Geld vom Verlierer zurück. Versicherungen sortieren dann aus, wenn sie merken, ein Kunde streitet "unbegründet", nach dem Motto: Egal, welche Mieter er ins Haus nimmt, sollte die Sache schief laufen, die Versicherung zahlt."

    Das durchschauen Versicherungen recht schnell.

    Hallo ich bin am 1.6.2017 aus meiner Wohnung gezogen und im Übergabe Protokoll waren einige Sachen die beanstandet wurden. Meine Vermieterin wollte sich dies bezüglich melden. Das ist aber schon übe 6 Monate her... Bin ich trotzdem verpflichtet das noch zahlen?Wenn jetzt eine Rechnung auf mich zu kommt


    Hier das Protokoll

    https://picload.org/view/ddwlawaa/…142109.png.html

    Nach diesen Beitrag gehe ich davon aus, dass die Sachen, welche beanstandet wurden, dies im Beisein des Mieters vermerkt wurde und dieser mit der Behebung auf seine Kosten einverstanden war.

    Nun ging es um die 6Monatsfrist für Kaution, die der Vermieter evtl. noch über die 6 Monate hinaus einbehalten darf/kann, sofern er den Schaden unverzüglich nach Auszug des Mieters in Auftrag gegeben hat, und damit die Hemmung der Verjährung herbeigeführt hat. Sollte es mit der Behebung des Schadens eine Verzögerung geben, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wäre die Kautionsabrechnung eben auch um diese Zeit verzögert.

    So wurde das von mir geschrieben und auch gemeint, nach wie vor.

    Nö, leider.

    Da wird auf einen ganz anderen Vorgang Bezug genommen.

    In meinem Beitrag #14 geht es ja auch um Schadensbehebung bzw. Rückzahlung der Kaution.

    Was habe ich da falsch verstanden?

    @ Volker44, kannst Du mir das verklickern? Wäre dankbar.

    Zum Thread: Muss ich noch Schadensersatz zahlen?

    Fristen für die Rückzahlung der Kaution, Verzug. (aus mietrechtslexikon.de / Kaution)

    "Es versteht sich von selbst, dass der Vermieter die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung etwa vorhandener Schaden oder Mietrückstände einbehalten kann. Insoweit gibt es keine Frist für die Rückzahlung. Fordert der Mieter den Vermieter zur Rückzahlung der Kaution auf, obwohl noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen, so bleibt dies ohne Wirkung. Der Vermieter kommt mit der Rückzahlung nicht in Verzug, solange Ansprüche offen sind,  oder die dem Vermieter zuzubilligende Überlegungs- u. Prüfungsfrist noch läuft. (§ 286 Abs.1 Satz 1 BGB) Der Kautionszahlungsanspruch ist dann noch nicht fällig."

    Weiter heißt es: Hat der Vermieter Gegenforderungen, so muss er sie bis zum Ablauf der Prüfungs- und Überlegungsfrist gegenüber dem Rückzahlungsverlangen des Mieters konkret geltend machen.

    Auch in ähnlicher Fassung habe ich das gelesen. Sollte ich diese Quelle noch finden werde ich weiter posten.

    Nein. Der Vermieter kann auch einfach das Geld verlangen für die Reparatur ohne diese durchführen zu lassen. Einfach § 249 II BGB lesen.

    Natürlich kann der VM das tun, nur wenn er sich zur Schadensbehebung entschlossen hat, diese bereits in Auftrag gegeben, und es tritt dann ein von mir erwähnter Fall der Verzögerung ein, müsste halt die Kautionsabrechnung später als nach 6 Monaten erfolgen.

    Einzelfallentscheidung!

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